9751/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.11.2011
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Anfrage

der Abgeordneten Sacher

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend einer „Polizeiaktion mit Festnahme und Verletzung einer unbeteiligten

Person"

Medienberichten ist zu entnehmen, dass es am 25. Oktober 2011 in einem Kremser Fast-Food-Lokal zu einem aufsehenerregenden Vorfall gekommen ist, bei dem eine unbeteiligte Person zu Unrecht festgenommen wurde und dabei durch die Vorgangsweise von Polizeibeamten eine Verletzung mit anschließender Krankenhausbehandlung (Jochbeinbruch) davongetragen hat, während der tatsächlich gesuchte mutmaßliche Serien-Räuber vorerst unbehelligt am Nebentisch saß und erst später von den Polizeibeamten verhaftet wurde. Der regionalen Wochenzeitung NÖN gegenüber meinte ein Beamter des Einsatzkommandos: "Ein Kollateralschaden. Aber wir waren nur durchführende Stelle" (NÖN-Kremser Zeitung, Woche 45/2011, 5).

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Inneres nachstehende

Anfrage:

1)       Entsprechen diese Medienberichte grundsätzlich den Tatsachen?

2)       Welche Polizeidienststellen bzw. Einheiten waren an dieser Aktion beteiligt?

3)       Wer ist für die Vorbereitung und Durchführung der Aktion verantwortlich?


4)     Wurde die Aktion ausreichend vorbereitet und nach den einschlägigen Dienstvorschriften durchgeführt?

5)       Wurden aus Ihrer Sicht bei der Vorbereitung und Durchführung Fehler gemacht?

6)            In welcher Form hat sich die Polizei bei der unbeteiligten, verletzten Person entschuldigt bzw. wurden oder werden Entschädigungsmaßnahmen gesetzt?

7)     Was gedenken Sie zu tun, dass derartige Vorgangsweisen bzw. Verwechslungen, bei denen unbescholtene Bürger durch fehlerhafte Polizeieinsätze zu Schaden kommen, hin
künftig tunlichst vermieden werden?

8)  Werden gegenüber den Verantwortlichen die entsprechenden Konsequenzen gezogen und wenn ja, in welcher Form?