172/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 10.01.2012
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Stellungnahme zu Petition

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 125

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 125 betreffend 110-kV ade!“ wie folgt Stellung:

Für Angelegenheiten des Starkstromwegerechts einschließlich behördlicher Bewilligungsver­fahren für Hochspannungsfreileitungen als Teil der Angelegenheiten des Energiewesens ist der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zuständig, ebenso für die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (siehe BMG 1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu § 2, Abschnitt L).

Für UVP-pflichtige Starkstromfreileitungen gemäß Anhang 1 Z 16 UVP-G 2000 ist in erster Instanz die Landesregierung und als Berufungsbehörde der unabhängige Umweltsenat zu­ständig.

Für den Bundesminister:

SC Dr. Franz Jäger

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