20/SBI XXIV. GP
Eingebracht am 11.12.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Bürgerinitiative
Betreff: Bürgerinitiative Nr.13 betreffend "Einbringung eines Antrages auf Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 2 Satz 4 Pensionskassengesetz beim VfGH", Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bezug nehmend auf die
im Betreff näher angeführte Bürgerinitiative, die mit
Schreiben vom 15.10.2009 (GZ:
17020.0025/30-L1.3/2009) übermittelt wurde, ergeht die
nachstehende Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz.
1. Allgemeine Bemerkungen:
Einleitend ist
festzuhalten, dass das Pensionskassengesetz (PKG) in den Zustän-
digkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fällt
und von diesem zu voll-
ziehen ist. Das vom Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz zu vollziehende Betriebspensionsgesetz (BPG), welches die
vertragsrechtlichen Grundlagen u. a. einer Pensionskassenzusage regelt, nimmt
lediglich im Rahmen der Regelung des Unverfallbarkeitsbetrags (mehrfach) in
Form einer dynamischen Verweisung auf die Bagatellabfindungsgrenze des § 1 Abs. 2 vierter Satz PKG Bezug.
Weiters ist
anzumerken, dass dem Antrag der Bürgerinitiative
bereits entsprochen
wurde. Mit einem als Individualantrag bezeichneten Antrag haben Abgeordnete des
Nationalrates u.a. bereits die Aufhebung des § 1 Abs. 2 Satz 4 PKG beim VfGH als
verfassungswidrig begehrt. Die
Bundesregierung hat dazu eine schriftliche Äußerung abgegeben.
In dieser Äußerung hat die Bundesregierung - wie zuvor
bereits in ähnlich gelagerten Verfahren vor dem VfGH - dargelegt,
dass sie in den
angefochtenen
Bestimmungen keine Verletzung des Eigentumsrechts und des
Gleichheitsgrundsatzes sieht.
2. Zur Bürgerinitiative selbst ist Folgendes festzuhalten:
Dem zentralen Anliegen der vorliegenden Bürgerinitiative wurde entsprochen:
Mit
einem auf Art. 140 Abs. 1 B-VG gestützten Antrag begehrten 84 Abgeordnete
des
Nationalrates im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in der Rechtssache
G
245/09 u.a. die Aufhebung (von Teilen) des § 1 Abs. 2
vierter Satz PKG.
Der
Bundesregierung ist selbstverständlich die Absicherung der Pensionen
der Pen-
sionskassenberechtigten ein großes Anliegen. Im Regierungsprogramm für die XXIV.Gesetzgebungsperiode
wurde daher die Prüfung von zweckdienlichen Maßnahmen zur
Absicherung des Pensionskassensystems insbesondere in den Bereichen Mindestertragssicherung,
Schwankungsrückstellung, Verbesserung der Transparenz sowie
hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten der Anwartschaftsberechtigten bei
der Veranlagung des Pensionskapitals vorgeschlagen.
In
Umsetzung des Regierungsprogramms hat die vom Bundesminister für Finanzen
eingesetzte
Arbeitsgruppe zur Optimierung des Pensionskassensystems bereits Vor-
schläge zur
Verbesserung des Pensionskassensystems ausgearbeitet und dem
Bundesministerium für Finanzen präsentiert.
Am 28.7.2009 hat die
Bundesregierung einen gemeinsamen Vorhabensbericht des
Bundesministers für Finanzen
und des Bundesministers für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz zur Optimierung des Pensionskassensystems zur Kenntnis ge-
nommen.
Darin ist die Ausarbeitung einer Novelle zum PKG und zum BPG auf Basis
der
Ergebnisse der Arbeitsgruppe festgeschrieben. Ein wesentlicher Eckpunkt dieses Pensionskassenpakets
wird - neben der Schaffung einer Garantiepension innerhalb der Pensionskassen und einer
Erleichterung des Wechsels zwischen der
Pensionskasse und der Betrieblichen
Kollektivversicherung (und umgekehrt) - eine
Verbesserung der Transparenz beim „Produkt" Pensionskassenzusage durch die
Ausweitung von Informationen an Anwartschafts- und Leistungsberechtigte sein.
Das
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz führt derzeit
Gespräche mit dem
Bundesministerium für Finanzen, da noch Verbesserungen bei
der innerhalb der
Pensionskassen geplanten Garantiepension (Sicherheits-
Veranlagungs- und Risikogemeinschaft; Sicherheits-VRG) als notwendig erachtet
werden. Des Weiteren ist die Möglichkeit
einer steuerbegünstigten Auszahlung des
in
der Pensionskasse noch vorhandenen Pensionskapitals für die
derzeit Leistungs-
berechtigten
mit dem Bundesministerium für Finanzen noch eingehend zu erörtern.
Das
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
arbeitet ge-
meinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen an einer baldigen und für die
Pensionskassenberechtigten
zufrieden stellenden Lösung und wird auch weiterhin an
die
Bereitschaft aller am System Beteiligten zur Leistung eines Beitrages zur
Stabilisie-
rung
des Systems und zur Abfederung von Kürzungen appellieren. Nach dem Ab-
schluss
der Verhandlungen soll so rasch wie möglich ein
Begutachtungsentwurf vor-
gelegt werden.
Mit
freundlichen Grüßen
Für den
Bundesminister:
Dr.
Helmut Walla
Elektronisch gefertigt.