10/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 11.05.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Intervention des Bundespräsidenten bezüglich Spionageaffäre Hörsching

 

 

Den unterfertigten Abgeordneten zugegangenen Informationen gemäß, soll der Abteilungsleiter im Abwehramt des österreichischen Bundesheeres, D1, beim Herrn Bundespräsidenten, Dr. Heinz Fischer bzw. bei dessen Kanzlei interveniert haben, damit diese auf die Präsidentin des Nationalrates einwirken mögen, damit die am 7. Juli 2008 gestellte

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Affäre Abwehramt

 

In der Zeitschrift "NEWS" vom 19. Juni 2008 wurde über die behauptete Aufdeckung eines Ermittlers eines Geheimdienstes, gemeint ist wohl der militärische Nachrichtendienst Abwehramt, durch den FPÖ Abgeordneten Dr. Haimbuchner berichtet.

 

"In einer neuen parlamentarischen Anfrage setzt der ... oberösterreichische FP-Abgeordnete Manfred Haimbuchner einen Schritt, der in dem meisten Ländern des westlichen Hemisphäre mit Haft bedroht ist ...Haimbuchner outet den vollen Namen eines Nachrichtendienstlers ... "

 

Im zitierten Artikel wird des weiteren von einer angeblichen Aufdeckung eines behaupteten Ermittlers gesprochen.

 

"FP outet Ermittler der Abwehr"

 

Hierbei ist wohl ein Abteilungsleiter des Abwehramts, D1, gemeint, welcher bereits in der parlamentarischen Anfrage 3507/J namentlich genannt wurde, aufgrund des Bekaru1twerdens einer anonymen Sachverhaltsdarstellung, in welcher Vorwürfe gegen D1 erhoben wurden. Unter anderem soll er die Vernichtung von Beweismitteln in der Spionageaffäre Vozhzhov veranlasst haben.

 

Die Tageszeitung "Der Standard" berichtete am 26. Jänner 2008 über die Tätigkeiten des Leiters der elektronischen Abwehr des Abwehramts Obst d G Walter J. Unger und machte damit einen Abteilungsleiter des Abwehramts öffentlich bekannt.

 

Am 13. Juni 2007 erklärte der ehemalige Leiter des Abwehramts, D2, vor dem Untersuchungsausschuss betreffend Beschaffung von Kampflugzeugen die Aufgaben des Abwehramts:

 

"Die Aufgaben des Abwehramtes sind die nachrichtendienstliche Abwehr im Rahmen des militärischen Eigenschutzes, geregelt in den Paragraphen 20 bis 25 Militärbefugnisgesetz, die Beratung des Ministers als Sicherheitsbeauftragten, geregelt durch einen internen Erlass, wobei hier unter militärischer Sicherheit Gruppen- und Personalschutz, Geheimschutz und Objektschutz verstanden wird, Beratung des Ministers als

Informationssicherheitsbeauftragten im Sinne des Informationssicherheitsgesetzes und der Informationssicherheitsverordnung.

Das bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Abwehramt in den Schutz militärischer Rechtsgüter vor erwartbaren gerichtlich zu ahndenden Vorsatzdelikten und für sogenannte Verläßlichkeitsprüfungen zuständig ist.

Das ist die Überprüfung von Personen, von denen unmittelbar oder mittelbar eine Gefahr für die militärische Sicherheit ausgehen könnte, weil diesen Zugang zu sicherheitssensiblen oder, wie wir sagen, klassifizierten Rechtsgütern erlangen könnte oder erlangen sollte.

Die militärische Sicherheit umfasst den Schutz militärischer Rechtsgüter, das sind im

wesentlichen Leben und Gesundheit von Angehörigen des Ressorts, militärische Bereiche, Heeresbund und militärische Geheimnisse.“

 

Aus dieser Aussage können keine verdeckten Ermittlungen oder andere operative

Geheimdiensttätigkeiten als Aufgaben des Abwehramts herausgelesen werden, wie sie im "News" mittels behaupteter Aufdeckung eines Ermittlers eines militärischen

Inlandsgeheimdienstes behauptet wurden.

 

Zudem liegt laut Angaben erfahrener Nachrichtenoffiziere der Unterschied zwischen einem Geheimdienst und einem Nachrichtendienst in der Ausführung von Operationen, welche jedoch nicht in den Aufgabenbereich eines Nachrichtendienstes wie des Abwehramts fallen.

 

"News" vom 19. Jänner 2008 berichtet weiters über einen geheimen Akt, welcher in den Besitz eines ehemaligen Mitarbeiters des Abwehramts gelangt ist. Das Abwehramt sei nun auf der Suche nach der undichten Stelle, da der neue Leiter des Abwehramts Brig Wolfgang Schneider jetzt hart durchgreifen wolle. Von der Suche nach der undichten Stelle, welche "News" diesen Sachverhalt bekannt gemacht hat, sowie besagten geheimen Akt übergeben hat, wurde jedoch nicht berichtet.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1. Führt das Abwehramt geheimdienstliche Operationen durch?

