20/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 24.07.2009
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Stellungnahme zu Petititon
BMVIT - I/PR3 (Recht und Koordination)
Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien
Büroanschrift : Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail : pr3@bmvit.gv.at
GZ. BMVIT-13.400/0016-I/PR3/2009 DVR:0000175
An die
Parlamentsdirektion
zu Hd. Herrn Mag. Gottfried Michalitsch
Parlament
1010 Wien
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beehrt sich zu Ihrem Schreiben vom 2. Juli 2009, GZ. 17010.0020/35-L1.3/2009, betreffend Petition Nr. 28 „Mobilfunk-Haftungsfonds für gesundheitliche Folgeschäden“ Folgendes mitzuteilen:
Um die Diskussion über die gesundheitlichen Einflüsse oder Nichteinflüsse von Funk bzw. der Mobilkommunikation zu versachlichen, wurde der „Wissenschaftliche Beirat Funk“ (WBF) initiiert. Die Aufgabe dieses unabhängigen und weisungsfreien Beirates besteht darin, themenbezogene publizierte Untersuchungen sowie Studien und Forschungsarbeiten zu beurteilen, entsprechende Abschätzungen und Schlussfolgerungen hinsichtlich der behaupteten Gesundheitsrisiken auszuarbeiten und diese Beurteilungen auch in die öffentliche Diskussion einzubringen.
Nach eingehender Analyse, Bewertung und Diskussion von insgesamt 68 wissenschaftlichen Studien/Arbeiten, die zwischen August 2006 und Jänner 2008 publiziert wurden, kamen die Expert/innen – einstimmig – zu folgendem Konsens:
Es gibt keinen Beweis, dass es bei Einhaltung der Grenzwerte eine gesundheitliche Gefährdung im Umgang mit dem Mobilfunk gibt. Regelmäßige Messungen der Funküberwachungen in ganz Österreich ergeben, dass die tatsächlichen Immissionen deutlich unter den Grenzwerten liegen, oftmals sogar um den Faktor 100 und mehr.
Aufgrund dieser Tatsache besteht aus derzeitiger Sicht des BMVIT keine Notwendigkeit für die Einrichtung eines Haftungsfonds.
Für die Bundesministerin: |
Petra Farthofer Tel.Nr.: +43 (1) 71162 65 7405 E-Mail: petra.farthofer@bmvit.gv.at |
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