76/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 26.05.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petititon

An die

Parlamentsdirektion

Reichsratstraße 1

1017 Wien

 

 


04.05.2010

BMLFUW-LE.4.2.6/0054-I/3/2010

R. Schmidl

6653

17010.0020/18-L1.3/2010

15.04.2010

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 46

 

Zentrale Rechtsdienste, Forstrecht, Arten- und Naturschutz

Abteilung I/3

 

 

Sachbearbeiter(in)/Klappe

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Wien, am

 

 

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 46 betreffend „Umsetzung Lärmschutzmaßnahmen entlang der Autobahn in Pettnau in Tirol“ wie folgt Stellung:

 

Die Regelung von Lärmschutz an Autobahnen und Schnellstraßen liegt im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

 

 

 

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, A-1010 Wien, Stubenring 1

Telefon (+43 1) 711 00-0, Telefax (+43 1) 711 00-6503, E-Mail: office@lebensministerium.at, www.lebensministerium.at

DVR 0000183, Bank PSK 5060007, BLZ 60000, BIC OPSKATWW, IBAN AT 46 6000 0000 0506 0007, UID ATU 37632905


Die Möglichkeiten, an bestehenden wie geplanten Bundesstraßen straßennahe Lärmschutzmaßnahmen als auch objektseitige Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen, sind in der Dienstanweisung „Lärmschutz an Bundesstraßen“, GZ BMVIT-300.040/0004-II/ST-ALG/2006 vom 21. Dezember 2006, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Abt. II/ST1 (Planung und Umwelt) angeführt.

 

Seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden in Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm bzw. des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 60/2005 (Bundes-LärmG), die von den für die verschiedenen Lärmquellen zuständigen Stellen erarbeiteten strategischen Lärmkarten sowie die darauf aufbauenden Aktionspläne koordiniert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Zuständig für die Erstellung von strategischen Lärmkarten und Aktionsplänen entlang des      A- und S-Straßennetzes ist entsprechend dem Bundes-LärmG der/die Bundesminister/in für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Ein Aktionsplan gemäß Bundes-LärmG ist ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung, gegebenenfalls auch für Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete. Der vom BMVIT übermittelte Aktionsplan für die in der letzten Bearbeitungsstufe zu bearbeitenden Teile des A- und S-Netzes wurde unter http://www.laerminfo.at/article/articleview/72632 veröffentlicht.

 

Stellungnahmen zum Entwurf des Aktionsplan Teil B1 konnten im Rahmen der Öffentlichkeitseinbindung vom 9. Februar 2009 bis 23. März 2009 abgegeben werden. Die dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) von der Öffentlichkeit übermittelten Stellungnahmen wurden vom BMVIT gemeinsam mit der ASFINAG (als die mit der praktischen Umsetzung von Lärmschutz-Maßnahmen befasste Stelle) im Sinne des § 10 Bundes-LärmG gesamthaft gewürdigt. Der finale Aktionsplan wurde dem Lebensministerium vom BMVIT im Dezember 2009 zur Veröffentlichung übermittelt.

 

 

Für den Bundesminister:

i.V. Mag. Kaiser

 

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