145/PET XXIV. GP

Eingebracht am 05.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

S.g. Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, am 5.12.2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich Ihnen gemäß § 100 (1) GOG-NR die vom Grazer Gemeinderat in den Punkten 1 und 4 mehrheitlich beschlossene Petition betreffend ein umfassendes Sicherheitsprogramm für Graz„.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen

Abg.z.NR Gerald Grosz


DRINGLICHER ANTRAG

gemäß § 18 der Geschäftsordnung

der Gemeinderäte Gerald Grosz, Mag. Gerhard Mariacher und Georg Schröck betreffend ein umfassendes Sicherheitsprogramm für Graz

Die Sicherheitssituation in Graz ist dramatisch. Steigende Einbruchszahlen, eine ungelöste Situation auf dem Sektor der Drogenkriminalität, das organisierte Bettelverbrechen, die nicht umgesetzte Sicherheitspartnerschaft für Graz oder der skandalöse Personalstand der Grazer Exekutive sind die Grundlagen für einen vorhandenen Sicherheitsnotstand in der zweitgrößten Stadt Österreichs.

Graz entwickelt sich immer mehr zum Sicherheitsrisiko, die steirische Landeshauptstadt ist eine regelrechte Einladung an die internationale Kriminalität. Zahlen des Innenministeriums belegen dies.

KRIMINALITÄTSENTWICKLUNG GRAZ 2007 und 2008:

 

 

Graz

Gesamtkriminalität Jahr 2007

 

 

Jahr 2007

angezeigte Fälle

geklärte Fälle

Aufklärungs- quote

ermittelte Tatverdächtige

BPD Graz

23.706

8222

34,7 %

8317

 

 

Graz

Gesamtkriminalität Jahr 2008

 

 

Jahr 2008

angezeigte Fälle

geklärte Fälle

Aufklärungs- quote

ermittelte Tatverdächtige

BPD Graz

21.991

7161

32,6 %

7901

Das bedeutet, dass im Jahr allein in Graz 60 Straftaten pro Tag verübt wurden.

Die Senkung der angezeigten Straftaten lässt sich auf einen am 1. Dezember 2008 ausgesandten Bezirkskommandatenbefehl zurückführen, der die Beamtinnen und Beamten angewiesen hat, in Zukunft nur Deliktsgruppen aber nicht einzelne Delikte in ihren Aufzeichnungen zu führen. Vor allem die Einbruchskriminalität macht den Grazer Exekutivbehörden schwer zu schaffen. Im Jahr 2008 waren mehr als 9 Einbrüche am Tag in Graz zu verzeichnen.



 


KRIMINALITÄTSENTWICKLUNG GRAZ 2009:

Die ersten Zahlen der Kriminalitätsstatistik für Jänner/Februar 2009 zeigen zudem einen deutlichen Anstieg der Kriminalität. So ist die Zahl der angezeigten strafbaren Handlungen in Graz in den ersten Monaten 2009 bereits um 3,4 Prozent gestiegen. Die Einbruchskriminalität ist diesem Zeitraum bereits um 6 Prozent gestiegen, die Aufklärungsquote laut Innenministerium um unfassbare 33,8 Prozent zum Zeitraum des Vorjahres gesunken. In Graz werden überhaupt nur mehr 5 Prozent der Einbrüche geklärt!

PERSONALSTAND DER EXEKUTIVE:

Demgegenüber steht ein seit 2006 gleich gebliebener niedriger Personalstand der Grazer Exekutive.

Am 22. November 2007 - also während des Wahlkampfes zur Grazer Gemeinderatswahl - unterzeichnete der damalige Bundesminister für Inneres Günther Platter eine Sicherheitspartnerschaft für Graz“ mit dem damaligen ÖVP- Spitzenkandidat Mag. Siegfried Nagl im Grazer Rathaus. Auch die nunmehrige Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter erneuerte im Rahmen eines mediengerechten Besuches bei Bürgermeister Nagl diese Partnerschaft“.

Wie aus mehreren Medienmeldungen hervorgeht, hat diese Sicherheitspartnerschaft für Graz“ den Zweck, die massive Aufstockung der Exekutivkräfte der steirischen Landeshauptstadt zu erreichen.

Wie aus einer allgemeinen Aussprache mit der Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter im parlamentarischen Innenausschuss vom 14.1.2009 hervorgeht, hat die Sicherheitspartnerschaft für Graz“ folgenden Erfolg gebracht:

die Aufstockung der Hundestaffel in Graz um 6 Hunde, die bessere Zusammenarbeit der Exekutive mit dem Magistrat sowie 30 Beamte im Rahmen von Schengen I“.

