9898/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Dietmar Keck, Jakob Auer und Werner Neubauer

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend offener Fragen zur Anfragebeantwortung 9133/AB zu

Swapgeschäften der Bawag PSK mit der Landeshauptstadt Linz

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

mit Datum vom 13. September 2011 richteten die Abgeordneten Dietmar Keck,
Jakob Auer und Werner Neubauer eine Anfrage mit 15 Detailfragen betreffend
Swapgeschäfte der BAWAG PSK mit der Landeshauptstadt Linz an Sie.

In der Beantwortung 9133/AB dieser Anfrage vom 11. November 2011 geben Sie für
die Punkte 1 bis 9 sowie für den Punkt 13 an, dass diese Fragen nicht den
Vollzugsbereich des Bundesministeriums f
ür Finanzen betreffen würden.

Als weiteres wird in Beantwortung der Frage 11 angeführt, dass das
Bundesministerium f
ür Finanzen keine Prüfung der Bawag PSK durch die
Finanzmarktaufsicht und/oder die Nationalbank im Zusammenhang mit dem Swap
4175 und den sonstigen Swapgesch
äften mit der Landeshauptstadt Linz
beabsichtigen w
ürde.

Nach Durchsicht der Anfragebeantwortung ergeben sich in den genannten Punkten
erhebliche Fragen, weswegen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehende
Anfrage an Sie richten.


 

 

ANFRAGE:

1.    In der Anfragebeantwortung 9133/AB zur Anfrage 9233/J bezüglich
Swapgesch
äften der Bawag PSK mit der Landeshauptstadt Linz weisen Sie
bei Beantwortung der Frage 11 darauf hin, dass eine Beauftragung gem
äß
§
16 Abs 4. FMABG deswegen nicht beabsichtigt sei, da eine solche wegen
der damit verbundenen Ressourcenbindung in einem Spannungsverhältnis
zur Unabhängigkeit der FMA" stünde. §16 Abs. 4 FMABG lautet: Der
Bundesminister für Finanzen ist berechtigt, der FMA die Durchführung von
Pr
üfungen gemäß den in § 2 genannten Bundesgesetzen aufzutragen,
worüber vom Vorstand dem Aufsichtsrat unverzüglich Bericht zu erstatten ist.
Der Vorstand hat
über die durchgeführten Prüfungshandlungen und über die
Prüfungsergebnisse dem Bundesminister für Finanzen und dem Aufsichtsrat
unverzüglich zu berichten."

Angaben über etwaige Ressourcenbildungen oder eine daraus
möglicherweise resultierende Einflussnahme auf die Unabhängigkeit der FMA
sind hier nicht angeführt. Ganz im Gegenteil ist in den Erläuterungen zum
FMABG (641 d.B., XXI. GP) zu §16 jedoch ausdrücklich angeführt: Zur
Sicherung der gesetzeskonformen Durchführung der Aufgaben der FMA hat
der BMF ein Initiativrecht zur Veranlassung von Prüfungen durch die FMA, wie
sie in den einzelnen Materiengesetzen vorgesehen sind. Da eine
Ergebnisbeeinflussung nicht erfolgen kann und auch diese
Aufsichtsmaßnahme ausschließlich der Absicherung des Gesetzesvollzugs
dient, liegt auch in diesem Fall keine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der
FMA vor."

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis wird erneut die Frage gestellt, ob Sie
eine Pr
üfung der Bawag PSK durch die Finanzmarktaufsicht und/oder die
Nationalbank im Zusammenhang mit dem Swap 4175 und den sonstigen
Swapgesch
äften mit der Landeshauptstadt Linz veranlassen.

2.   Bei Beantwortung der Frage 11 begründen Sie die nicht-Beauftragung der
FMA zur Überprüfung weiters damit, dass nach Einschätzung des

Bundesministeriums für Finanzen" kein besonders begründeter Ausnahmefall


dafür vorliegen würde. Wem obliegt innerhalb des Bundesministeriums für
Finanzen die Verantwortung zur Einsch
ätzung, ob es sich bei einem
m
öglichen Auftrag zur Überprüfung um einen besonders begründeten
Ausnahmefall" handelt?

3.       Was sind die Kriterien für die Festlegung, ob es sich bei einer möglichen
Prüfung um einen besonders begründeten Ausnahmefall" handelt?

4.       Zu welchem Zweck wurde zuletzt eine solche Überprüfung beauftragt? Wann
hat diese Überprüfung stattgefunden?

5.       Ist die Bundesministerin für Finanzen bei der Einschätzung", ob eine
Überprüfung stattfinden soll, miteinbezogen?

6.       Falls Sie hier miteinbezogen werden sollten: Wie lautet Ihre Einschätzung in
der konkreten Frage? Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Stadt Linz
den innerösterreichischen Stabilitätskriterien verpflichtet ist, und die
Einhaltung bzw. Erfüllung ebendieser durch die massiven Forderungen der
Bawag PSK aus dem Swapgeschäft bedroht sein könnten.

