104/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 23.04.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

 

 

Bezugnehmend auf das Mail vom 11. März 2013, ZI. 17010.0020/22-L1.3/2013 und 17020.0025/13-L1.3/2013, betreffend Bürgerinitiative Nr. 55, betreffend Allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung, wird aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen Folgendes mitgeteilt:

Die gegenständliche Bürgerinitiative fordert gesetzliche Lockerungen im Bereich der Unter­nehmensfinanzierung. Konkret wird für die Entgegennahme von Publikumsdarlehen durch Unternehmen eine Ausnahme vom Tatbestand des bankrechtlichen Einlagengeschäfts an­geregt. Demnach sollen Darlehen, welche unmittelbar für betriebliche Investitionen oder be­stimmte Projekte verwendet werden, ohne das Erfordernis einer Konzession nach dem Bankwesengesetz ermöglicht werden.

Zu dieser Forderung ist festzuhalten, dass bereits nach der aktuellen Rechtslage einige rechtliche Möglichkeiten bestehen, um Unternehmens- oder Projektfinanzierungen mit BürgerInnenbeteiligung ohne Einschaltung von Banken und ohne mit den Aufsichts­vorschriften in Konflikt zu geraten abzuwickeln.


Im Zusammenhang mit der Forderung nach einer konzessionsfreien Finanzierung durch Entgegennahme von Publikumsdarlehen (Einlagengeschäft) ist festzuhalten, dass seitens des Bundesministeriums für Finanzen Bedenken gegen eine Lockerung der diesbezüglichen Konzessionspflicht bestehen. Dies ist auch in Verbindung mit der Tatsache, dass bereits nach der aktuellen Rechtslage einige alternative Möglichkeiten zur Finanzierung durch Darlehensaufnahme wie beispielsweise in Form von stillen Beteiligungen oder Genussscheinen bestehen, zu sehen.

Das für die Umsetzung von Projekten diverser Gemeinden oder Investitionen von KMUs erforderliche Kapital kann derzeit durch Einsatz verschiedener Finanzierungsinstrumente wie beispielsweise qualifizierte Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen und Genussscheine aufgebracht werden sowie durch Einsatz von Genossenschaftsmodellen. Bei den genannten Finanzierungsinstrumenten besteht grundsätzlich kein Erfordernis einer Bankkonzession. Die gesetzliche Prospektpflicht besteht bei stillen Beteiligungen und Genussscheinen im Allgemeinen erst ab Erreichen eines Emissionsvolumens von zumindest 100.000 Euro (gemessen über einen Zeitraum von 12 Monaten). Bei qualifizierten Nachrangdarlehen besteht allerdings auch für den Fall größerer Emissionsvolumina keine Prospektpflicht.

Für den Fall der Ausgabe von Genossenschaftsanteilen hängt es aktuell vom Einzelfall ab, ob die gesetzliche Prospektpflicht besteht oder nicht. Wie von Frau Bundesministerin Dr. Fekter im Finanzausschuss des Nationalrates vom 14. März 2013 erwähnt, erscheint es jedoch gerechtfertigt, die prospektfreie Ausgabe von Genossenschaftsanteilen klarzustellen und zu erleichtern, da bei diesem Modell sowohl Mitspracherechte der Anleger bestehen als auch durch die Zugehörigkeit zu einem genossenschaftlichen Prüfungsverband dem Anlegerschutz Rechnung getragen wird.

Zur volkswirtschaftlichen Bewertung kann Folgendes ausgeführt werden:

Die gute und sichere Versorgung mit Eigen- und Fremdkapital ist ein wesentlicher Faktor für Wachstum, Beschäftigung und Produktivitätsentwicklung eines Landes. Mit steigender Wirt­schaftsleistung wird immer mehr Kapital benötigt, welches aufgrund der Erfahrungen vieler Jahrhunderte in den volumensmäßig wichtigsten Bereichen staatlich reguliert wird. Dabei gibt es ein Spannungsfeld von Anlegerlnnen/Sparerlnnenschutz und wirtschaftlichem Risiko bei der Finanzierung von Erfindungen/Innovationen/Markterweiterungen. Ein solide aufgestelltes Banksystem kann auch risikoreiche Finanzierungen, also Projekte, wo die Ertragserwartungen nur wenig über dem eingesetzten Kapital liegen, durchführen. Auch für den Fall noch höheren Risikos in unterstützt der Staat mit einer Reihe von Förderungen:


        Mikrokredite zu günstigen Konditionen (3M-Euribor + 300 Basispunkte)

        erp-Kleinkredite bis 100.000 €

        Innovationsförderung Unternehmensdynamik - Haftung bis 2,5 Mio. €

Schließlich gibt es eine Reihe von weiteren staatlichen Förderschienen, welche explizite Zuschüsse für wachstumsstärkende F&E-Projekte geben.

23.04.2013

Für die Bundesministerin:

Edith Wanger

(elektronisch gefertigt)