281/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 02.05.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die

Parlamentsdirektion

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen

 

per Email an:

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at

GZ: BMASK-10007/0024-I/A/4/2013                                             Wien, 02.05.2013

Betreff: Petition Nr. 157/PET betreffend "keine Agrotreibstoffbeimengung ohne aus-reichende soziale und ökologische Mindeststandards"; Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bezug nehmend auf das per Email versendete Schreiben vom 11.03.2013, GZ: 17010.0020/23-L1.3/2013, hinsichtlich der im Betreff näher bezeichneten Petition
nimmt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wie folgt Stellung:

Zu Punkt 3 der Petition - Verschärfung der Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare Energien Richtlinie) hinsichtlich Mindeststandards v.a. von ILO- Kernarbeitsnormen in Lieferdrittländern:


Mindeststandards:

Im Rahmen der Richtlinie 2009/28/EG wurde laut Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) bereits eine regelmäßige Überprüfung der Folgen einer erhöhten Nachfrage nach Biotreibstoffen im Hinblick
auf die soziale Tragbarkeit sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in Drittstaaten
vereinbart. Dabei wird auch überprüft, ob bedeutende Lieferdrittländer der Europäi-
schen Union die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifi-
ziert und umgesetzt haben. Österreich hat sich laut BMLFUW bereits im Zuge der Verhandlungen zur Richtlinie 2009/28/EG immer für möglichst strenge verpflichtende soziale Standards eingesetzt.

 

Auf EU-Ebene wird derzeit der „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Par­laments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förde­rung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ diskutiert. Der Vorschlag stand im Rahmen einer Orientierungsdebatte sowohl am Energie- (22. 02.2013) als auch am Umweltrat (21.03.2013) auf der Tagesordnung. Der Vorschlag ist primär technischer Natur (z.B.: Obergrenze von 5% für Biokraftstoffe aus Nahrungsmittel­pflanzen; Erhöhung der verpflichtenden Mindesteinsparung an Treibhausgasemissi- onen für Neuanlagen, die nach 01.07.2014 in Betrieb gehen).

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz geht davon aus, dass die österreichische Position zu den sozialen Mindeststandards, wie sie in den Stellungnahmen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) und des BMLFUW dargestellt wurde und vom Bundesmini­sterium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz unterstützt wird, aufrecht ist. Weiters ist in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme des Ständigen EU- Unterausschusses des Hauptausschusses des Nationalrates vom 15.01.2013, die einen ähnlichen Hintergrund hat, hinzuweisen (siehe Beilage), deren Intentionen auch vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz immer sehr unterstützt wurden.

ILO-Kernarbeitsnormen:

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vertritt die Posi- tion, dass internationale Arbeitnehmer/innenrechte und Sozialstandards zu den grund­legenden Menschenrechten zählen und somit einzuhalten sind. Zu diesen Menschen­rechten zählen die Kernübereinkommen der ILO.

In der „Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ legt die ILO fest, „dass alle Mitglieder, auch wenn sie die betreffenden Übereinkommen nicht ratifiziert haben, allein aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der ILO verpflichtet sind, die Grundsätze betreffend die grundlegenden Rechte, die Gegenstand dieser Überein­kommen sind, in gutem Glauben und gemäß der Verfassung einzuhalten, zu fördern und zu verwirklichen.“


Damit die Kernübereinkommen auch tatsächlich eingehalten und umgesetzt werden, bedarf es einer breiteren Verankerung dieser Übereinkommen in unterschiedlichsten internationalen bzw. EU-weiten Regelungsinstrumenten und einer vermehrten Be­wusstseinsbildung.

Aus diesem Grund tritt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz bei Verhandlungen zu internationalen Abkommen auf EU Ebene für die ver­pflichtende Aufnahme der ILO-Kernübereinkommen ein.

 

Darüber hinaus verlangt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz in EU-Freihandels- und Investitionsschutzabkommen die Aufnahme eines Nachhaltigkeitskapitels, in dem die verpflichtende Einhaltung der ILO-Kernüberein- kommen sowie ein entsprechender Sanktionsmechanismus bei Verstößen vorgese-
hen sind. Beim Nachhaltigkeitskapitel muss es sich um eine horizontale Regelung handeln, die auf das gesamte Abkommen Anwendung findet. Dies ist deshalb wich-
tig, da diese Abkommen vielfältige Bereiche wie Warenhandel, Dienstleistungssektor, Investitionen, Landwirtschaft usw. abdecken und aufgrund dieses breiten Anwendungs­bereichs auch entsprechend weitreichende Auswirkungen auf Arbeitnehmer/innen haben.

Abgesehen von internationalen Abkommen, setzt sich das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ebenso bei Verhandlungen in anderen Be­reichen auf EU Ebene, die auch Drittländer betreffen, für die verpflichtende Einhal­tung der ILO-Kernübereinkommen ein, sofern Arbeitnehmer/innenrechte betroffen sind.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird sich auch weiterhin dafür stark machen, dass in allen Regelungen der EU, von denen auch Dritt­länder betroffen sind, die Verpflichtung zur Einhaltung der ILO-Kernübereinkommen, sofern Arbeitnehmer/innenrechte tangiert sind, aufgenommen wird.

Beilage

Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:

i.V. Hannes Fischer

Elektronisch gefertigt.


15/SEU XXIV.GP

STELLUNGNAHME

des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union des Hauptausschusses des Nationalrates
vom 15. Jänner 2013

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

SEK(2009) 413 endg./2

Empfehlung der Kommission an den Rat zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen über wirtschaftliche Integration mit Kanada

14475/11

Discussion paper on trade and investment initiatives towards Southern Mediterranean Partners, in particular the future deep and comprehensive free trade areas

10025/12

EU-lndia FTA - EU-China Trade Relations

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Beratungen über Verhandlungsmandate für EU- Handelsübereinkommen sowie bei den Verhandlungen über diese selbst auch weiterhin für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer und ökologischer Mindeststandards einzutreten. Ziel ist es, bei den Freihandelspartnern der EU die Ratifikation sowie die
Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus den international anerkannten ILO-Übereinkommen,
insbes. ILO-Kernübereinkommen, sowie jener aus den internationalen Umweltübereinkommen
zu erreichen. Dabei ist auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und einen Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung zu achten.