135/PET XXIV. GP

Eingebracht am 29.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

S.g. Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, am....28.11.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die vom Grazer Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Petition betreffend Notwendigkeit einer Neuregelung etwaiger Sanktionen bei nachhaltigem und unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Gerald Grosz


DRINGLICHER ANTRAG

gemäß § 18 der Geschäftsordnung

des Gemeinderates Georg Schröck

betreffend „Petition an die Bundesregierung, um auf die Notwendigkeit einer Neuregelung etwaiger Sanktionen bei nachhaltigem und unentschuldigtem

Fernbleiben von der Schule hinzuweisen."

Das unerlaubte Fernbleiben von der Schule wird in der öffentlichen Diskussion, in Fachkreisen, im Jugendwohlfahrtsbereich und am Arbeitsmarkt immer mehr zum Thema.

Das Problem des unerlaubten Fernbleibens von der Schule ist ein quer durch Europa diskutiertes Phänomen, dessen Folgen gravierender sind denn je. Kinder, die durch häufiges Fehlen im Unterricht keinen Pflichtschulabschluss erreichen, geraten schnell in dauerhafte Arbeitslosigkeit und die damit oft verbundene Spirale aus Armut und Kriminalität.

Die französische Regierung hat bereits auf dieses Übel reagiert, indem sie eine diskussionswürdige Lösung beschlossen hat. Den Eltern von Schulschwänzern wird in Frankreich kein Kindergeld mehr gezahlt. Der französische Präsident Sarkozy hatte sich für diese Initiative stark gemacht und den Kampf gegen das von ihm so titulierte "Krebsgeschwür" des Schwänzens als absolute Priorität bezeichnet. Das Modell, das auch in Großbritannien zum Einsatz kommt sieht vor, dass wenn ein Kind mindestens vier halbe Tage pro Monat unentschuldigt fehlt, der Schulleiter dieses Vergehen der Schulaufsicht zu melden hat. Daraufhin erfolgt eine Warnung an die Familie. Bleibt diese ohne Wirkung und das Kind bleibt auch im darauffolgenden Monat dem Unterricht unentschuldigt fern, wird das Kindergeld gestrichen. Das Geld wird erst wieder dann bezahlt, wenn der Schüler einen weiteren Monat lang regelmäßig zur Schule gekommen ist.

Dieses Modell, das in Frankreich als wirksames Mittel gegen Schulschwänzen und die damit verbundene Gefährdung der beruflichen und sozialen Integration eingesetzt wird, ist mittlerweile auch Grundlage intensiver Diskussion führender Vertreter der CDU und SPD in Deutschland.

Der österreichische Staatssekretär Kurz vermutet Schulpflichtverletzungen gar

verstärkt bei Familien mit Migrationhintergrund und fordert konsequenteren Vollzug und eine Erhöhung der Verwaltungsstrafen.

Diese Forderung ist einem vor drei Monaten veröffentlichten Integrationsbericht geschuldet, der verstärkte Sanktionen bei Schulpflichtverletzungen vorgeschlagen hatte. Nach Angaben des Berichts ist die Rate der Schulabbrecher unter Kindern mit Integrationshintergrund viermal so hoch wie jene von österreichischen Kindern. Aktuelle Zahlen, wie oft Schüler in Österreich fehlen, hat das Unterrichtsministerium nicht. Die Abwesenheit von SchülerInnen wird an den Schulen zwar vermerkt, sie werden jedoch nicht statistisch aufbereitet und ausgewertet.


Die Familienbeihilfe ist Teil eines Vertrags. Sie wird den Eltern unter anderem als Ausgleich für die Aufwendungen der Kindererziehung gezahlt. Wird dieser Vertrag gebrochen, müssen Sanktionen verhängt werden. Das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht stellt zweifellos einen derartigen Regelbruch dar. Das französische Model könnte demnach ein sinnvoller Anreiz für Eltern sein darauf zu achten, dass ihre Kinder ihrer Schulpflicht auch tatsächlich nachkommen. Minderjährige, die beharrlich unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, sind eine Risikogruppe, die für die Begehung von Straftaten anfällig ist. Das Streichen oder die Reduktion der Beihilfe für unbelehrbare Kinder aber auch der Erziehungsberechtigten, kann deshalb auch als Prävention von Jugend- und Kinderkriminalität verstanden werden. Wenn der Staat eine Beihilfe gewährt, dann hat er auch das Recht eine Gegenleistung einzufordern.

Daher stellt der unterfertigte Gemeinderat folgenden

DRINGLICHEN ANTRAG

Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen:

Die verantwortlichen Mitglieder des Stadtsenats und die zuständigen Stellen des Magistrats werden aufgefordert auf dem Petitionsweg an die zuständigen Stellen des Bundes heranzutreten, um auf die Notwendigkeit einer Neuregelung etwaiger Sanktionen bei nachhaltigem unentschuldigtem Fernbleiben von der Schule hinzuweisen.

Zweck der Petition ist es, den Gesetzgeber um eine gesetzliche Regelung zu ersuchen, die es ermöglicht, vermehrtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Schule durch Streichung oder Reduktion der Familienbeihilfe zu sanktionieren."