Die Zahlen des Innenministeriums für 2009 sprechen eine klare Sprache:

Für 255.354 Einwohnerinnen und Einwohner stehen - zumindest in der Statistik -  710 Exekutivbeamtinnen und Beamte zur Verfügung. Davon sind 6 dauerhaft karenziert. Eine Herabsetzung der Wochendienstzeit betrifft 19 Beamtinnen und Beamte. Krankenstände sind nicht mit eingerechnet.


Der Planstellenstand hat im Stadtpolizeikommando Graz zwischen 2006 und 2008 nicht verändert. Am Papier würde das bedeuten, dass ein Polizist für die Sicherheit von 358 Einwohnerinnen und Einwohner zu sorgen hat.

Die Realität sieht freilich anders aus.

Der Stadtpolizeikommandantenbefehlt Graz vom 31.2.2009 spricht eine andere Sprache. Exakt 50 Polizistinnen und Polizisten sind während der Nachtdienste (Montag bis Sonntag) sowie an Tagdiensten am Sonntag in einer der 12 Polizeistationen im Einsatz. Das bedeutet, dass ein Polizist für die Sicherheit von 5107 Einwohnerinnen und Einwohner zu sorgen hat.

Die Aufstockung der Grazer Exekutivkräfte ist daher ein sicherheitspolitisches Gebot der Stunde. Ein weiterer Schritt soll auch die Rückführung der nach Wien dienstversetzten aber in Graz sozial und familiär beheimateten Polizistinnen und Polizisten auf freiwilliger Basis sein. Es gibt unzählige Fälle wo in Graz familiär gebundene Exekutivkräfte seit Jahren nach Wien pendeln müssen und seit ebenso langer Zeit um ihre Versetzung in ihr Heimatbundesland ansuchen.

DROGENKRIMINALITÄT IN GRAZ:

Drogendealer sind gefährliche und besonders verabscheuungswürdige Kriminelle. Sie handeln mit dem Tod, vergiften unsere Kinder und Jugendlichen. Im Jahr 2008 hat Graz den bisherigen, traurigen Rekord an Drogentoten einmal mehr übertroffen. Im Jahr 2009 wird unter den Augen einer verantwortungslosen Politik dieser traurige Rekord des Todes“ einmal mehr übertroffen werden.

Realität ist: Auf öffentlichen Plätzen und in den Grazer Parkanlagen wird ungeniert gedealt. Spielende Kleinkinder verletzten sich mit herumliegenden Heroinspritzen. Polizisten werden von Drogendealern angegriffen und verletzt. Neben der Bundeshauptstadt Wien entwickelt sich die steirische Landeshauptstadt Graz zur zweiten Drogenhochburg Österreichs.

Um dem Drogenchaos in Graz entgegenzuwirken ist ein umfassendes Maßnahmenpaket gemeinsam mit Bund und Land dringend umzusetzen:

1.)      Einrichtung von Schutzzonen

Sogenannte Schutzzonen sollen die unmittelbare Umgebung, insbesondere von öffentlichen Plätzen, Parkanlagen, Schulen, Kindergärten und Kindertagesheimen, in Graz sicherer machen.

Das Sicherheitspolizeigesetz 2006, welches vom Nationalrat am 6.12.2007 mit Stimmen der SPÖ, der ÖVP, der FPÖ und dem BZÖ beschlossen wurde, gibt die Grundlage für die Errichtung solcher sinnvollen Schutzzonen.

Sicherheitspolizeigesetz BGBl I/Nr. 56/2006

Schutzzone

§ 36a. (1) Die Sicherheitsbehörde kann einen bestimmten Ort, an dem überwiegend minderjährige Menschen in besonderem Ausmaß von auch nicht unmittelbar gegen sie  gerichteten  strafbaren  Handlungen  nach  dem   Strafgesetzbuch,   dem

 


Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz bedroht sind mit Verordnung zur Schutzzone erklären. Die Schutzzone umfasst ein Schutzobjekt, insbesondere Schulen, Kindergärten und Kindertagesheime sowie einen genau zu bezeichnenden Bereich im Umkreis von höchstens 150m um dieses Schutzobjekt, und ist nach Maßgabe der Erfordernisse eines wirkungsvollen Schutzes festzulegen.

(2)   Verordnungen nach Abs. 1 haben die genaue Bezeichnung der Schutzzone in ihrem örtlichen und zeitlichen  Umfang und den  Tag ihres In-Kraft-Tretens zu enthalten. Ihre Wirksamkeit ist auf bestimmte Zeiträume einzuschränken, wenn dies die Gewährleistung eines wirksamen Schutzes nicht beeinträchtigt. Sie sind auf eine Weise kundzumachen, die geeignet erscheint, einen möglichst weiten Kreis potentiell Betroffener zu erreichen. Sie sind aufzuheben, sobald eine Gefährdung nicht mehr zu befürchten ist, und treten jedenfalls sechs Monate nach ihrem Wirksamwerden außer Kraft.

