1158/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Beschränkung des Senioritätsprinzips innerhalb des Beamtendienstrechts

 

Die Chancen von älteren Arbeitnehmer_innen unterliegen mehreren Faktoren, die vor allem auf grundsätzliche Strukturen zurückzuführen sind. Es ist deshalb nicht von der Hand zu weisen, dass ökonomische Grundsätze Einfluss auf die Erwerbschancen älterer haben. Vor allem muss in diesem Zusammenhang auch auf die Lohnkosten, insbesondere im Zusammenhang mit der jeweiligen Produktivität der Arbeitnehmer_innen Rücksicht genommen werden. Für Österreich relevant ist hier das besonders ausgeprägte Senioritätsprinzip, welches insbesondere im Angestelltenbereich eine entscheidende Rolle spielt.

Eine vom Sozialministerium in Auftrag gegebene Studie zu "Maßnahmen zur Belebung des Arbeitsmarktes für ältere Arbeitnehmerinnen" vom Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung zeigt einen Zusammenhang zwischen den Erwerbschancen Älterer und dem Senioritätsprinzip auf. "Empirisch gesehen sind steile Alters-Lohn-Profile eindeutig ein wesentliches Hemmnis für die Erwerbsquoten älterer Arbeitnehmerinnen." (S. 32) Die Erwerbschancen Älterer sind dahingehend geschmälert. "Auf der einen Seite werden ältere Arbeitnehmerinnen deutlich teurer relativ zu jüngeren wenn sie sich dem Ende ihres Karrierezyklus in Ländern wie Österreich und Deutschland nähern. Auf der anderen Seite gibt es Hinweise, dass die Produktivität von älteren Arbeitnehmerinnen zur gleichen Zeit häufig nicht im Einklang mit den steigenden Löhnen mit zunehmendem Alter steht." (S. 33)

Die österreichische Logik der automatischen Gehaltsvorrückungen aufgrund des Dienstalters, welches in quasi allen Kollektivverträgen festgeschrieben ist, führt also langfristig zu schlechteren Erwerbschancen älterer Arbeitnehmer_innen. Dies liegt vor allem daran, dass die automatischen Gehaltsvorrückungen und damit verbundene Lohnerhöhungen nicht im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Erfahrungs- und Produktivitätszuwachses sind.

Gerade das Beamten- und Vertragsbedienstetenrecht stellt den Bereich mit dem am stärksten ausgeprägten Senioritätsprinzip dar. Gleichzeitig kommt aber dem Beamten- und Vertragsbedienstetenrecht eine entsprechende Vorzeigerolle zu, die dazu führt, dass entsprechende Entwicklungen auch arbeits- und sozialrechtlich in verschiedene Kollektivverträge übernommen werden bzw. von den Kollektivvertragspartnern eingefordert werden.

Dem Beamten- und Vertragsbedienstetenrecht war von Anfang an das Senioritätsprinzip immanent, was zu mehreren Jahrzehnten bzw. der Logik von vor mehreren Jahrhunderten, auch noch entsprach. Doch in der heutigen Arbeitswelt ist dies überholt. Gerade deshalb hätte eine Reduktion des Senioritätsprinzip eine wichtige Bedeutung. Dass privatwirtschaftliche Kollektivverträge ein solches neues Gehaltsschemata übernehmen würden ist klar - denn der öffentliche und private Bereich stehen sich am Arbeitsmarkt als Arbeitgeber gegenüber und konkurrieren um Arbeitnehmer_innen. Würde der öffentliche Dienst entweder höhere Einstiegsgehälter bzw. höhere Gehaltsvorrückungen in den ersten Beschäftigungsjahren bezahlen, wären auch die Kollektivvertragspartner gefordert ihre Kollektivverträge zu ändern, um für entsprechend qualifiziertes Personal neben dem öffentlichen Dienst attraktiv zu sein.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der mit der vorgeschlagenen Regelungen bekämpft werden könnte, ist die dramatische Reduktion des Gender-Pay-Gap. Denn dem Senioritätsprinzip liegt inne, dass Erwerbsunterbrechungen zu einer teils deutlichen Schlechterstellung innerhalb eines Kollektivvertrages führen kann. Das vorgeschlagene Gehalts- bzw. Vorrückungsschema würde die langfristigen Auswirkungen von Erwerbsunterbrechungen - z.B. aufgrund von Kindererziehungszeiten - wesentlich reduzieren, bzw. wären "verpasste" Vorrückungen und automatische Gehaltserhöhungen schneller aufgeholt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Dienstrechtsnovelle einerseits eine massive Reduktion der Gehaltsvorrückungen und andererseits verhältnismäßig stärkere Vorrückungen in den ersten Jahren innerhalb einer Verwendungsgruppe im Vergleich zu späteren Vorrückungen im öffentlichen Dienstrecht umzusetzen. "



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.