1/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 24.03.2009
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

An die

Parlamentsdirektion

zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch

Parlament

1017  Wien

Wien, am 24. März 2009

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu Ihrem Schreiben vom 20. Februar 2009, GZ. 17020.0025/1 -L1.3/2009, betreffend Bürgerinitiative Nr. 1 Free Acro -Legalisierung und somit Anerkennung des Kunstfluges für Hänge- und Paragleiter", Folgendes mitzuteilen:

Eine Umsetzung der Legalisierung ist bislang daran gescheitert, dass es zur Zeit keine zum Flug zugelassenen Hänge- und Paragleiter gibt, welche die Anforderungskriterien erfüllen, um mit diesen Acro- oder Kunstflug durchzuführen, zumal die Luftfahrzeuge nicht im zugelassenen Bereich betrieben werden würden.

An der Behebung dieses Problems wird - unter anderem - im Rahmen der Neufassung der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerät-Verordnung (ZLLV) gearbeitet, welche voraussichtlich bis Mitte 2009 in Kraft treten soll. Damit wird eine Zulassung von Hänge- und Paragleitern für die Verwendung im Fluge nicht mehr erforderlich sein; es wird dann gefordert, dass diese Fluggeräte lufttüchtig sind, wofür der Hersteller zu garantieren hat.

Es wird daher bis nach der Novelle der ZLLV abzuwarten sein, ob dann Hänge- und Paragleiter entwickelt werden, welche auch die für den Acro- bzw. Kunstflug erforderlichen Eigenschaften aufweisen.


 

Ergänzt wird, dass derzeit ein Acro- bzw. Kunstflug in Deutschland nicht zulässig ist, man dort aber auch an einer Legalisierung arbeitet, während ein dementsprechender Regelungstatbestand in der Schweiz fehlt, sodass derartige Flüge dort bereits jetzt legal durchgeführt werden können.