291/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 10.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition


 

Parlamentsdirektion

L 1.3- Ausschussbetreuung NR

Dr. Karl Renner-Ring 3                                                                Wien, am 9. Juli 2013

1017 Wien                                                          GZ: BMeiA-CZ.3.19.04/0040-lll.7a/2013

Email: NR-AUS-PETBI.Stellungnahme @parlament.gv.at

zu da. GZ. 17010.0020/54-L1.3/2013 vom 20.Juni 2013

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten nimmt zu den Petitionen Nr. 182, 187 bis 192, 196 und 199 betreffend „Errichtung eines Atom-Endlagers in der tschechischen Republik“ und Petition Nr. 207 betreffend "Verhinderung des Ausbaus von bestehenden Atomkraftwerken und der Errichtung von Atomrestmülllagern in Tschechien" wie folgt Stellung:

Sachzuständig bezüglich der in den genannten Petitionen angesprochenen Themen ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; es darf daher insbesondere auf die entsprechende Stellungnahme dieses Ressorts vom 16.4.2013 verwiesen werden.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unternimmt seinerseits in enger Abstimmung mit den Fachressorts alle Anstrengungen im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs insbesondere auch auf Ebene der Europäischen Union und im Rahmen der bilateralen Nuklearinformationsabkommen – um sowohl den unmittelbaren Sicherheitsinteressen als auch den damit in Zusammenhang stehenden langfristigen energie- und sicherheitspolitischen Interessen Österreichs (Anti-Atompolitik) Nachdruck zu verleihen.


Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unterstützt die im Rahmen multilateraler und bilateraler Abkommen und im Rahmen des Rechtes der Europäischen Union vorgesehenen grenzüberschreitenden Konsultationsmechanismen zur Wahrung größtmöglicher Sicherheit. Auch der vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten koordinierte periodische Austausch unter den bilateralen Nuklearinformationsabkommen mit Nachbarstaaten dient der Identifizierung unserer konkreten Sicherheitsinteressen und der Ergreifung von Schritten aus dem daraus abgeleiteten Handlungsbedarf.

 

Die grundsätzlich ablehnende Haltung Österreichs zur sogenannten friedlichen Nutzung der Kernenergie wird vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in allen relevanten Fora nachdrücklich vertreten, wobei dieser Grundhaltung entgegenstehende Entwicklungen genau verfolgt werden, und diesen nach Maßgabe rechtlicher oder politischer Möglichkeiten entgegengetreten wird.

mit freundlichen Grüßen