227/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 31.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

Petition Nr. 125 betr. "110kV ade! - Abermalige Stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter Bezugnahme auf das an den Herrn Bundesminister Stöger gerichtete Schreiben des Vereins Mensch und Energie (siehe Beilage), teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Petition Folgendes mit:

Aufgrund des Einspruches des o.g. Vereines hat das Bundesministerium für Gesundheit die zuständige Fachabteilung nun nochmals mit dem Thema befasst. Die dazu eingelangte Stellungnahme unterscheidet sich nicht von der seinerzeit abgegebenen.

Daher darf ersucht werden, die ursprüngliche Stellungnahme vom 25. April 2012 zu berücksichtigen.

Für den Bundesminister:

Petra Woller

 

 

 

Beilage/n:   Schreiben an HBM Stöger

 


Herrn

Bundesminister Alois Stöger

- PERSÖNLICH -

Radetzkystr. 2

1030 Wien

per E-Mail

23.5.2012

Terminsache:

Stellungnahme Ihres Hauses gegenüber dem Petitionsausschuss

Sehr geehrter Herr Bundesminister Stöger,

wir erlauben uns, Sie darauf hinzuweisen, dass der Ruf und die Fachkompetenz des BMG in Misskredit zu geraten droht - dies durch eine (gleichlautende) Stellungnahme zu den Petitionen 125 (Oö), 129 (Sb) und 155 (Kt), die in einem Ausschuss-Hearinq am 31.5.2012 behandelt werden. Diese Stellungnahme (BMG-11000/0018-I/A/15/2012) bringt das Kunststück fertig, die in den Petitionen aufgeworfene Frage modifiziert und zutreffend zu wiederholen, ohne jedoch dazu auch nur mit einem Satz Stellung zu nehmen. Wir glauben, Sie werden zustimmen, dass das BMG zu einer qualifizierten Aussage gegenüber einem Parlamentsausschuss nicht nur angehalten sein sollte, sondern im vorliegenden Fall auch bestens in der Lage ist - dies zeigen die betreffenden Publikationen und Verweise z.B. auf der Internetpräsenz des BMG, die absolut auf der Höhe der Zeit sind.

Sie ersehen die Diskrepanz zwischen Frage und Antwort aus den angehängten Dokumenten Petition 125“ (Punkt 4 inkl. Begründung) und BMG zu 125-129-155“. Wir ersuchen Sie, wenn möglich bis zur Ausschusssitzung zu prüfen, ob nicht doch eine Stellungnahme im Sinne der Petitionen (bzw. der Resolution 1815/2011 des ständigen Ausschusses des Europarats) im Sinne der von Ihnen verfolgten Gesundheitspolitik wäre.

Dies würde bedeuten, dass eine Übernahme des sog. ALARA-Prinzips in die starkstromwegerechtliche Gesetzgebung Ihrerseits befürwortet wird. Wir würden uns über eine solche Stellungnahme nicht nur aus gesundheitspolitischer Sicht, sondern auch im Sinne der damit verbundenen Förderung der Energiewende durch sozialverträglicheren Netzausbau sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Franziska Zimmer, Obfrau

Michael Praschma, Schriftführer

Anlagen: Petition 125, Stellungnahme BMG



30.9.2011 Petition

Die Bundesregierung bzw. das österreichische Parlament möge:

1.          eine Neufassung des Starkstromwegegesetzes oder ein Netzausbaugesetz zur Beschlussfasssung vorlegen. In dieser gesetzlichen Neuregelung soll festegelegt werden, dass neue Hochspannungsleitungen (etwa 110-kV- Ebene) als Erdkabel auszuführen sind, soweit die damit verbundenen Mehrkosten das 2,75-fache einer entsprechenden Freileitung nicht übersteigen. Höchstspannungsleitungen (etwa 220-kV- bis 380-kV-Ebene) sind in besonders ausgewiesenen Gebieten (Wohnbebauung in unter 400 m Entfernung, landschaftlich oder kulturell erhaltenswerte Gebiete, geschlossene Waldgebiete und weitere Gebiete, in denen erhebliche nachteilige Wirkungen einer Freileitung zu erwarten sind) zumindest als Kabelpilotprojekte teilzuverkabeln.

2.          auf politischem Wege auf die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber dahingehend einwirken, dass diese bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes davon absehen, bereits projektierte Freileitungen zu errichten, soweit nicht schon im Zeitraum eines solchen Moratoriums eine unmittelbare Beeinträchtigung der Stromversorgung eintreten würde. Hierbei sollen in besonderer Weise jene Netzbetreiber angesprochen werden, die sich direkt oder z.B. als Tochtergesellschaften im (teilweisen) Eigentum der Republik Österreich oder eines Bundeslandes befinden.

3.          hinsichtlich laufender behördlicher Bewilligungsverfahren für Hochspannungsfreileitungen, in denen auf Bundesebene eine Instanz besteht, den Ermessensspielraum bei der freien Beweiswürdigung im Sinne der genannten gesetzlichen Neuregelung weitestgehend ausschöpfen.

4.      hierbei auch im Sinne der Resolution des ständigen Ausschusses des Europarates vom 27.5.2011 handeln. Darin werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastungen durch elektromagnetische Felder so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar“ abzusenken, und zwar ausdrücklich auch über normierte Grenzwerte hinaus. Diese Resolution bezieht sich auch auf Magnetfeldbelastungen, wie sie in der Nähe von Hochspannungsleitungen auftreten.

