73/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Denkmal der Republik

BEGRÜNDUNG

 

Als Abgeordneter dieses Hauses und Direktor eines Vorarlberger Gymnasiums habe ich sehr oft die Möglichkeit, SchülerInnen und Lehrkräfte durch das Parlament zu führen. Diese Touren starten und enden meist auf dem Parlamentsvorplatz, von wo aus auch das Denkmal der Republik zu sehen ist. Sehr oft werde ich auch zu diesem befragt. Es ist offensichtlich, dass es ein Bedürfnis gibt, dieses zentrale Denkmal des demokratischen Österreich Schülern und Schülerinnen im Detail näher zu bringen und über dessen wechselhafte Geschichte aufzuklären und damit auf Bedrohungen der Demokratie hinzuweisen.

Als die Monarchie 1918 zerbrach wurde in Folge am 12.November die Republik ausgerufen. Zur einjährigen Wiederkehr der Republiksgründung wurde 1919 der damalige Franzensring und heutige Dr.-Karl-Lueger-Ring in Ring des 12. November umbenannt. Zum zehnjährigen Jubiläum der Republiksgründung, 1928, wurde neben dem Parlamentsgebäude das Denkmal der Republik errichtet. Das blieb nicht mehr lange so: Im Februar 1934 wurde, nach Ausschaltung des Parlaments und dem Verbot aller Parteien außer der austrofaschistischen Einheitspartei, das Denkmal mit Kruckenkreuzfahnen verhüllt und mit einem Bild des Kanzlers Engelbert Dollfuß versehen. Kurze Zeit später wurde das Denkmal mit Holz verbaut und schwarz lackiert und stand in Folge als schwarzer Monolith neben dem Parlament – als Sinnbild für diese Zeit für politische GegnerInnen und das Regime aus Heimwehr, Schutzkorps und Notverordnung. Ende 1934 wurde das Denkmal ganz entfernt und erst 1948, zum 30. Jubiläum der Republiksgründung, wiedererrichtet.


 

Das Denkmal selbst spiegelt also die Geschichte der Republik, der Demokratie und dieses Hauses wieder. Die Möglichkeit über dieses Objekt die österreichische Geschichte begreifbar zu machen, werden auch von vielen genützt, nur nicht vom Parlament selbst. Das Denkmal der Republik wird auf der Parlamentsseite als letzter von 17 Punkten zu „Historischem“ geführt, insofern nicht sonderlich zentral. Sehr wohl wird dort auf Aspekte der zeithistorischen Relevanz eingegangen: Verdeckung, Abtragung, Wiedererrichtung, jedoch ohne auf die Bedeutung des Objekts als „Zeitzeuge“ der frühen Jahrzehnte der Republik hinzuweisen.

In Ihrer ganz ausgezeichneten und darüber hinaus bewegenden Rede vor dem Plenum des Nationalrates am 18. Jänner zum Gegenstand des Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetzes führten Sie an: „Es geht darum, Menschen, denen in dieser Zeit Unrecht widerfahren ist, die sogar ihr Leben verloren haben, nachträglich und zweifelslos sehr spät Gerechtigkeit zuteilwerden zu lassen.“ Das ist durch das Gesetz zweifelsohne sichergestellt und es gilt zu hoffen, dass sich viele Betroffene und Angehörige eine solche Rehabilitierung anstreben. Aber Rehabilitierung besteht immer aus einer legistischen und einer gesellschaftlichen Komponente. Wenn es nun möglich war, das Thema der austrofaschistischen Unrechtsakte aufzuheben und den Betroffenen unsere Achtung auszusprechen, dann wäre es an der Zeit, diese Haltung auch nach außen zu tragen.

Kein Ort eignet sich besser, diesen nun begonnenen Wandel im Blick auf die Geschichte „zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938“, wie es im Gesetz heißt, darzustellen, als das Denkmal der Republik.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Die Information zum „Denkmal der Republik“ befindet sich nur sehr versteckt auf der Seite des Parlaments wieder. Entspricht das der Bedeutung, die diesem Denkmal zukommen sollte?

2)    Entspricht es tatsächlich der Bedeutung des auf gleicher Ebene mit den Ausführungen zu den „Karyatiden“, „Dem Kaiser im Nachthemd“ und den „Ressortallegorien der Eckpavillions“ zu stehen?

3)    Welche Abteilung hat diese Reihung und Aufteilung vorgenommen?

4)    Welche Abteilung ist für solcherart inhaltliche Entscheidung zuständig?

5)    Wäre es nicht angebracht, das nun „Historische“ in zwei Bereiche zu teilen, etwa einerseits in Baugeschichte (Architekten, Allegorien, etc.) und Zeitgeschichte (Gedenktafel für die zwölf Parlamentarier, die Opfer des Nationalsozialismus wurden, Denkmal der Republik usw.)?

6)    Ist es Absicht oder Zufall, dass das „Denkmal der Republik“ als letztes von 17 Punkten im Menüpunkt „Historisches“ der Homepage angeführt ist?

 

7)    Das „Demokratiezentrum Wien“ leistet Pionierarbeit was die Vermittlungsarbeit anbelangt: Dort wird die Demokratieentwicklung anhand von vier Modulen dargestellt, darunter etwa das Frauenwahlrecht, aber auch die Geschichte 1918-1938 anhand des Denkmals der Republik. Wäre es nicht wünschenswert, das Denkmal und seine zeithistorische Bedeutung so aufzuarbeiten und darzustellen, dass sie für alle BesucherInnen zugänglich sind?

8)    Wäre es denkbar, das Denkmal der Republik seitens des Parlaments mit einer Info-Tafel zu versehen um den vielen BesucherInnen des Parlaments und den vielen TouristInnen und Gästen der Stadt Wien, die sich vor dem Parlament aufhalten, Informationen über dieses zentrale Denkmal zu geben?

9)    Wem gehört die Verkehrsfläche (Gehsteig) vor und neben dem Denkmal? Wer ist dafür zuständig?

10) Wer müsste für eine etwaige Info-Tafel betreffend eingebunden werden?

11) Wem gehört das Denkmal selbst? Befindet es sich im Besitz der Republik, des Parlaments, der Gemeinde Wien oder sonstiger Bundeseinrichtungen?

 

12) Wäre es möglich und wünschenswert, Informationsbroschüren zum Denkmal der Republik ausarbeiten zu lassen und diese im  Foyer des BesucherInnenzentrums aufzulegen?