20/SBI XXIV. GP

Eingebracht am 11.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Bürgerinitiative

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betreff:       Bürgerinitiative Nr.13 betreffend "Einbringung eines Antrages auf                    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 2 Satz 4                                       Pensionskassengesetz beim VfGH", Stellungnahme des                                          Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bezug nehmend auf die im Betreff näher angeführte Bürgerinitiative, die mit
Schreiben vom 15.10.2009 (GZ: 17020.0025/30-L1.3/2009)
übermittelt wurde, ergeht die nachstehende Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

1. Allgemeine Bemerkungen:

Einleitend ist festzuhalten, dass das Pensionskassengesetz (PKG) in den Zustän-
digkeitsbereich des Bundesministeriums f
ür Finanzen fällt und von diesem zu voll-
ziehen ist. Das vom Bundesministerium f
ür Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu vollziehende Betriebspensionsgesetz (BPG), welches die vertragsrechtlichen Grundlagen u. a. einer Pensionskassenzusage regelt, nimmt lediglich im Rahmen der Regelung des Unverfallbarkeitsbetrags (mehrfach) in Form einer dynamischen Verweisung auf die Bagatellabfindungsgrenze des § 1 Abs. 2 vierter Satz PKG Bezug.

Weiters ist anzumerken, dass dem Antrag der Bürgerinitiative bereits entsprochen
wurde. Mit einem als Individualantrag bezeichneten Antrag haben Abgeordnete des
Nationalrates u.a. bereits die Aufhebung des
§ 1 Abs. 2 Satz 4 PKG beim VfGH als
verfassungswidrig begehrt. Die Bundesregierung hat dazu eine schriftliche
Äußerung abgegeben. In dieser Äußerung hat die Bundesregierung - wie zuvor bereits in ähnlich gelagerten Verfahren vor dem VfGH - dargelegt, dass sie in den
angefochtenen Bestimmungen keine Verletzung des Eigentumsrechts und des
Gleichheitsgrundsatzes sieht.

2. Zur Bürgerinitiative selbst ist Folgendes festzuhalten:

Dem zentralen Anliegen der vorliegenden Bürgerinitiative wurde entsprochen:

Mit einem auf Art. 140 Abs. 1 B-VG gestützten Antrag begehrten 84 Abgeordnete
des Nationalrates im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in der Rechtssache
G 245/09 u.a. die Aufhebung (von Teilen) des § 1 Abs. 2 vierter Satz PKG.

Der Bundesregierung ist selbstverständlich die Absicherung der Pensionen der Pen-
sionskassenberechtigten ein gro
ßes Anliegen. Im Regierungsprogramm für die XXIV.Gesetzgebungsperiode wurde daher die Prüfung von zweckdienlichen Maßnahmen zur Absicherung des Pensionskassensystems insbesondere in den Bereichen Mindestertragssicherung, Schwankungsrückstellung, Verbesserung der Transparenz sowie hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten der Anwartschaftsberechtigten bei der Veranlagung des Pensionskapitals vorgeschlagen.

In Umsetzung des Regierungsprogramms hat die vom Bundesminister für Finanzen
eingesetzte Arbeitsgruppe zur Optimierung des Pensionskassensystems bereits Vor-
schläge zur Verbesserung des Pensionskassensystems ausgearbeitet und dem
Bundesministerium f
ür Finanzen präsentiert.

Am 28.7.2009 hat die Bundesregierung einen gemeinsamen Vorhabensbericht des
Bundesministers f
ür Finanzen und des Bundesministers für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz zur Optimierung des Pensionskassensystems zur Kenntnis ge-
nommen. Darin ist die Ausarbeitung einer Novelle zum PKG und zum BPG auf Basis
der Ergebnisse der Arbeitsgruppe festgeschrieben. Ein wesentlicher Eckpunkt dieses Pensionskassenpakets wird - neben der Schaffung einer Garantiepension innerhalb der Pensionskassen und einer Erleichterung des Wechsels zwischen der
Pensionskasse und der Betrieblichen Kollektivversicherung (und umgekehrt) - eine
Verbesserung der Transparenz beim
Produkt" Pensionskassenzusage durch die
Ausweitung von Informationen an Anwartschafts- und Leistungsberechtigte sein.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz führt derzeit
Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen, da noch Verbesserungen bei
der innerhalb der Pensionskassen geplanten Garantiepension (Sicherheits-
Veranlagungs- und Risikogemeinschaft; Sicherheits-VRG) als notwendig erachtet
werden. Des Weiteren ist die M
öglichkeit einer steuerbegünstigten Auszahlung des
in der Pensionskasse noch vorhandenen Pensionskapitals für die derzeit Leistungs-
berechtigten mit dem Bundesministerium für Finanzen noch eingehend zu erörtern.

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz arbeitet ge-
meinsam mit dem Bundesministerium f
ür Finanzen an einer baldigen und für die
Pensionskassenberechtigten zufrieden stellenden Lösung und wird auch weiterhin an
die Bereitschaft aller am System Beteiligten zur Leistung eines Beitrages zur Stabilisie-
rung des Systems und zur Abfederung von Kürzungen appellieren. Nach dem Ab-
schluss der Verhandlungen soll so rasch wie möglich ein Begutachtungsentwurf vor-
gelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
F
ür den Bundesminister:

Dr. Helmut Walla
Elektronisch gefertigt.