9898/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dietmar Keck, Jakob Auer und Werner Neubauer
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend offener Fragen zur Anfragebeantwortung 9133/AB zu
Swapgeschäften der Bawag PSK mit der Landeshauptstadt Linz
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
mit Datum vom 13.
September 2011 richteten die Abgeordneten Dietmar Keck,
Jakob Auer und Werner Neubauer eine Anfrage mit 15 Detailfragen betreffend
Swapgeschäfte der BAWAG PSK mit der Landeshauptstadt
Linz an Sie.
In der
Beantwortung 9133/AB dieser Anfrage vom 11. November 2011 geben Sie für
die Punkte 1 bis 9
sowie für den Punkt 13 an, dass diese
Fragen nicht den
Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen betreffen würden.
Als weiteres wird in Beantwortung
der Frage 11 angeführt, dass das
Bundesministerium für Finanzen keine Prüfung der Bawag PSK durch die
Finanzmarktaufsicht und/oder die
Nationalbank im Zusammenhang mit dem Swap
4175 und den sonstigen Swapgeschäften mit der Landeshauptstadt Linz
beabsichtigen würde.
Nach
Durchsicht der Anfragebeantwortung ergeben sich in den genannten Punkten
erhebliche Fragen,
weswegen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehende
Anfrage an Sie richten.
ANFRAGE:
1. In der
Anfragebeantwortung 9133/AB zur Anfrage 9233/J bezüglich
Swapgeschäften der Bawag PSK mit der Landeshauptstadt Linz weisen
Sie
bei Beantwortung der Frage 11 darauf hin, dass eine Beauftragung gemäß
§16 Abs 4. FMABG deswegen nicht beabsichtigt sei, da eine solche wegen
„der damit
verbundenen Ressourcenbindung in einem Spannungsverhältnis
zur
Unabhängigkeit der FMA" stünde. §16 Abs. 4
FMABG lautet: „Der
Bundesminister für Finanzen ist
berechtigt, der FMA die Durchführung von
Prüfungen gemäß den in § 2 genannten
Bundesgesetzen aufzutragen,
worüber vom Vorstand dem Aufsichtsrat unverzüglich
Bericht zu erstatten ist.
Der Vorstand hat über die durchgeführten Prüfungshandlungen
und über die
Prüfungsergebnisse dem Bundesminister für Finanzen
und dem Aufsichtsrat
unverzüglich zu berichten."
Angaben
über etwaige
Ressourcenbildungen oder eine daraus
möglicherweise
resultierende Einflussnahme auf die Unabhängigkeit der FMA
sind
hier nicht angeführt. Ganz im Gegenteil ist in den Erläuterungen zum
FMABG
(641 d.B., XXI. GP) zu §16 jedoch ausdrücklich angeführt: „Zur
Sicherung der gesetzeskonformen Durchführung der
Aufgaben der FMA hat
der BMF ein Initiativrecht zur Veranlassung von Prüfungen durch
die FMA, wie
sie in den einzelnen Materiengesetzen vorgesehen sind. Da eine
Ergebnisbeeinflussung nicht erfolgen kann und auch diese
Aufsichtsmaßnahme ausschließlich der
Absicherung des Gesetzesvollzugs
dient, liegt auch in diesem Fall keine Beeinträchtigung der
Unabhängigkeit der
FMA vor."
Vor
dem Hintergrund dieser Erkenntnis wird erneut die Frage gestellt, ob Sie
eine Prüfung der Bawag PSK durch die Finanzmarktaufsicht und/oder
die
Nationalbank im Zusammenhang mit dem Swap 4175 und den sonstigen
Swapgeschäften mit der Landeshauptstadt Linz veranlassen.
2. Bei Beantwortung
der Frage 11 begründen Sie die nicht-Beauftragung der
FMA
zur Überprüfung weiters damit, dass nach „Einschätzung des
Bundesministeriums für Finanzen" kein besonders begründeter Ausnahmefall
dafür vorliegen würde. Wem
obliegt innerhalb des Bundesministeriums für
Finanzen die Verantwortung zur Einschätzung, ob es sich bei
einem
möglichen Auftrag
zur Überprüfung um einen „besonders
begründeten
Ausnahmefall" handelt?
3.
Was sind die Kriterien für die Festlegung, ob es sich bei
einer möglichen
Prüfung um einen
„besonders
begründeten Ausnahmefall" handelt?
4.
Zu welchem Zweck wurde zuletzt eine solche Überprüfung
beauftragt? Wann
hat
diese Überprüfung stattgefunden?
5.
Ist die Bundesministerin für Finanzen bei der „Einschätzung",
ob eine
Überprüfung
stattfinden soll, miteinbezogen?
6.
Falls Sie hier miteinbezogen werden sollten: Wie lautet Ihre Einschätzung in
der
konkreten Frage? Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Stadt Linz
den
innerösterreichischen Stabilitätskriterien
verpflichtet ist, und die
Einhaltung
bzw. Erfüllung ebendieser durch die massiven Forderungen der
Bawag
PSK aus dem Swapgeschäft bedroht sein könnten.
