156/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 03.11.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

Petition Nr. 117 betr. "Hepatitis-C Opfer dürfen nicht ein weiteres Mal zu Opfern werden" - Abg. Dr. Susanne Winter

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 7. Oktober 2011, GZ. 17010.0020/98- L1.3/2011, teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Petition Folgendes mit:

Zu den Vorgängen, die den Zivilrechtsprozess der Hepatitis-C-geschädigten Plasmaspender betreffen, kann das Bundesministerium für Gesundheit, als Verwaltungsbehörde, mangels näherer Kenntnis keine Stellungnahme abgeben.

Aus budgetären Gründen ist es seitens des Bundesministeriums für Gesundheit weder möglich für mögliche weitere Schadensersatzzahlungen, deren Zuspruch vermutlich noch in keiner Weise feststeht, in Vorkasse zu treten noch könnte die Übernahme von Ausgleichszahlungen an Betroffene aufgrund der Verkürzung der rechtmäßigen Ansprüche erfolgen.


Es wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2001 der Unterstützungsfonds für Personen, die durch die Spende von Blut oder Blutbestandteilen mit dem Hepatitis-C- Virus infiziert wurden“ vom Bundesministerium für Gesundheit gegründet wurde. Betroffene erhalten aus diesem Fonds, sofern es die Schwere der Erkrankung rechtfertigt, monatliche Unterstützungsleistungen bzw. eine Einmalzahlung in nicht unbedeutender Höhe.

Für den Bundesminister:

Petra Woller

 

Beilage: 0

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