99/SPET XXIV. GP

Eingebracht am 09.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Stellungnahme zu Petition

An die

Parlamentsdirektion

L1.3 - Ausschussbetreuung NR

z.Hdn. Herrn Mag. Ernst Zimmermann

1017 Wien

                                                                                                                                                    Wien, am    28.01.2011

Ihr Zeichen/Ihre Geschäftszahl                                         Unsere Geschäftszahl                      Sachbearbeiter(in)/Klappe

Ihre Nachricht vom

17010.0020/6-L1.3/2011                             BMLFUW-                            R. Schmidl

13.01.2011                                                     LE.4.2.6/0014-I/3/2011       6653

Ressortstellungnahme zur Petition Nr. 54

Das  Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nimmt zur Petition Nr. 54 betreffend Bundesforste“ wie folgt Stellung:

Die Österreichische Bundesforste AG prüft bei allen Liegenschaftsverkäufen, ob strategisch wichtige Wasserressourcen auf der Verkaufsfläche vorliegen.

Diese    Prüfung,  ob   eine    strategisch  wichtige    Wasserressource     auf    einer     in Verkaufsüberlegungen  einbezogenen  Fläche vorliegt, erfolgt daher bereits im Vorstadium jeder Transaktion.

Der Gesetzgeber selbst hat in einer Ausschussfeststellung die Kriterien für das Vorliegen einer wichtigen  Wasserressource  definiert.  Darüber hinaus kommt auch das strenge Schutzregime des Wasserrechtsgesetzes zum Tragen.


Es  ist davon auszugehen,  dass durch die geltende Rechtslage im Bundesforstegesetz und die damit  im   Einklang  stehende  verantwortungsbewusste  gängige  Praxis  der ÖBf AG  ein hinreichender Schutz zur Sicherung strategisch wichtiger Wasserressourcen gegeben ist.

Für den Bundesminister:

SC Dr. Franz Jäger

 

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