7.
Wurde bei der „Einschätzung", es
handle sich bei den Swapgeschäften der
Bawag
PSK mit der Landeshauptstadt Linz um keinen „besonders
begründeten Ausnahmefall" auch die FMA und/oder die
Nationalbank
miteinbezogen?
8. Falls ja, wer war dort bei dieser „Einschätzung" miteinbezogen?
9.
Bereits während des gesetzlich festgelegten
Beantwortungszeitraums der
Beantwortung der Frau Bundesministerin für die Anfrage 9233/J
wurde durch
Medienberichte
bekannt, dass die Bawag PSK von der Landeshauptstadt Linz
den
Betrag von 417 Millionen Euro gerichtlich einfordern möchte. Es
handelt
sich
dabei angeblich um den aktuellen Marktwert des Swaps, der mit rund 350
Millionen
Euro beziffert wird, sowie um angebliche Zusätzliche
Kosten, die
durch
die „vorfällige Beendigung" des Swaps durch
Beschluss des
Gemeinderates
der Stadt Linz anfallen würden. Wurde diese Summe bei der
oben
genannten „Einschätzung" berücksichtigt?
10. Wenn nein, warum nicht?
11 .Werden Sie oder wird das Bundesministerium für Finanzen -
da spätestens
jetzt
eine Kenntnis über die gerichtliche Forderung der Bawag PSK
in der
Sache
vorliegt - nunmehr eine Prüfung der Bawag PSK durch die FMA
und/oder die Nationalbank im Zusammenhang mit dem Swap 4175 und den
sonstigen Swapgeschäften mit der Landeshauptstadt Linz
veranlassen? Dies
nicht nur wegen der möglichen Schadenssumme für die Stadt
Linz, sondern
auch deswegen, weil der Streitwert mehr als das siebenfache des letzten
Jahresgewinns
der Bawag PSK darstellt. Laut Medienberichten wie z.B. einem
Bericht
der Oberösterreichischen Nachrichten vom 16. November 2011 denkt
die Bawag nicht daran, Rückstellungen für das
wahrscheinliche Unterliegen
der Bank bei einem Gerichtsverfahren zu bilden.
12. Besitzen Sie
persönliche Kenntnis darüber, ob die
Finanzmarktaufsicht die
Nationalbank seit 2006 mit einer Prüfung der BAWAG PSK im
Zusammenhang mit dem Swap 4175 oder anderen Swapgeschäften mit der
Landeshauptstadt
Linz beauftragt hat? Wenn ja, wie lautet das Prüfergebnis?
Wenn
nein, werden Sie sich Kenntnis darüber verschaffen?
13. Besitzen Sie
persönliche Kenntnis darüber, ob die FMA die
Bawag PSK seit
2006
im Zusammenhang mit dem Swap 4175 oder anderen Swapgeschäften
mit der Landeshauptstadt Linz aus eigener Initiative geprüft hat? Wenn
ja, wie
lautet
das Prüfergebnis? Wenn nein, werden Sie sich Kenntnis darüber
verschaffen?
14. Besitzen Sie
persönliche Kenntnis darüber, ob die
Nationalbank und/oder die
Finanzmarktaufsicht
im Rahmen einer Prüfung bzw. Sonderprüfung der
BAWAG PSK seit 2006 in Prüfberichten oder Sonderprüfberichten
Feststellungen zum Swap 4175 oder anderen Swapgeschäften mit der
Landeshauptstadt
Linz getroffen hat? Wenn ja, wie lautet das Prüfergebnis?
Wenn
nein, werden Sie sich Kenntnis darüber verschaffen?
15. Besitzen Sie
persönliche Kenntnis über etwaige
Feststellungen der
Finanzmarktaufsicht oder der Nationalbank zu einer Verletzung von
Wohlverhaltensregeln nach dem WAG 1996 bzw. WAG 2007 durch die
BAWAG
PSK gegenüber der Landeshauptstadt Linz im Zusammenhang mit
dem
Swap 4175 oder anderen Swapgeschäften? Wenn ja, wie lautet das
Prüfergebnis?
Wenn nein, werden Sie sich Kenntnis darüber verschaffen?
16. Besitzen Sie
persönliche Kenntnis darüber, ob die
Finanzmarktaufsicht vom
Bankprüfer der BAWAG PSK Auskünfte über den Swap
4175 oder andere
Swapgeschäfte mit der
Landeshauptstadt Linz eingeholt hat und deren Inhalt?
Wenn
ja, wie lauten diese Auskünfte? Wenn nein, werden Sie sich
Kenntnis
darüber verschaffen?
17. Besitzen Sie
persönliche Kenntnis darüber, ob die
Finanzmarktaufsicht gegen
die
BAWAG PSK wegen des Swaps 4175 oder anderer Swapgeschäfte mit
der Stadt Linz einen/mehrere Strafbescheid(e) erlassen hat? Wenn ja, wie
lauten sie? Wenn nein, werden Sie sich Kenntnis darüber
verschaffen?