237/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 24.09.2012
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Stellungnahme zu Petition
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Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, Petition Nr.
160 "Gesetzliche Anerkennung der Studierendenvertretungen an den
Fachhochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts mit eigener
Rechtspersönlichkeit"; Ressortstellungnahme
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Bei Universitäten handelt es sich um öffentlich-rechtliche vollrechtsfähige Einrichtungen. Die Fachhochschulen werden in der Regel von privatrechtlich organisierten Erhaltern geführt. Zudem sind diese beiden Einrichtungen historisch unterschiedlich gewachsen.
Ungeachtet der Unterschiede zwischen den beiden Einrichtungen ist darauf hinzuweisen, dass dieser Wunsch nach einer „gesetzlichen Anerkennung der Studierendenvertretung an den Fachhochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit“ von einigen Fachhochschulen und Studierendenvertretungen vorgeschlagen wurde, hier aber seitens der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sowie den Fachhochschulen noch kein breiter Konsens für eine Lösung gefunden werden konnte.
Wien, 21. September 2012
Für den Bundesminister:
i.V. Mag. Martin Thenmayer
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