69/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 25.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

Organisationseinheit:    BMG -1/5 (Innerstaatliche und EU-

 Parlamentsdirektion                                                                      Koordination der

Gesundheitspolitik) L1.3-Ausschussbetreuung NR                                                                                             Sachbearbeiter/in:      Renate Schytil

E-Mail:                              renate.schytil@bmg.gv.at

A-1017 Wien                                               Telefon:                           +43 (1) 7110-4782

Fax:                                    +43 (1) 71100-4222

Geschäftszahl:               BMG-11000/0001-1/5/2010

Datum:                             22.02.2010

Ihr Zeichen:                     17010.0020/96-L1.3/2009

stellungnahme. PETBI@parlaent.gv.at

stellungnahme. PETBI@parlament.gv.at

Petition Nr. 41 betreffend "GentechnikFREIE Futtermittel" überreicht von Abg.

Pirklhuber

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt zur Petition Nr. 41 GentechnikFreie Futtermittel" wie folgt Stellung:

1.  Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 hinsichtlich der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten

Futtermitteln ernährt wurden:

 

Radetzkystraße 2,1031 Wien | http://www.bmg.gv.at | post@bmg.gv.at | DVR: 2109254 | UID: ATU57161788


Die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht gem. EU Verordnung 1829/2003

hinsichtlich GVO-Fütterung erscheint derzeit ohne realistische Chancen auf

Verwirklichung. Auch bestehen Bedenken, dass durch ein Aufmachen" dieser

Verordnung eine Reihe von für den Konsumenten positiven Bestimmungen dieser

Verordnung verschlechtert werden könnten.

Die bessere Alternative zur einer weiteren Kennzeichnungspflicht "GVO-Gefüttert"

ist die freiwillige "gentechnikfrei"-Kennzeichnung nach dem Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex), mit speziellen Kriterien und einer unabhängigen Kontrolle

durch akkreditierte Zertifizierungsstellen. Der Verbraucher wird durch klare

Aussagen, auf der einen Seite enthält GVO"und der anderen Seite gentechnikfrei", informiert. Der Verbraucher kann bereits jetzt die Entscheidung treffen,

Lebensmittel, die ohne Einsatz von kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln erzeugt

wurden, zu kaufen.

 

Dies sind einerseits die mit gentechnikfrei gekennzeichneten Erzeugnisse sowie alle Bio-Produkte, die auf Grundlage der EU Verordnung über den ökologischen Landbau ohne Verwendung von GVO und aus und durch GVO hergestellten Zutaten zu produzieren sind.

2.   Schaffung EU weiter Rahmenbedingungen für ein ausreichendes Angebot an gentechnikfreien Futtermitteln:

Solche Maßnahmen wären im Bereich der Erzeugung von und des Handels mit Agrarprodukten zu treffen. In Österreich bestehen seitens der Landwirtschaft und der Ölmühlenindustrie auch Bemühungen zur langfristigen Substitution von Futtermitteln mit GVO Bestandteilen.

Aus Sicht des Gesundheitsministeriums sollten bestehende Förderinstrumente im Bereich der Landwirtschaft auf Bundes- und Landesebene auch dafür eingesetzt

werden, um dieses Ziel wenigstens in Österreich zu erreichen.

Inwieweit im Rahmen der EU bestehende Marktregulierungen oder Förderungsinstrumente im landwirtschaftlichen Bereich bestehen, die zum Aufbau

einer entsprechenden Logistik beitragen können, entzieht sich der Kenntnis des Gesundheitsministeriums.

Dazu wird daher -wie auch insgesamt zu diesem Punkt- auf die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hingewiesen.


3.   Unterstützung von Markenprogrammen zur Auslobung gentechnikfreier Produkte auch im Fleischbereich, AMA Gütesiegel für gentechnikfreie Produkte und Informationsoffensive über gentechnikfreie Lebensmittel.

Aus Sicht des Gesundheitsministeriums wäre die Schaffung eines eigenen Gentechnikfrei"-Gütesiegels im Rahmen der Neugestaltung des Gütesiegelrechtes

nach wie vor eine gute Option, das Marktverhalten von Konsumenten in Richtung des Kaufes von gentechnikfreien Produkten zu beeinflussen. In diesem Fall wäre auch eine Informationsoffensive in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts zur

Propagierung dieses Gütesiegels und des Kaufes der damit ausgezeichneten Produkte sehr sinnvoll.

 

Hinzuweisen ist ferner darauf, dass die AMA die Gentechnikfreiheit" bereits jetzt als zusätzlich auslobbares Qualitätsmerkmal berücksichtigt.

Für den Bundesminister:

i.V. Mag. Claudia Sedlmeier

Beilage/n:

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