11/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 18.08.2009
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

 

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AUSKUNFT

Dr.in Susanne Mayer

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Parlamentsdirektion

z.H. Mag. Gottfried Michalitsch

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMASK-40006/0020-IV/9/2009

 

Wien, 12.08.2009

 

 

 

Betreff:

Bürgerinitiative Nr. 7 betreffend "Soziale Arbeit ist mehr wert!"

 

Sehr geehrter Herr Mag. Michalitsch!

 

Bezug nehmend auf das Schreiben vom 2. Juli 2009, GZ: 17020.0025/7-L1.3/2009, betreffend die Bürgerinitiative Nr. 7 betreffend „Soziale Arbeit ist mehr wert!“ nimmt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wie folgt Stellung:

 

Zur zentralen Forderung der Initiative, einer „Sozialmilliarde zur Stärkung von Sozial- und Gesundheitsdiensten aus Bundesmitteln“ ist zu bemerken, dass im Regierungsprogramm für die XXIV.GP nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten Bundeszuschüsse zur Unterstützung der Länder beim Ausbau der sozialen Dienste vorgesehen sind.

 

Als Voraussetzung für entsprechende Bundesmittel gelten neben Transparenz und Vergleichbarkeit auch einheitliche Qualitätsstandards der Leistungen. Zu diesen Punkten werden derzeit Gespräche mit den Ländern geführt.

 

Die Bevölkerung in Österreich wird erfreulicherweise älter, damit steigt auch der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften im Bereich der Gesundheits- und Sozialdienste.

 

Dies lässt sich auch an der Entwicklung der unselbständigen Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen ablesen. Nach der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung vom April 2009 der Statistik Austria stieg im Zeitraum 2004 bis 2008 die Anzahl der in diesem Wirtschaftszweig beschäftigen Personen von 297.600 auf 331.400.

 

Als weitere wichtige Zielsetzung enthält das Regierungsprogramm für die XXIV.GP ein Pflegekonjunkturpaket zur Förderung von 2.000 zusätzlichen Pflege- und Betreuungskräften bis 2010.

 

Durch gezielte Angebote des Arbeitsmarktservice (AMS) für Berufswiederein-steigerInnen und -umsteigerInnen wird der Entwicklung in einem unabhängig von der Krise wachsenden Beschäftigungsfeld (Stand Juli 2009: + 22 % mehr freie Jobs als 2008) Rechnung getragen:

 

Einerseits finanziert das AMS die Ausbildung von neuen Kräften – etwa als Heimhelfer, Pflegehelfer, Altenfachbetreuer –, andererseits werden bereits beschäftigte Personen ebenfalls aus Mitteln des AMS fachspezifisch höher qualifiziert – z.B. von der Pflegehilfe zur diplomierten Kraft.

 

Das Ausbildungsprogramm befindet sich bereits in Umsetzung, Planungen des AMS  gehen davon aus, dass bereits im Laufe des Jahres 2009 rund 4.000 Personen aus- bzw. weitergebildet werden. Finanziert wird das Programm aus dem laufenden Förderbudget des AMS.

 

Zur Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierbarkeit des österreichischen Pflegevorsorgesystems wurde im Regierungsprogramm für die XXIV.GP zudem die Einrichtung eines Pflegefonds als bundesweites Steuerungsinstrument angedacht.

 

Zu den Ausführungen betreffend die mangelnde Ausbildung der Betreuungskräfte, die im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung beschäftigt werden, wird bemerkt:

 

Mit 10. April 2008 ist das Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 (GesBRÄG 2007) in Kraft getreten. Teil dieses Gesetzes ist auch eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz (BPGG), mit der die Bestimmungen betreffend die Quali­tätssicherung bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert werden.

 

§ 21b Abs. 2 Z 5 des Bundespflegegeldgesetzes (BPGG) normiert, dass als Voraussetzung für eine Förderung zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung ab 1. Jänner 2009 die Betreuungskräfte entweder

 

·        über eine Ausbildung, die im Wesentlichen der theoretischen Ausbildung einer Heimhilfe nach dem Vertrag zwischen Bund und Ländern über die Sozialbetreuungsberufe entspricht, verfügen müssen oder

·        eine 6 Monate andauernde, sachgerechte Betreuung des Förderungswerbers gegeben sein muss oder

·        eine Delegation von pflegerischen oder ärztlichen Aufgaben an die Betreuungskraft vorliegt.

 

Darüber hinaus wird jährlich in einem Drittel der Förderfälle eine stichprobenartige Überprüfung der Pflegesituation durch qualifizierte Fachkräfte des Kompetenzzentrums Pflege der Sozialversicherungsanstalt der Bauern durchgeführt.

 

Weiters wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) im Auftrag des Sozialministeriums ein Curriculum für die Ausbildung von PersonenbetreuerInnen erarbeitet. Dieses Curriculum wird als Maßstab für die Beurteilung der Förderungsvoraussetzung und als definierter Qualitätsstandard herangezogen.

 

Der Forderung der GPA-djp und der Gewerkschaft Vida nach einem qualitätsgesicherten Angebot erscheint somit weitgehend Rechnung getragen.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2010 eine Evaluierung des vorliegenden Fördermodells der 24-Stunden-Betreuung geplant ist, wobei einer der Schwerpunkte auf der Qualitätssicherung liegen soll.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Mag. Manfred Pallinger

Elektronisch gefertigt.