2. Wenn ja, welche?

3. Wenn ja, wer führt diese durch?

4. Wenn ja, fällt dies in den gesetzlich vorgesehenen Aufgabenbereich des Abwehramts?

5. Führt das Abwehramt verdeckte Ermittlungen durch?

6. Wenn ja, welche?

7. Wenn ja, wer führt diese durch?

8. Wenn ja, fällt dies in den gesetzlich vorgesehenen Aufgabenbereich des Abwehramts?

9. Führen Mitarbeiter des Abwehramts verdeckte Ermittlungen durch?

10. Wenn ja, welche?

11. Wenn ja, fällt dies in den gesetzlich vorgesehenen Aufgabenbereich des Abwehramts?

12. Wurde durch die namentliche Nennung von Obst d G Walter J. Unger in einem

Zeitungsartikel die militärische Sicherheit der Republik bedroht?

13. Wenn ja, welche Schritte wurden veranlasst?

14. Wurde durch die namentliche Nennung von D1 in parlamentarischen Anfragen die militärische Sicherheit der Republik bedroht?

15. Wenn ja, welche Schritten wurden veranlasst?

16. Handelt es sich bei dem in "News" abgebildeten Geheimakt, um einen Akt des

Abwehramts?

17. Unterliegt dieser Akt der Vertraulichkeit?

18. Welcher Vertraulichkeitsstufe unterliegt dieser Akt?

19. Wie viele Personen hatten Zugang zum Akt?

20. Welche Schritte wurden eingeleitet um zu klären wie der Akt in den Besitz von "News" gelangt ist?

21. Wurde diesbezüglich das BIA aktiviert?

22. Welche disziplinarrechtlichen Schritte wurden im Zusammenhang mit der Weitergabe des Akts an "News" eingeleitet?

23. Wann wurden diese Schritte eingeleitet?

24. Gegen wen wurden diese Schritte eingeleitet?

25. Durch wen wurden diese Schritte veranlasst?

26. Warum wurden keine Schritte veranlasst?

27. Hat D1 selbst den Akt an "News" weitergeleitet?

 

von der Homepage des Österreichischen Parlament genommen bzw. anonymisiert wird.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des Nationalrates folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.     Haben Sie veranlasst, dass die angeführte Anfrage von der Homepage des Parlaments genommen bzw. anonymisiert wird?

2.     Wenn ja, aus welchen Gründen?

3.     Wenn nein, wer hat dies aus welchen Gründen veranlasst?

 

4.     Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben vom Herrn Bundespräsidenten an Sie gegeben?

5.     Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten und welchen genauen Inhalts war dies?

 

6.     Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von der Kanzlei des Herrn Bundespräsidenten an Sie gegeben?

7.     Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten, wer hat es unterzeichnet und welchen genauen Inhalts war dies?

 

8.     Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben vom Herrn Bundespräsidenten an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?

9.     Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, an wen war es adressiert und welchen genauen Inhalts war dies?

 

10. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von der Kanzlei des Herrn Bundespräsidenten an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?

11. Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, wer hat es unterzeichnet, an wen war es adressiert und welchen genauen Inhalts war dies?

 

12. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte des Herrn Bundespräsidenten oder dessen Kanzlei zu Ihnen oder zu Mitarbeitern der Parlamentsdirektion?

13. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?

 

14. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte von Ihnen oder Mitarbeitern der Parlamentsdirektion zum Herrn Bundespräsidenten oder dessen Kanzlei gegeben?

15. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?

 

16. Ist Ihnen D1 bekannt?

 

17. Ist D1 der Autor des ursprünglichen Interventionsschreibens an Bundespräsident Fischer bzw. dessen Kanzlei?

 

18. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D1 an Sie gegeben?

19. Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten und welchen genauen Inhalts war dies?

 

20. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D1 an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?

21. Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, an wen war es gerichtet und welchen genauen Inhalts war dies?

 

22. Ist Ihnen D2 bekannt?

 

23. Ist D2 der Autor des ursprünglichen Interventionsschreibens an Bundespräsident Fischer bzw. dessen Kanzlei?

 

24. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D2 an Sie gegeben?

25. Wenn ja, wann haben Sie dies erhalten und welchen genauen Inhalts war dies?

 

26. Hat es ein diesbezügliches Interventionsschreiben von D2 an Mitarbeiter der Parlamentsdirektion gegeben?

27. Wenn ja, wann ist dieses eingelangt, an wen war es gerichtet und welchen genauen Inhalts war dies?

 

28. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte des D1 oder des D2 zu Ihnen oder zu Mitarbeitern der Parlamentsdirektion?

29. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?

 

30. Hat es diesbezüglich andere – zum Beispiel telefonische – Kontakte von Ihnen oder Mitarbeitern der Parlamentsdirektion zu D1 oder D2 gegeben?

31. Wenn ja, wann haben diese stattgefunden und welchen Inhalts waren sie?