2/URH2 XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

VERLANGEN

gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR

der Abgeordneten Gabriela Moser, Zanger, Grosz

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Durchführung einer Gebarungsüberprüfung durch den ständigen

Unterausschuss des Rechnungshof-Ausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten erteilen dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gem. § 32e GOG-NR den Auftrag, folgenden Vorgang im Sinne des § 99 Abs. 2 zu prüfen:

Die  Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB Holding AG  sowie  den nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns und des Bundesministeriums für Justiz, hinsichtlich

a)    der  Vorbereitung,  Durchführung  und Aufarbeitung von Finanztransaktionen der ÖBB Holding  und  den nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns mit der Deutschen Bank und anderen beteiligten Finanzdienstleistern, der im Zusammenhang mit diesen Vorgängen beauftragten Gutachten, der darauf folgenden   Auflösung   von   Managerverträgen      inklusive  der damit einhergehenden  Vereinbarungen,  (wie beispielsweise Abfertigungen) sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang  stehender    gerichtlicher Verfahren;

b)      des Ankaufs der ungarischen MAV Cargo, der damit im Zusammenhang stehenden   Beratungsverträge   sowie   möglicher   Provisionszahlungen,   der bilanzmäßigen Bewertung im Zeitablauf, sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren;

c)    des Beschaffungswesens innerhalb des ÖBB Konzerns seit dem Jahr 2000, insbesonders  der   Beschaffung   von   Handys   und   des  Abschlusses von Telekomdienstleistungsverträgen.


Begründung

Die Verschuldung der ausgelagerten Staatsbetriebe steigen weiter dramatisch an. 2011 werden alleine die Verbindlichkeiten für die ÖBB eine Höhe von rund 20,6 Milliarden Euro erreichen, eine Steigerung von 2,2 Milliarden Euro gegenüber dem Jahr 2010.

Dabei hätte es nicht an Gelegenheiten gemangelt, diese Negativentwicklung zu korrigieren. Bereits durch die Umsetzung der vom Rechnungshof empfohlenen Maßnahmen hätte eine merkliche finanzielle Verbesserung der dahinsiechenden ÖBB, eine Steigerung der Servicequalität  und  damit eine  deutlich  verbesserte Markl.position erreicht werden können.

Von einem Sparkurs der ÖBB war in den letzten Jahren jedoch nichts zu erkennen. Vielmehr wurde mit Steuergeldern spekuliert und großzügig zweifelhafte Bonuszahlungen für Manager gewährt. Während die Empfehlungen des Rechnungshofes von den ÖBB-Verantwortlichen geflissentlich ignoriert wurden, schlössen eben diese kostspielige externe Beratungsverträge ab. Dass es der ÖBB unter solchen Vorzeichen beispielweise auch nicht gelingen konnte ihr Beschaffungswesen kosteneffizienter zu gestalten, ist offenkundig.

Diese Misswirtschaft gipfelt in der ÖBB-Praxis, unliebsame Manager vorzeitig mit Golden Handshakes aus ihren Verträgen freizukaufen und damit enorme Kosten zu verursachen. Samt und sonders Vorgänge, die jahrzehntelang maßgeblich von politischen Verantwortungsträgern gedeckt, oder zumindest gebilligt wurden.

Ein Unternehmen kann nur mit klarer, wirtschaftlicher und transparenter Verantwortlichkeit geführt werden. Diese Attribute haben sowohl die politischen, als auch die vermeintlich "privatwirtschaftlichen" Vertreter der ÖBB bis heute schmerzlich vermissen lassen.

Es ist endgültig an der Zeit, einen klaren Schlussstrich unter diese Machenschaften zu ziehen und eine schonungslose Bilanz vorzulegen. Diese Maßnahme ist angesichts der mehr als angespannten budgetären Situation des Staatshaushaltes längst überfällig.

Die Verantwortlichen für den ruinösen Zustand der ÖBB müssen benannt und dazu gebracht werden, endlich Rechenschaft über ihr Handeln abzulegen.

Dies betrifft sowohl die sogenannte "Führungsetage" der ÖBB als auch deren politische Hintermänner. Um dieses Netzwerk zu entflechten, ist der ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses das derzeit geeignetste Instrumentarium.