27/JPR XXIV. GP
Eingelangt am 01.10.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Rosenkranz, Neubauer
und
weiterer Abgeordneter
an den
Ausschussobmann des Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Untersu-
chung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments
betreffend Unklarheiten über die
Ausschussführung durch den Ausschussob-
mann
In den
letzten Sitzungen des Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Untersu-
chung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments - ins-
besondere der vom 29. September 2009 - kam es zu zahlreichen Unklarheiten wie
zum Beispiel Handhabung von als geheim
klassifizierten Akten im Ausschuss, wo der
Ausschussobmann eine konträre
Meinung zur Parlamentsdirektion und den Gepflo-
genheiten der anderen Untersuchungsausschüsse, dass
alle Akten im Ausschusssit-
zungssaal verwendet und gelesen werden dürfen, vertrat.
Weiters wurden im
Rahmen der Vorsitzführung Entscheidungen gefällt, welche zu
hinterfragen sind. Auch die Einhaltung der
vereinbarten Redezeit für die Fraktionen
gab Anlass zur Diskussion.
Ein weiterer
Punkt, welcher für Unklarheiten gesorgt hat, war der Umstand,
dass trotz
offener Fragen an
eine Auskunftsperson diese einfach vom Ausschussobmann ent-
lassen wurde.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Aus-
schussobmann des
Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Untersuchung von
Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments folgende
Anfrage
1.
Sind alle von den Ministerien übermittelten Akten -
VSA I + VSA II - ein
wichti-
ger Bestandteil des
Verfahrens vor dem Untersuchungsausschuss?
2. Wenn nein, warum nicht?
3.
Auf Basis welcher Bestimmung wurden die Akten aus den Ministerien an
den
Ausschuss übermittelt?
4.
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich Ihre Entscheidung, dass zu
laufenden
Verfahren keine Fragen an Auskunftspersonen im Ausschuss zulässig sind?
5.
Sind Sie der Meinung, dass der Abgeordnete Dr. Peter Pilz in der
Angelegen-
heit
LAbg. Mag. Gudenus und NAbg. Herbert die Verschwiegenheitsverpflich-
tung
gegenüber den Medien gebrochen hat?
6.
Ist es zulässig, zu allen übermittelten
Akten und Akteninhalten Fragen an Aus-
kunftspersonen zu stellen?
7. Wenn nein, welche Akten sind ausgenommen bzw. mit welcher Begründung?
8. Ist es zulässig, zu Akteninhalten Vorhalte an Auskunftspersonen zu machen?
9. Wenn ja, wie soll dies ohne Verwendung der Akten
vor sich gehen?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Ist es zulässig, Akten
aller Klassifizierungen im Ausschusssitzungslokal zu le-
sen?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Wenn ja, warum haben Sie dies am 29.9.2009 untersagt?
14. Wie lange dürfen Auskunftspersonen befragt werden?
15.
Ist es zulässig, dass der Ausschussobmann
Auskunftspersonen aus der Be-
fragung entlässt, obwohl Ausschussmitglieder noch
Fragen haben?
16. Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
17. Wer entscheidet über etwaige Beschränkungen der Fragezeit?
18.
Wie sieht die momentan gültige Redezeitvereinbarung im
Untersuchungsaus-
schuss vor dem Hintergrund der ausufernden Befragung durch das BZÖ und
die Grünen aus?
19. Wer entscheidet darüber, wann es
keine Fragen mehr an eine Auskunftsper-
son geben darf?
20. Sollen die Fragensteller der
jeweiligen Fraktion die zu stellenden Fragen im
Vorfeld zur
Genehmigung an den Ausschussvorsitzenden übermitteln?
21. Ist es vorgesehen, dass falls der Vorsitzende
trotz ausstehender Fragen die
Befragung abbricht,
diese Auskunftspersonen neuerlich geladen werden?
22. Wie erklären Sie Ihre unterschiedliche
Vorgehensweise bei den Auskunftsper-
son Mag. Kreutner und
Mag. Jarosch betreffend neuerliche Ladung wegen
noch offener Fragen?
23.
Ist eine „Wiederladung" einer Auskunftsperson, zu
der es noch von Seiten ei-
nes Mitgliedes des Untersuchungsausschusses Fragen gibt, abhängig davon,
welcher Fraktion das
betreffende Mitglied des Untersuchungsausschusses
angehört?
24.
Kann es sein, dass von einer „Wiederladung“ einer
Auskunftsperson Abstand
genommen
wird, wenn die Auskunftsperson einer speziellen politischen Partei
zuzurechnen ist?
25. Sind für den Untersuchungsausschuss alle
angeforderten Akten geliefert wor-
den?
26. Wenn ja, wer bestätigt dies?
27. Wenn ja, gibt es diese Bestätigung schriftlich?
28.
Wenn nein, warum wurde die Idee einer Vollständigkeitserklärung der
betrof-
fenen Bundesminister,
wie es auch in anderen Untersuchungsausschüssen
der in den letzten Gesetzgebungsperioden üblich war,
nicht aufgenommen?
29.
Werden Sie sich für die Übermittlung
einer Vollständigkeitserklärung der be-
troffenen
Bundesminister einsetzen?
30. Welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen?