NATIONALRAT

 

 

           Der Budgetausschuss hält Donnerstag, den 29. Oktober 2015, um 10.30 Uhr im Lokal VIII Sitzung.

 

 

TAGESORDNUNG

 

1.)         Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2014 (III-199 d.B.)

2.)         Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2014 (Voranschlagsvergleichsrechnung Stand 31. März 2015) (III-162 d.B.)

           (Wiederaufnahme der am 7. Mai 2015 vertagten Verhandlungen)

3.)         Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2016 (III-216 d.B.)

4.)         Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend Haftungsübernahmen von außerbudgetären Einheiten des Bundes gemäß § 2 Abs. 3 BHOG (80/BA)

5.)         Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungs­gesetz über die im 3. Quartal 2015 ergriffenen Maßnahmen (81/BA)

6.)         Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 3. Quartal 2015 (82/BA)

7.)         Antrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einheitliche Budgetregeln für alle Gebietskörperschaften (1369/A(E))

8.)         Antrag der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer strukturellen Schuldenbremse (964/A(E))

9.)         Antrag der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend versprochene Gelder vor Pariser Klimakonferenz aufstellen (1370/A(E))

10.)       Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis September 2015 (84/BA)

11.)       Monatserfolg August 2015, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (79/BA)

12.)       Monatserfolg September 2015, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (83/BA)

 

 

Wien, 2015 10 28

 

 

 

Gabriele Tamandl

Obfrau

 

 

 

Aviso

 

           Es ist vorgesehen, die Tagesordnungspunkte 1 und 2, 5 und 6 sowie 10 bis 12 jeweils unter einem zu verhandeln.