(3)   Im Bereich einer Schutzzone nach Abs. 1 sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einen Menschen, von dem auf Grund bestimmter Tatsachen,  insbesondere  wegen    vorangegangener    gefährlicher    Angriffe, anzunehmen ist, dass er strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz oder gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz begehen werde,  aus der Schutzzone wegzuweisen und ihm das Betreten der Schutzzone zu verbieten. Dem Betroffenen ist die Dauer dieses Betretungsverbotes bekannt zu geben.  Die Ausübung von Zwangsgewalt zur Durchsetzung dieses Betretungsverbotes  ist   unzulässig. Kann er berechtigte   Interessen   für die Notwendigkeit  des  Betretens  der  Schutzzone  glaubhaft  machen, ist  darauf entsprechend Bedacht zu nehmen.

(4)    Die Anordnung eines   Betretungsverbotes   ist  der   Sicherheitsbehörde unverzüglich zur Kenntnis zu bringen und von dieser binnen 48 Stunden zu überprüfen. Liegen die Voraussetzungen für die Anordnung des Betretungsverbotes nicht mehr vor, so hat die Sicherheitsbehörde dieses dem Betroffenen gegenüber unverzüglich aufzuheben und ihm die Aufhebung mitzuteilen. Das Betretungsverbot endet jedenfalls mit Ablauf des 30. Tages nach seiner Anordnung.

Besonders das in Absatz 3 festgelegte Wegweiserecht, gibt den Exekutivkräften die Möglichkeit, auch auf Verdacht hin Platzverbote auszusprechen. Diese Verordnung ist daher sinnvoll, da bisher den Exekutivkräften diese Möglichkeit gerade in der Bekämpfung der Drogenkriminalität in Graz nicht eingeräumt wurde.

Natürlich sollte das gesamte Grazer Stadtgebiet eine allumfassende Schutzzone gegen Drogen“ sein. Die Realität sieht aber leider anders aus. Die Verordnung von Schutzzonen soll daher gerade den Erstkontakt zwischen Drogendealern und Jugendlichen unserer Stadt verhindern und die effektive Bekämpfung der Drogenkriminalität fördern.

2.)      Verbot von Substitol

Substitol ist das weitverbreiteste und gefährliche Drogenersatzmittel und längst keine Ausstiegs-„, sondern eher eine Einstiegsdroge“. Die meisten Todesopfer in der Steiermark sind durch  die  Einnahme von  Substitol zu  beklagen.  Dass diese


Ersatzdroge legal - also unter Aufsicht der Gesellschaft - erhältlich ist, macht die pharmazeutischen Betriebe zu den größten legalen Drogendealern unseres Landes.

Werner Jud von der Grazer Polizei sagte am 25.6.2008: Wir sind überzeugt, dass mit einem Verbot in Graz die Szene, was Substition betrifft, ausgemerzt werden kann.“

Der einzig richtige Weg ist daher das Verbot der Ersatzdroge Substitol durch das Bundesministerium für Gesundheit.

3.)      SOKO-Drogen durch die Grazer Polizei

Die Grazer Exekutivkräfte besitzen kaum personelle Resourcen, um die Drogenkriminalität effizient zu bekämpfen. Allein die Tatsache, dass auf öffentlichen Plätzen, rund um Schulen und in Parks ungeniert gedealt werden kann, ist ein Armutszeugnis der Grazer Sicherheitspolitik.

Die Grazer Polizistinnen und Polizisten gehen angesichts immer neuere Erscheinungsformen der Kriminalität ohnedies an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Eine im Grazer Stadtpolizeikommando eingerichtete SOKO-Drogen“ mit einer personellen Ausstattung von zumindest 30 Beamtinnen und Beamten ist daher ein Gebot der Stunde. Der Bürgermeister wird daher aufgefordert, in Verhandlungen mit der Bundesministerin für Inneres eine SOKO-Drogen“ für das Grazer Stadtpolizeikommando zu erreichen.

MENSCHENHANDEL-ORGANISIERTE BETTLERKRIMINALITÄT

Graz ist seit Jahren von einem organisierten Bettlertourismus und dem damit einhergehenden Kinder- und Menschenhandel betroffen. Mehrmals wurde auf diesen menschenverachtenden Umstand seitens des BZÖ mittels Initiativen im Nationalrat und Gemeinderat hingewiesen.

