1174/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter  

betreffend Rücknahme der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung

 

„Es gilt das gebrochene Wort!“ so das Motto der österreichischen Bundesregierung in Zusammenhang mit den der Tourismuswirtschaft auferlegten Belastungen im Zuge der Steuerreform.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mehrwertsteuer in der Beherbergung verändert wird.“ Österreich sei schließlich ein Hochtourismusland und stehe im Wettbewerb zu den Nachbarländern Deutschland und Schweiz, die geringere Mehrwertsteuersätze haben. Das sollte man beachten,” so Schelling im Ö1 Morgenjournal am 13.12.2014.

 

Noch heute ist auf der ÖVP-homepage unter dem Titel “Streichung von Ausnahmen im Steuerrecht“ Folgendes zu lesen:

 

„Streichung von Ausnahmen im Steuerrecht

Auch über die Streichung von Ausnahmen im Steuerrecht wird man sprechen müssen, stellt der Finanzminister klar. Hier gilt es, die vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission zu diskutieren und zu prüfen. Bei einigen Ausnahmen kann sich Schelling jedoch keinen Spielraum vorstellen – so etwa beim Mehrwertssteuersatz für Lebensmittel, Mieten und Medikamenten.

Auch bei der „Beherbergung“ ist Österreich als Hochtourismusland in einem Umfeld eingebettet, in dem Länder wie etwa die Schweiz oder Deutschland einen extrem niedrigen Steuersatz haben.“

 

So weit, so schlecht!

Trotz dieser „Beteuerungen“, dass es zu keiner Anhebung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung kommen werde, legte der Bundesminister für Finanzen Schelling dem Ministerrat am 17. März 2015 einen Ministerratsvortrag vor, in dem unter anderem zum Erstaunen insbesondere der heimischen Tourismuswirtschaft festgeschrieben wurde:

„Umsatzsteuer (250 Mio. €)

Es soll zu einer Anpassung der Umsatzsteuer von 10% bzw. 12% auf 13% in den folgenden Bereichen kommen:

Beherbergung (ab 1.4.2016), lebende Tiere etc, Saatgut etc, Pflanzen etc, kulturelle Dienstleistungen, Futtermittel, Holz, Jugendbetreuung, Luftverkehr, Bäder, Museen etc, Tiergärten etc, Filmvorführung etc, Ab-Hof Wein.“ (…)

Ich stelle den Antrag, die Bundesregierung möge die oben angeführten Maßnahmen beschließen und die nach dem Bundesministeriengesetz 1986 jeweils zuständigen Bundesministerinnen bzw. Bundesminister beauftragen, Gesetzesentwürfe mit den oben angeführten Inhalten, samt Vorblatt und Erläuterungen der Bundesregierung zur Genehmigung und in weiterer Folge dem Nationalrat zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen.

17. März 2015

Der Bundesminister:

Schelling“

 

Dieser vom wortbrüchigen Finanzminister gestellte Antrag wurde, wie hinlänglich bekannt, mit Stimmeneinhelligkeit im Ministerrat beschlossen.

 

 

War die Tourismuswirtschaft aufgrund der Zusagen von Schelling, wonach es keine Erhöhungen der Mehrwertsteuer auf Beherbergungen geben werde, zunächst etwas erleichtert, sind die Reaktionen auf den dargelegten Wortbruch – völlig zurecht - sehr heftig ausgefallen, wie nachfolgende Zitate von Betroffenen eindrucksvoll unter Beweis stellen:

 „Wir stehen fassungslos da,“ sagt Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Man habe sich auf die Aussage von Finanzminister Hans Jörg Schelling verlassen, dass die Mehrwertsteuer in der Beherbergung nicht verändert werde. 

„Unsere Wettbewerbsposition in Europa und auch weltweit wird immer schlechter.“ (Wiener Zeitung, 18.03.2015)

Die diesbezüglichen im Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2013 abgedruckten Zahlen bestätigen dies:

So zeigt sich im internationalen Vergleich, dass Österreich seit Jahren Marktanteile verliert!

2009:                         6,39%

2010:                         6,28 %

2011:                         5,91 %

2012:                         5,85 %

2013:                         5,76 %!

Das entspricht einem Rückgang des Marktanteils seit 2009 um rund 10 Prozent.

 

 

 

„Die Bundesregierung stürzt sich auf uns, weil es im Tourismus eine Standortgarantie gibt. Wir können nicht absiedeln! Dass gerade Mitterlehner als Wirtschaftsbündler uns hängen lässt, das enttäuscht uns sehr!“ (Kurier, 18.03.2015)

 

„Das Vertrauen in die Politik ist in unserer Branche schwer erschüttert“, erklärte Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der WK-Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft. (medianet Nr. 1941/2015, 18.03.2015)

 

„In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer sieben Prozent, in der Schweiz gar nur drei Prozent, aber in Österreich wird sie erhöht!“ (Kronen Zeitung, 18.03.2015)

 

 „Ich habe Landeshauptmann Platter und ÖVP-Obmann Mitterlehner gesagt, dass die ÖVP so alle Wirte als Wähler verliert,“ so der ehemalige ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl. (Tiroler Tageszeitung, 18.03.2015)

 

Diese Zitatensammlung könnte sich noch endlos fortsetzen lassen…

 

Fakt ist jedenfalls, dass die Tourismusvertreter damit rechnen, dass sie 60 Prozent der Mehrwertsteuererhöhung auf den Endpreis aufschlagen können und 40 Prozent selbst tragen müssen.

„Die Mehrwertsteuererhöhung wird mindestens die Hälfte der Betriebe in die Verlustzone bringen“, so die triste Erwartung des ÖHV-Präsidenten Georg Hoch.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der vom Bundesminister für Finanzen gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung ins Treffen geführten Gründe, wonach Österreich als Hochtourismusland in einem Umfeld eingebettet ist, in dem Länder wie etwa die Schweiz oder Deutschland einen extrem niedrigen Steuersatz haben, nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, von der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung Abstand zu nehmen.”

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.