118/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Elmar Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einführung einer Subventionsbremse

 

 

„Österreich liegt bei den Subventionen europaweit an der Spitze. Das geht aus dem Förderungsbericht 2012 hervor, den die Bundesregierung kürzlich dem Parlament vorgelegt hatte. Die Geldleistungen aller Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) zur Förderung von Unternehmen und Privatpersonen lagen demnach bei insgesamt 80 Mrd. Euro oder 25,7 Prozent des BIP.

Im EU-27-Schnitt lagen diese Ausgaben bei 19,4 Prozent des BIP, im Euro-Raum bei 20,4 Prozent, wie es am Donnerstag in einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz hieß. Auch Deutschland (18,3 Prozent) und Frankreich (22,2) gaben weniger für diesen Bereich aus.

Ein Großteil der Geldtransfers, nämlich 19,1 Prozent des BIP, floss laut Bericht an Privatpersonen. Die Unternehmensförderungen lagen in Österreich mit einem Anteil von 6,6 Prozent am BIP besonders hoch - im EU-Schnitt lag dieser Wert bei nur 2,5 Prozent (Euro-Raum 2,8 Prozent, Deutschland zwei Prozent, Frankreich 2,4 Prozent).“, so orf.at, 9. Jänner 2014.

 

Schon 2010 gab die Republik Österreich 6,5 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts - 18,5 Mrd. Euro - für Subventionen aus und war damit nach Angaben von Eurostat Europameister – der europäische Durchschnitt liegt bei lediglich drei Prozent.

Ein dichtes Konstrukt unterschiedlichster Fördertöpfe macht es dem Bürger nahezu unmöglich, den Verbleib der Fördermittel und deren genauen Zweck nachzuvollziehen. Das ist offensichtlich auch gewollt, denn Österreichs Subventionspolitik ist ein Instrument zur ideologischen Umverteilung. Der gesellschaftliche Nutzen tritt zugunsten von Partei- und Vetternwirtschaft in den Hintergrund. Während am Bürger der Sparstift angesetzt wird, wuchert der Subventionsdschungel ungeachtet aller finanziellen Rahmenbedingungen immer weiter. Zudem wäre eine systematische Entflechtung und Rückführung des Subventionsvolumens ein Beitrag zur Verwaltungsreform.

Dringend notwendig ist die Verhinderung von Doppel- oder Mehrfachförderungen, wo Gelder von Bund, Land und Gemeinden unabgestimmt verteilt werden. Die Umsetzung einer Transparenzdatenbank, bei der nachvollzogen werden kann, wohin die Fördergelder fließen, ist mehr als überflüssig.


Nicht zuletzt angesichts der angespannten Budgetsituation ist die derzeitige Art des Umgangs mit Steuergeld untragbar. Es ist unausweichlich, die zahllosen Subventionstöpfe zu reduzieren. Schon eine Halbierung des jährlichen Subventionsvolumens würde nahezu ausreichen, um den Staatshaushalt zu sanieren. Um weiteren Missbrauch von Steuergeld zulasten der Bürger und der Zukunft Österreichs zu verhindern, muss es eine Subventionsbremse geben. Das Volumen von allen öffentlichen Fördergeldern soll drei Prozent des BIP nicht überschreiten dürfen. Diese Reduktion soll über den Zeitraum von fünf Jahren schrittweise erfolgen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten die zum Inhalt hat, dass die Summe aller in Österreich ausbezahlten Subventionen künftig auf maximal drei Prozent des BIP begrenzt ist.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Budgetausschuss ersucht.