Das UN-Kinderhilfswerk bestätigt in seinem UNICEF-Bericht anlässlich des im Oktober 2007 stattgefundenen EU-Tages gegen den Menschenhandel, dass jährlich 1,2 Millionen Kinder zu Opfern von Kinder- bzw. Menschenhandel werden. Dieser Kinderhandel macht, so UNICEF, auch vor Österreich nicht halt. Im UNICEF-Bericht wird die organisierte Bettelkriminalität in Österreich, insbesondere in den österreichischen Großstädten, als Basis dieses Kinder- bzw. Menschenhandels kritisiert. Diese Kritik ist bis zum heutigen Tag in vollem Umfang aufrecht und wird - wenn man der medialen Berichterstattung Glauben schenken darf - von führenden Mitgliedern der Grazer Stadtregierung kaum mehr bestritten.

Experten gehen davon aus, dass der Kinderhandel nicht nur in Wien, sondern auch im Rahmen der organisierten Bettlerkriminalität in Graz und in den anderen Landeshauptstädten Österreichs stattfindet.

Dieser Bericht macht deutlich, dass sämtliche Bestrebungen gegen ein Bettelverbot auch eine politische Vorleistung für den Menschenhandel sind. Im Blickwinkel dieser Erkenntnis seitens der Vereinten Nationen ist ein allgemeines Bettelverbot auch ein geeignetes Mittel, um den Kinder- bzw. Menschenhandel zu unterbinden.


Trotz dieses Wissens wurde bis dato seitens der Stadt Graz keine wirksame Gegenmaßnahme gesetzt.

Dies ist umso bedauerlicher, als mittlerweile schon seit gut drei Jahren feststeht, dass es sich nicht um einzelne ausländische Bettler handelt, sondern um eine organisierte Bettelei größeren Maßstabs, deren Gewinne keineswegs bei den Bettlern verbleiben, sondern fast ausschließlich bei den Organisatoren verbleiben und die zweifellos armen Bettler trotz erheblicher Einnahmen fast nicht von ihrer Bettelei profitieren.

Es ist an Menschenverachtung kaum zu überbieten, dass es unter dem Auge der Grazer Behörden zugelassen wird, dass arme, alte, kranke und behinderte Menschen zur Bettelei regelrecht gezwungen werden.

Dieses Sicherheitschaos lässt sich nur mit einem umfassenden Maßnahmenpaket beheben.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Gemeinderäte daher folgenden

DRINGLICHEN ANTRAG

Der Gemeinderat der Stadt Graz wolle beschließen:

1.     Die Bundesregierung und hier insbesondere die Bundesministerin für Inneres werden vom Gemeinderat der Stadt Graz aufgefordert, eine Aufstockung der Planstellen der Grazer Exekutivkräfte  um zumindest  400  zusätzliche Polizeikräfte im Jahr 2009 zu erwirken bzw. zu veranlassen. Des weiteren wird die   Bundesministerin für   Inneres eindringlich ersucht, die   umgehende Dienstversetzung der nach Wien zugeteilten aber in Graz familiär, sozial und gesellschaftlich beheimateten Grazer Exekutivkräfte - auf freiwilliger Basis - zu ermöglichen.

2.     Der Bürgermeister der Stadt Graz wird dringend aufgefordert, unter Zuziehung von Verfassungsexperten eine rechtskonforme Regelung zum Verbot der Bettelei - zur Bekämpfung des Menschen- und Kinderhandels - im Stadtgebiet von Graz auszuarbeiten und diese bis zur ordentlichen Gemeinderatssitzung im September 2009 dem Gemeinderat der Stadt Graz zur Beschlussfassung vorzulegen.

3.     Der  Bürgermeister  der Stadt  Graz  sowie die weiteren   Mitglieder  des Stadtsenats werden aufgefordert, einen entsprechenden Vorschlag zur Errichtung von Schutzzonen gegen die Drogenkriminalität auszuarbeiten und diesen Vorschlag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach Beschlussfassung  durch  den  Gemeinderat,  tritt die Stadt Graz an  die Sicherheitsbehörden mit dem Ersuchen heran, entsprechend dem Vorschlag der Stadt Graz, geeignete Schutzzonen auf Grazer Stadtgebiet zu verordnen. Von dieser Schutzzonenverordnung sollen in erster Linie die öffentlichen  Plätze der Stadt Graz, Grazer Schulen, Kindergärten, Kindertagesheime und Parkanlagen umfasst sein.

4.     Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz fordert im Wege einer Petition den Bundesminister für Gesundheit auf, ein Verbot der Ersatzdroge Substitol so rasch als möglich zu veranlassen.


5.    Der Bürgermeister der Stadt Graz wird aufgefordert, in Verhandlungen mit der Bundesministerin für Inneres für die Einrichtung einer SOKO-Drogen im Stadtpolizeikommando Graz mit zumindest 30 zusätzlichen Beamtinnen und Beamten einzutreten.“

www.bzoe-graz.at