1005/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.03.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Genderspezifische Gesundheitsförderung

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Gendergesundheit spielt in Österreich trotz des Umstandes, dass die Notwendigkeit der Chancengerechtigkeit im Gesundheitsbereich gut erforscht ist, eine sehr untergeordnete Rolle.

Ab 2011 wurde vom BMG die genderspezifische Gesundheitsförderung explizit in den Förderschwerpunkten genannt. 2013 kam ein weiterer Förderungsschwerpunkt „Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit“ hinzu.

Von 2009 bis 2013 förderte das BMG insgesamt 161 Projekte mit einem Förderungsbetrag von 30,05 Mio. Euro. Dabei entfielen lediglich 3% dieser Fördermittel (rund 910.000 EUR) auf Projekte mit Genderbezug. Der Genderbezug musste zudem in den Förderungsanträgen ausdrücklich begründet werden, das BMG verlangte vom Förderungsnehmer einen Sachbericht sowie Nachweisungen über die Mittelverwendung mit dem Risiko einer Rückzahlung, führte jedoch selbst keine Evaluierung hinsichtlich der gesamten Wirkung der geförderten Projekte durch.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Gesamtevaluierung über den Kosten-Nutzen-Aspekt der Förderungen mit Genderbezug durchzuführen sowie einen Maßnahmenplan vorzulegen, wie in Zukunft die Förderschwerpunkte betreffend genderspezifische Gesundheitsförderung eingehalten werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss  vorgeschlagen.