69/SPET XXIV. GP
Eingebracht am 25.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Stellungnahme zu Petititon
Organisationseinheit: BMG -1/5 (Innerstaatliche und EU-
Parlamentsdirektion Koordination der
Gesundheitspolitik) L1.3-Ausschussbetreuung NR Sachbearbeiter/in: Renate Schytil
E-Mail: renate.schytil@bmg.gv.at
A-1017 Wien Telefon: +43 (1) 7110-4782
Fax: +43 (1) 71100-4222
Geschäftszahl: BMG-11000/0001-1/5/2010
Datum: 22.02.2010
Ihr Zeichen: 17010.0020/96-L1.3/2009
stellungnahme. PETBI@parlaent.gv.at
stellungnahme. PETBI@parlament.gv.at
Petition Nr. 41 betreffend "GentechnikFREIE Futtermittel" überreicht von Abg.
Pirklhuber
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt zur Petition Nr. 41 „GentechnikFreie Futtermittel" wie folgt Stellung:
1. Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 hinsichtlich der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten
Futtermitteln ernährt wurden:
Radetzkystraße 2,1031 Wien | http://www.bmg.gv.at | post@bmg.gv.at | DVR: 2109254 | UID: ATU57161788
Die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht gem. EU Verordnung 1829/2003
hinsichtlich GVO-Fütterung erscheint derzeit ohne realistische Chancen auf
Verwirklichung. Auch bestehen Bedenken, dass durch ein „Aufmachen" dieser
Verordnung eine Reihe von für den Konsumenten positiven Bestimmungen dieser
Verordnung verschlechtert werden könnten.
Die bessere Alternative zur einer weiteren Kennzeichnungspflicht "GVO-Gefüttert"
ist die freiwillige "gentechnikfrei"-Kennzeichnung nach dem Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex), mit speziellen Kriterien und einer unabhängigen Kontrolle
durch akkreditierte Zertifizierungsstellen. Der Verbraucher wird durch klare
Aussagen, auf der einen Seite „enthält GVO"und der anderen Seite „gentechnikfrei", informiert. Der Verbraucher kann bereits jetzt die Entscheidung treffen,
Lebensmittel, die ohne Einsatz von kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln erzeugt
wurden, zu kaufen.
Dies sind einerseits die mit gentechnikfrei gekennzeichneten Erzeugnisse sowie alle Bio-Produkte, die auf Grundlage der EU Verordnung über den ökologischen Landbau ohne Verwendung von GVO und aus und durch GVO hergestellten Zutaten zu produzieren sind.
2. Schaffung EU weiter Rahmenbedingungen für ein ausreichendes Angebot an gentechnikfreien Futtermitteln:
Solche Maßnahmen wären im Bereich der Erzeugung von und des Handels mit Agrarprodukten zu treffen. In Österreich bestehen seitens der Landwirtschaft und der Ölmühlenindustrie auch Bemühungen zur langfristigen Substitution von Futtermitteln mit GVO Bestandteilen.
Aus Sicht des Gesundheitsministeriums sollten bestehende Förderinstrumente im Bereich der Landwirtschaft auf Bundes- und Landesebene auch dafür eingesetzt
werden, um dieses Ziel wenigstens in Österreich zu erreichen.
Inwieweit im Rahmen der EU bestehende Marktregulierungen oder Förderungsinstrumente im landwirtschaftlichen Bereich bestehen, die zum Aufbau
einer entsprechenden Logistik beitragen können, entzieht sich der Kenntnis des Gesundheitsministeriums.
Dazu wird daher -wie auch insgesamt zu diesem Punkt- auf die federführende Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hingewiesen.
3. Unterstützung von Markenprogrammen zur Auslobung gentechnikfreier Produkte auch im Fleischbereich, AMA Gütesiegel für gentechnikfreie Produkte und Informationsoffensive über gentechnikfreie Lebensmittel.
Aus Sicht des Gesundheitsministeriums wäre die Schaffung eines eigenen „Gentechnikfrei"-Gütesiegels im Rahmen der Neugestaltung des Gütesiegelrechtes
nach wie vor eine gute Option, das Marktverhalten von Konsumenten in Richtung des Kaufes von gentechnikfreien Produkten zu beeinflussen. In diesem Fall wäre auch eine Informationsoffensive in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts zur
Propagierung dieses Gütesiegels und des Kaufes der damit ausgezeichneten Produkte sehr sinnvoll.
Hinzuweisen ist ferner darauf, dass die AMA die „Gentechnikfreiheit" bereits jetzt als zusätzlich auslobbares Qualitätsmerkmal berücksichtigt.
Für den Bundesminister:
i.V. Mag. Claudia Sedlmeier
Beilage/n:
Elektronisch gefertigt