9720/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.11.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „Wo die ÖVP die Macht hat, da macht sie was sie will!“ Teil 2

 

 Da sich ÖVP-Finanzministerin offensichtlich nicht in der Lage sah, die Anfrage 8232/J (XXIV.GP) zu beantworten, und sich hinter dem § 90 Geschäftsordnungsgesetz verschatzt, dürfen wir der ehemaligen langjährigen ÖVP-Nationalratsabgeordneten den Gesetzestext zur Verfügung stellen:

Der Nationalrat ist befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Diesem Fragerecht unterliegen insbesondere Regierungsakte sowie Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten.“(§ 90 Geschäftsordnungsgesetz).

 

Auf dieser Grundlage ersuchen wir um Mitteilung zu jeder einzelnen Frage, warum die Fragen weder Gegenstände der Vollziehung, Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung oder der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten betrifft, um im Anschluss die Fragen der Anfrage 8232/J (XXIV.GP) neuerlich zu stellen.

 

Aktuell leiden die rund 7.000 österreichischen Trafikanten unter dem durch ÖVP-Finanzminister Josef Pröll verfassungswidrig eingebrachten Budget 2011 inklusive Budgetbegleitgesetz 2011. Durch die unangemessen hohe „Erdrosselungssteuer“ Tabaksteuer und den ersatzlosen Wegfall der 200-Stück-Regelungen erwarten die grenznahen Trafiken, wie schon 2007/2008 Umsatzeinbrüche von bis zu 60 %, vor allem in den Bundesländern Kärnten, Steiermark und dem südlichen Burgenland. Resultat dieser extremen Verschlechterung der Standortbedingungen sind realistischerweise im Laufe des Jahres 2011 eine ganze Reihe von Standortschließungen und Auflassungen von Trafikstandorten. Davon betroffen sind vor allem die rund 50% behinderten Tabakfachgeschäftsinhaber unter den österreichischen Trafikanten, die nach Aufgabe ihrer Trafik nur mehr sehr schwer einen Ersatzarbeitsplatz erhalten werden.

 

Während die österreichischen Trafikanten vor einer unmittelbaren Existenzbedrohung stehen, feiern Bundesministerium für Finanzen und Monopolverwaltung diese traurige Situation auf ihre Art und Weise. Anlässlich des Finanzballs 2011 im Wiener Nobelhotel Marriott leistete sich die Monopolverwaltung unter anderem eine eigene Loge auf Kosten der von den Trafikanten eingehobenen Tabakmonopolabgabe und auch der Bundesminister für Finanzen inklusive seiner Staatssekretäre und der jeweiligen Kabinettsmitarbeiter ließen auf Kosten der österreichischen Trafikanten als Steuerzahler unter dem Titel „Der Kongress tanzt“ einmal mehr die Champagner- und Sektkorken knallen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachfolgende

 

Anfrage

 

  1. Welche der nachfolgenden Anfragen 2.-16. betreffen nach der „Rechtsmeinung“ des ÖVP-geführten Bundesministeriums für Finanzen weder Gegenstände der Vollziehung, Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung noch der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten?
  2. Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Monopolverwaltung am Finanzball 2011 persönlich teilgenommen?
  3. Wenn ja, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Monopolverwaltung?
  4. Wurde durch die Monopolverwaltung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Monopolverwaltung eine Loge am Finanzball 2011 angemietet?
  5. Haben Begleitpersonen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Monopolverwaltung persönlich am Finanzball 2011 teilgenommen?
  6. Wurden die Kosten für Ihre Teilnahme am Finanzball 2011 durch die Monopolverwaltung bezahlt?
  7. Wenn ja, welche Kosten sind durch die Teilnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Monopolverwaltung inklusive Begleitpersonen am Finanzball 2011 der Monopolverwaltung entstanden?
  8. Haben Mitglieder des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten am Finanzball 2011 persönlich teilgenommen?
  9. Wenn ja, welche Mitglieder des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten?
  10. Wurde durch die Monopolverwaltung für die Mitglieder des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten eine Loge am Finanzball 2011 angemietet?
  11. Haben Begleitpersonen der Mitglieder des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten persönlich am Finanzball 2011 teilgenommen?
  12. Wurden die Kosten für die Teilnahme der Mitglieder des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten inklusive Begleitpersonen am Finanzball 2011 durch die Monopolverwaltung bezahlt?
  13. Wenn ja, welche Kosten sind durch die Teilnahme der Mitglieder des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten inklusive Begleitpersonen am Finanzball 2011 der Monopolverwaltung entstanden?
  14. Ist es richtig, dass von Seiten des ausgegliederten Unternehmens Firmenbuch Nr.: FN 142044p Informationen zu dieser Anfrage durch das Bundesministerium für Finanzen angefordert worden sind?
  15. Ist es richtig, dass auf der Grundlage der durch das ausgegliederte Unternehmen Firmenbuch Nr.: FN 142044p gelieferten Informationen ein Beantwortungsentwurf durch Fachabteilungen der Sektion I erstellt worden ist?
  16. Ist es richtig, dass dieser Beantwortungsentwurf durch eine Weisung des Ministerbüros bzw. der Sektionsleitung der Sektion I gestoppt worden ist und die Weisung ergangen ist, eine generalklauselartige Beantwortung dahingehend vorzunehmen, indem man diese Beantwortung mit dem Hinweis auf § 90 Geschäftsordnungsgesetz verweigern soll?