1126/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.04.2015
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Anpassung der Dokumentationspflicht für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe in Altenwohn- und Pflegeheimen

 

Im § 5 GuKG wird die Dokumentationspflicht für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe geregelt. Die Umsetzung der Dokumentationspflicht, sowohl in Krankenhäusern als auch in Altenwohn- und Pflegeheimen, nimmt mittlerweile einen erheblichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch und ist in weiten Bereichen nicht patientenorientiert.

Der gravierende Unterschied zwischen der Pflege im Krankenhaus und einer Einrichtung der Langzeitpflege besteht nicht nur in der Dauer, die der Patient in der jeweiligen Einrichtung verbringt. Im Krankenhaus ist das vordergründige Ziel, die für die Dauer des Aufenthaltes notwendige Pflege zu gewährleisten und zu dokumentieren. In den Einrichtungen der Langzeitpflege orientieren sich die Pflegetätigkeiten viel stärker an den Anforderungen der individuellen Lebensumstände, Gesundheitszuständen, den unterschiedlichen Bedürfnissen und den Ressourcen der Bewohner. Dies geschieht, um alle notwendigen Maßnahmen, Hilfestellungen und Förderungen, die der Aufrechterhaltung der Aktivitäten des täglichen Lebens dienlich sind, zu gewährleisten.

Die Mitarbeiter der Altenwohn- und Pflegeheime sehen sich wegen der derzeitigen auf Krankenhäuser ausgerichteten Dokumentationspflichten – im Sinne des GuKG – außerstande, eine optimale Pflege und Betreuung für die pflegebedürftigen Menschen gewähren zu können. Zeit, die zum Wohle der Bewohner verwendet werden könnte, geht infolge der suboptimalen Dokumentationsstrukturen verloren. Aus diesem Grunde wird aus dem Bereich der Altenwohn- und Pflegeheime vermehrt die Bitte gehört, die Dokumentationspflicht den Bedürfnissen der Bewohner anzupassen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die im Sinne des Wohles der Bewohner eine neue, praxis- und qualitätsorientierte Form der Pflegedokumentationspflicht für Altenwohn- und Pflegeheime zum Inhalt hat. Diese Pflegedokumentationspflicht soll unabhängig von jener für Krankenanstalten gestaltet sein.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.