128/PET XXIV. GP

Eingebracht am 28.10.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Einreicher:

Dr. Mag. Alexander Neunherz
Petersbrunnstraße 15/Top 2
5020 Salzburg

Wien. 28.10.2011

Parlamentarische Petition

betreffend

„Schaffung eines Bundesgesetzes über die Kostentragung der
Suche und Beseitigung von Kriegsrelikten“

Die Stadt Salzburg fordert seit 8 Jahren von der Republik Österreich 900.000 Euro für das
Sondieren von 28 Verdachtspunkten und das Freilegen von 3 Fliegerbomben zurück. Die
derzeitige Kompetenzlage ist unklar, die faktische Rechtlage für Grundeigentümer
unzumutbar. Diese haben nämlich die Kosten für die Suche von Fliegerbombenblindgängern
und deren Freilegung zu tragen. Für die kostenlose Beseitigung von aufgefundenen und
freigelegten Fliegerbombenblindgängern hingegen ist der Entschärfung- und
Entmienungsdienst des Bundesministeriums für Inneres zuständig.

Nach jahrelangem Rechtsstreit über die Kostentragung der Aufsuchung und Entschärfung von
Fliegerbombenblindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg hat der Verfassungsgerichtshof 2010
in einem Erkenntnis festgestellt, dass die Stadt Salzburg keinen Kostenerstattungsanspruch
gegenüber dem Bund habe, da keine Norm der österreichischen Rechtsordnung das Suchen
nach solchen Bombenblindgängern regle. Der Bund erklärt sich zwar für die Bergung und
Vernichtung zuständig, lehnt allerdings nach wie vor die Zuständigkeit für das Aufsuchen der
Blindgänger strikt ab. Allein in der Stadt Salzburg gibt es jedoch 122 Verdachtspunkte, von
denen bisher nur ein geringer Teil sondiert wurde. Es ist daher mehrere Jahrzehnte nach Ende
des Zweiten Weltkrieges an der Zeit, dass der Bund das Thema der
Fliegerbombenblindgänger umfassend und abschließend gesetzlich regelt.

 

Derzeit prüft der Verfassungsgerichtshof in einem eigenen Verfahren, ob der OGH nicht doch
zuständig ist. Nach der Zurückweisung der Klage der Stadtgemeinde Salzburg gemäß Artikel
137 B-VG ist diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über den entstandenen
„Kompetenzkonflikt“ noch ausständig. Sollte darin die Zulässigkeit des ordentlichen
Rechtweges ausgesprochen werden, hätte allenfalls der Oberste Gerichtshof über die von der
Stadtgemeinde Salzburg eingebrachte Revision (neuerlich) zu entscheiden.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages hat sich
gesch
äftsordnungsgemäß in seiner Sitzung vom 21. September 2011 mit einem
diesbezüglichen Antrag befasst und diesen mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und den
Grünen
- damit einstimmig - beschlossen. Dieser Antrag ist Gegenstand dieser Petition.

Petition

Der Einreicher sowie die unterfertigten Abgeordneten ersuchen daher die österreichische
Bundesregierung, dem Nationalrat ein Bundesgesetz zur Beschlussfassung mit dem Inhalt
vorzulegen, wonach das Aufsuchen, die Freilegung und die Entschärfung von Kriegsrelikten
in die ausschließliche Bundeskompetenz fallen sowie die daraus resultierenden Kosten vom
Bund zu tragen sind. Das Bundesgesetz hat weiters eine Verpflichtung für den Bund zu
enthalten, dass alle Verdachtspunkte nach dem jeweiligen Stand der Technik innerhalb von
zehn Jahren überprüft werden.

Mag. Johann Maier                            Rosa Lohfeyer                                 Stefan Prähauser

Abg. z. NR                                         Abg. z. NR                                          Abg. z. NR

Dr. Mag. Alexander Neunherz