45/PET XXIV. GP

Eingebracht am 26.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

Hermann Gahr

Abgeordneter zum Nationalrat

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, am 25. Februar 2010

Betreff: Petition Glücksspiel-Wildwuchs am Beispiel der Marktgemeinde Jenbach - eine undurchschaubare und gefährliche Entwicklung"

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich Ihnen die Petition betreffend Glücksspiel- Wildwuchs am Beispiel der Marktgemeinde Jenbach - eine undurchschaubare und gefährliche Entwicklung" mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsgemäße Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

NR Hermann Gahr


Petition Glücksspiel-Wildwuchs am Beispiel der Marktgemeinde Jenbach - eine undurchschaubare und gefährliche Entwicklung"

Im Zentrum der Marktgemeinde Jenbach stehen zahlreiche Geschäftslokale leer. Schon seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass offenbar schwer vermietbare Geschäftsflächen von so genannten Clubs angemietet werden und dann in diesen Lokalen das illegale Glücksspiel mit Geldspielautomaten, aber auch das Kartenspiel Poker (Texas Hold' em), angeboten wird.

Da die Lokale unter dem Deckmantel der gemeinnützigen Vereinstätigkeit betrieben werden, sind diese keinen gewerberechtlichen Regelungen unterworfen, was die Kontrolle durch die zuständigen Behörden wesentlich erschwert.

Ein weiteres massives Hindernis bei der Bekämpfung dieser Problematik stellt die derzeitige Gesetzeslage dar. Das Glücksspiel mit Geldspielautomaten ist in Tirol nach dem Veranstaltungsgesetz verboten - zuständig für den Vollzug ist der Bürgermeister. Zusätzlich teilen sich die Zuständigkeiten jedoch weiter auf das Strafgesetzbuch und das Glücksspielgesetz auf.

Dies führt dazu, dass sich die Behörden die Zuständigkeiten untereinander zuschieben und sich keiner für die Sachlage so richtig zuständig fühlt. Das Ergebnis sind lange Verfahren, die in den meisten Fällen verjähren.

Auf der Strecke bleibt am Beispiel Jenbachs das Ortsbild, das zusehends von solchen Lokalitäten beherrscht wird, und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, insbesondere der Frauen. Nacht für Nacht - speziell an den Wochenenden - eilen Glücksspieler zwischen den Lokalen hin und her und vermitteln ein ungutes Gefühl.

Neben den sogenannten Spielclubs entwickeln sich auch die Tankstellen zu regelrechten Glücksspielzentren, bei denen oft rund um die Uhr an Glücksspielautomaten gespielt werden kann.

Eine besorgniserregende Problematik in diesem Zusammenhang stellt die Spielsucht dar, welche sich zu einem gesellschaftspolitischen Problem entwickeln kann und auch wird, wenn der Gesetzgeber nicht entsprechend einschreitet. Es gibt auch in Jenbach und Umgebung bereits Familien, welche schon am Monatsanfang über kein Geld mehr verfügen, weil die der Spielsucht verfallenen Männer das gesamte Familieneinkommen in diesen Lokalen verspielen. Dass daraus - ähnlich wie bei Suchtmittelabhängigkeit - Begleitkriminalität entsteht, ist logisch und nachvollziehbar.

Aufgrund der geschilderten Problematik stellt der Einreicher der Petition folgende Forderungen:

-         Alle Arten von Glücksspielen  (auch Kartenspiele wie z.B.  Poker)  und Wetten,   bei  denen   gegen   Geldeinsatz  Geld  gewonnen   werden   kann, dürfen ausschließlich  in  genehmigten  Betriebsanlagen  unter strengen Konzessionsauflagen angeboten werden.

-         Schaffung   von   klaren   Behörden-   und   Vollzugszuständigkeiten   zum Zwecke rascher und effizienter Verfahren.

-         Strengere Überwachung der Werbeverbote für alle Arten der Glücksspiele (auch Kartenspiele wie z.B. Poker) und Wetten, bei denen gegen den Einsatz von Geld Geldgewinne erzielbar sind, um auch die Jugend vor dieser Gefahr bestmöglich schützen zu können.