7.       Wurde bei der Einschätzung", es handle sich bei den Swapgeschäften der
Bawag PSK mit der Landeshauptstadt Linz um keinen besonders
begr
ündeten Ausnahmefall" auch die FMA und/oder die Nationalbank
miteinbezogen?

8.       Falls ja, wer war dort bei dieser Einschätzung" miteinbezogen?

9.       Bereits während des gesetzlich festgelegten Beantwortungszeitraums der
Beantwortung der Frau Bundesministerin f
ür die Anfrage 9233/J wurde durch
Medienberichte bekannt, dass die Bawag PSK von der Landeshauptstadt Linz
den Betrag von 417 Millionen Euro gerichtlich einfordern möchte. Es handelt
sich dabei angeblich um den aktuellen Marktwert des Swaps, der mit rund 350
Millionen Euro beziffert wird, sowie um angebliche Zusätzliche Kosten, die

durch die vorfällige Beendigung" des Swaps durch Beschluss des
Gemeinderates der Stadt Linz anfallen würden. Wurde diese Summe bei der
oben genannten Einschätzung" berücksichtigt?


10. Wenn nein, warum nicht?

11 .Werden Sie oder wird das Bundesministerium für Finanzen - da spätestens
jetzt eine Kenntnis über die gerichtliche Forderung der Bawag PSK in der
Sache vorliegt - nunmehr eine Prüfung der Bawag PSK durch die FMA
und/oder die Nationalbank im Zusammenhang mit dem Swap 4175 und den
sonstigen Swapgesch
äften mit der Landeshauptstadt Linz veranlassen? Dies
nicht nur wegen der m
öglichen Schadenssumme für die Stadt Linz, sondern
auch deswegen, weil der Streitwert mehr als das siebenfache des letzten
Jahresgewinns der Bawag PSK darstellt. Laut Medienberichten wie z.B. einem
Bericht der Oberösterreichischen Nachrichten vom 16. November 2011 denkt
die Bawag nicht daran, R
ückstellungen für das wahrscheinliche Unterliegen
der Bank bei einem Gerichtsverfahren zu bilden.

12.  Besitzen Sie persönliche Kenntnis darüber, ob die Finanzmarktaufsicht die
Nationalbank seit 2006 mit einer Pr
üfung der BAWAG PSK im
Zusammenhang mit dem Swap 4175 oder anderen Swapgesch
äften mit der
Landeshauptstadt Linz beauftragt hat? Wenn ja, wie lautet das Prüfergebnis?
Wenn nein, werden Sie sich Kenntnis darüber verschaffen?

13.  Besitzen Sie persönliche Kenntnis darüber, ob die FMA die Bawag PSK seit
2006 im Zusammenhang mit dem Swap 4175 oder anderen Swapgeschäften
mit der Landeshauptstadt Linz aus eigener Initiative gepr
üft hat? Wenn ja, wie
lautet das Prüfergebnis? Wenn nein, werden Sie sich Kenntnis darüber
verschaffen?

14.  Besitzen Sie persönliche Kenntnis darüber, ob die Nationalbank und/oder die
Finanzmarktaufsicht im Rahmen einer Prüfung bzw. Sonderprüfung der
BAWAG PSK seit 2006 in Pr
üfberichten oder Sonderprüfberichten
Feststellungen zum Swap 4175 oder anderen Swapgesch
äften mit der

Landeshauptstadt Linz getroffen hat? Wenn ja, wie lautet das Prüfergebnis?
Wenn nein, werden Sie sich Kenntnis darüber verschaffen?


 

15.  Besitzen Sie persönliche Kenntnis über etwaige Feststellungen der
Finanzmarktaufsicht oder der Nationalbank zu einer Verletzung von
Wohlverhaltensregeln nach dem WAG 1996 bzw. WAG 2007 durch die
BAWAG PSK gegenüber der Landeshauptstadt Linz im Zusammenhang mit
dem Swap 4175 oder anderen Swapgeschäften? Wenn ja, wie lautet das
Pr
üfergebnis? Wenn nein, werden Sie sich Kenntnis darüber verschaffen?

16.  Besitzen Sie persönliche Kenntnis darüber, ob die Finanzmarktaufsicht vom
Bankpr
üfer der BAWAG PSK Auskünfte über den Swap 4175 oder andere
Swapgeschäfte mit der Landeshauptstadt Linz eingeholt hat und deren Inhalt?
Wenn ja, wie lauten diese Auskünfte? Wenn nein, werden Sie sich Kenntnis
dar
über verschaffen?

17.  Besitzen Sie persönliche Kenntnis darüber, ob die Finanzmarktaufsicht gegen
die BAWAG PSK wegen des Swaps 4175 oder anderer Swapgeschäfte mit
der Stadt Linz einen/mehrere Strafbescheid(e) erlassen hat? Wenn ja, wie
lauten sie? Wenn nein, werden Sie sich Kenntnis dar
über verschaffen?