BUNDESMINISTERIUM

FÜR EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

                    ANGELEGENHEITEN

 

GZ. BMeiA-AT.4.15.05/0033-IV.1/2009

 

Wien, am 24.09.2009

 

SB: DEISS

Tel.: 0 50 11 50 / 3886

 

Betreff: Konsulargebührengesetz Novelle 2009, Begutachtung

 

 

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beehrt sich, den Entwurf einer Novelle, mit der das Konsulargebührengesetz geändert wird, samt Erläuterungen zu übermitteln und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

 

Mittwoch, 14. Oktober 2009

 

an die E-Mail Adresse AbtIV1@bmeia.gv.at .

Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird angenommen, dass gegen den Entwurf kein Einwand besteht. Es wird um Verständnis für die kurze Fristsetzung ersucht, die aufgrund des beabsichtigten Inkrafttretens am 1.1.2010 zwecks Anpassung an bereits in Kraft getretene gesetzliche Bestimmungen des Gebührengesetzes erforderlich wird.

Es wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des

Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

zu übermitteln.

Für den Bundesminister:

DEISS m.p.

 

Beilagen