237/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 24.09.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 


 

 

 

 


Beschreibung: M:\scandok\fr_out\media\image1.pngAusschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, Petition Nr. 160 "Gesetzliche Anerkennung der Studierendenvertretungen an den Fachhochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit"; Ressortstellungnahme


Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nimmt zu der mit dem unten angeführten Schreiben vom 4. Juni 2012 übermittelten Petition Nr. 160 bezüglich „Gesetzliche Anerkennung der Studierendenvertretungen an den Fachhochschulen als Körperschaften öffent­lichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit“ gegenüber dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen wie folgt Stellung:



Bei Universitäten handelt es sich um öffentlich-rechtliche vollrechtsfähige Einrichtungen. Die Fachhochschulen werden in der Regel von privatrechtlich organisierten Erhaltern geführt. Zudem sind diese beiden Einrichtungen historisch unterschiedlich gewachsen.

 

 

Ungeachtet der Unterschiede zwischen den beiden Einrichtungen ist darauf hinzuweisen, dass dieser Wunsch nach einer „gesetzlichen Anerkennung der Studierendenvertretung an den Fachhochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit“ von einigen Fachhochschulen und Studierendenvertretungen vorgeschlagen wurde, hier aber seitens der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sowie den Fachhoch­schulen noch kein breiter Konsens für eine Lösung gefunden werden konnte.

 

Wien, 21. September 2012

Für den Bundesminister:

i.V. Mag. Martin Thenmayer

 

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