110/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 03.07.2013
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Stellungnahme zu Bürgerinitiative

Betr.:          Bürgerinitiative Nr. 66 vom 16. Mai 2013 betreffend Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes, damit in Österreich geborene Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten

Sehr geehrte Frau Vorsitzende!


Die Volksanwaltschaft bestätigt den Erhalt der Bürgerinitiative Nr. 66 betreffend „Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes, damit in Österreich geborene Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten“.


Seit Jahren werden Fragestellungen wie diese an die Volksanwaltschaft herangetragen. Aus rechtspolitischen Überlegungen ist zu hinterfragen, ob das strikte Festhalten am Abstammungsprinzip noch zu rechtfertigen ist. Angesichts der Bemühungen um Integration sollte ermöglicht werden, dass Kinder von Nicht-Österreichern, die in Österreich geboren werden, automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten.

Nach Ansicht der Volksanwaltschaft besteht angesichts der Häufigkeit derartiger Beschwerden Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers, insbesondere auch im Hinblick auf die Möglichkeit des Erwerbs von Doppelstaatsbürgerschaften.

Die Vorsitzende:

Volksanwältin Mag.aTerezija Stoisits e.h.