161/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2010, vorgelegt vom Bundeskanzler (III-265 der Beilagen)

Der Bundeskanzler hat dem Nationalrat am 26. August 2011 den gegenständlichen Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2010 (III-265 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 22. November 2011 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Den Beratungen wurde der Präsident des Asylgerichtshofes Mag. Harald Perl beigezogen.

 

An der Debatte beteiligten sich nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Angela Lueger die Abgeordneten Johann Singer, Mag. Alev Korun, Otto Pendl, Ing. Peter Westenthaler, Dr. Walter Rosenkranz sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2010, vorgelegt vom Bundeskanzler  (III-265 der Beilagen) einstimmig  zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

 

Wien, 2011 11 22

                               Stefan Prähauser                                                            Dr. Peter Wittmann

                                     Schriftführer                                                                             Obmann