163/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 16.12.2011
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Stellungnahme zu Petition

 

Betreff:   Legistik und Recht; Verbindungsdienst - Parlament und Ministerrat; Parlament Allgemein

Kostentragung der Suche und Beseitigung von Kriegsrelikten

Unter Bezugnahme auf die Petition Nr. 128 betreffend “Schaffung eines Bundesgesetzes über die Kostentragung einer Suche und Beseitigung von Kriegsrelikten“, GZ 17010.0020/68-L 1.3/2009 teilt das Bundesministerium für Inneres Folgendes mit:

Wie in der Petition ausgeführt, prüft der Verfassungsgerichtshof in einem eigenen Verfahren den negativen Kompetenzkonflikt. Seine diesbezügliche Entscheidung ist noch ausständig. Das Bundesministerium für Inneres geht davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof, der sich durch Zurückweisung der Klage der Stadtgemeinde Salzburg gem. Art. 137 B-VG bereits für unzuständig erklärt hat, die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges aussprechen wird. Damit wäre die Sache neuerlich beim Obersten Gerichtshof anhängig. Solange keine endgültige Entscheidung der Höchstgerichte gefallen und damit


Rechtssicherheit hergestellt ist, scheint es verfrüht, Überlegungen über eine allfällige gesetzliche Regelung anzustellen.

Für die Bundesministerin:

SC Mag. Dr. Mathias Vogl

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