172/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 10.01.2012
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Stellungnahme zu Petition
Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 125
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 125 betreffend „110-kV ade!“ wie folgt Stellung:
Für Angelegenheiten des Starkstromwegerechts einschließlich behördlicher Bewilligungsverfahren für Hochspannungsfreileitungen als Teil der Angelegenheiten des Energiewesens ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zuständig, ebenso für die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (siehe BMG 1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu § 2, Abschnitt L).
Für UVP-pflichtige Starkstromfreileitungen gemäß Anhang 1 Z 16 UVP-G 2000 ist in erster Instanz die Landesregierung und als Berufungsbehörde der unabhängige Umweltsenat zuständig.
Für den Bundesminister:
SC Dr. Franz Jäger
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