Begründung

zu 1.)  Eine solche Regelung entspricht etwa dem kürzlich in Deutschland verabschiedeten Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Sie würde die Akzeptanz für den Netzausbau in der Bevölkerung deutlich erhöhen und so die Nutzung dezentral erzeugter regenerativer Energiequellen fördern. Dabei würden meist auch die nachteiligen Auswirkungen von Freileitungen auf Landschaftsbild, Ökologie und Gesundheit vermieden. Mehrkosten für die Stromkunden liegen vor allem auf der Hochspannungsebene nur noch im Promillebereich (hier ist das Erdkabel längst Stand der Technik). Auf der Höchstspannungsebene wird durch Senkung der Übertragungsverluste der erhöhte Investitionsbedarf zumindest bei ausgelasteten Leitungen oft amortisiert.

zu 2.)  Bewilligungsverfahren nach dem geltenden Starkstromwegegesetz lassen es als so genannte projektgebundene Verfahren kaum zu, die Bewilligung eingereichter Freileitungen zugunsten von Erdverkabelungen abzuweisen - selbst dann, wenn diese aus ökologischen, raumplanerischen u.ä. Grunden vorzuziehen wären. Es fehlt zudem bisher an klaren politischen Signalen, dass Erdverkabelungen überhaupt erwünscht wären.

Zu Lasten von Betroffenen und Natur berufen sich Netzbetreiber auf betriebswirtschaftliche Kostenrechnungen, Landespolitiker auf unabhängig entscheidende Behörden und diese auf strikte Rechtsauslegung, die Erdverkabelungen kaum ermöglicht.

zu 3.)  Zweite Instanz für Bewilligungen nach dem Starkstromwegegesetz ist das Bundeswirtschaftsministerium. Hier wird z.B. voraussichtlich noch im laufenden Jahr die Berufung der in der ersten Instanz unterlegenen Partei/en im Verfahren für die 110-kV-Freileitung Kirchdorf- Vorchdorf (OÖ) zu verhandeln sein. Gegen diese hat eine große Mehrheit der knapp 140 Parteien Einwendungen erhoben.

Es wäre ein Affront auch gegenüber sämtlichen beteiligten Gemeindevertretungen sowie weiteren Vertretern öffentlicher Interessen im Verfahren, die ebenfalls für eine Erdverkabelung votiert haben, würde ein Bewilligungsbescheid nach bisherigem Recht gegen diese Parteien erlassen, während zugleich ein Gesetz zur Diskussion steht, nach welchem diese Bewilligung hinfällig wäre.

zu 4.)  Vor allem Betroffene, die in unmittelbarer Nähe von Freileitungen

wohnen, äußern Befürchtungen hinsichtlich gesundheitlicher Risiken durch die Magnetfelder von Hochspannungsleitungen. Die Geltendmachung dieser Befürchtungen ist aber durch höchstgerichtliche Entscheidungen unmöglich geworden, soweit nicht Bestimmungen laut ÖVE/ÖNORM E8850 verletzt werden. Gegen diese hat jedoch bereits bei ihrem Entwurf etwa die Österreichische Ärztekammer Einspruch erhoben. Die Begründung wurde im Wesentlichen jetzt wieder durch den Europarat bestätigt.

Wartet man zu lange auf weitergehende wissenschaftliche und klinische Nachweise, könnte das zu sehr hohen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kosten führen, wie es in der Vergangenheit bei Asbest, bleihaltigem Benzin und Tabak der Fall war.“ (Resolutionstext)

Franziska Zimmer eh. (Obfrau)

Michael Praschma eh. (Schriftführer)


Petition Nr. 125 betr. "110-kV ade!" - überreicht vom Abgeordneten Dipl.lng. Dr. Pirklhuber

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 14. März 2012, GZ. 17010.0020/30- Ll.3/2012, teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Petition Folgendes mit:

Eingangs darf darauf hingewiesen werden, dass nachfolgende Stellungnahme gleich lautend auch zu den Petitionen Nr. 129 und Nr. 155 abgegeben wird.

Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren und -gefährdungen als zentrale umwelthygienische Aufgabe erfordert auch, auf begründeten Verdacht hin Maßnahmen zu treffen, die ein mögliches Risiko minimieren. Die Resolution 1815/2011 der parlamentarischen Versammlung des Europäischen Rates fordert für elektromagnetische Felder die Anwendung von Vorsorge und im Speziellen die des ALARA (as Iow as reasonably achievable“)-Prinzips.


 

In der Bevölkerung bestehen Befürchtungen, die sich insbesondere dort, wo deutlich sichtbare Anlagen (wie die Masten von Hoch- und Höchstspannungsleitungen) nahe an den Wohn- und Erholungsbereich heran gebaut werden, in Bürgerinitiativen und anderen Protestformen ausdrücken. Derartige Befürchtungen lassen sich auch nicht mit dem Hinweis auf die wissenschaftliche Faktenlage beschwichtigen.

Die derzeitige Sachlage hinsichtlich netzfrequenter Felder ist, dass zwar eine Vermutung nachteiliger gesundheitlicher Auswirkungen (z.B. kindliche Leukämie, möglicher Zusammenhang mit neurodegenerativen Erkrankungen; Einstufung niederfrequenter Magnetfelder als mögliches Karzinogen nach IARC der WHO) besteht, dass aber in absehbarer Zeit von wissenschaftlicher Seite keine abschließende Beurteilung des Problems langfristiger gesundheitlicher Auswirkungen zu erwarten ist.

Für den Bundesminister

Petra Woller

Beilage/n: