1202/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.06.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Höheres Strafausmaß für Schlepper“

 

 

Schlepper sind gnadenlose Ausbeuter, die den Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ihre letzten Habseligkeiten abnehmen und sie dann oft völlig ungeschützt und desorientiert aussetzen. Für diese Verbrecher sind die derzeitigen Strafrahmen laut Fremdenpolizeigesetz viel zu niedrig.

 

Schlepper spielen eine der Schlüsselrollen der Flüchtlingsdramen. Mit maroden Booten – die dann teilweise gezielt versenkt werden – oder in anderen Transportmitteln auf engstem Raum zusammengepfercht, versuchen Flüchtlinge nach Europa zu gelangen. Dabei bezahlen sie Unsummen – in den meisten Fällen ihr gesamtes Vermögen – an die Schlepper. Somit haben Schlepper(banden) für den Tod tausender Flüchtlinge die Verantwortung mitzutragen.

 

Für all die verlorenen Menschenleben sind die Strafausmaße des Tatbestandes der Schlepperei im Fremdenpolizeigesetz nicht annähernd im richtigen Verhältnis festgelegt. Es müssen daher Mindeststrafen eingeführt werden und der Strafrahmen muss deutlich über zehn Jahre hinausgehen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, sich verstärkt im Kampf gegen Schlepperkriminalität einzusetzen und dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, durch welchen für den Tatbestand der Schlepperei Mindeststrafen eingeführt werden und der Strafrahmen deutlich über zehn Jahre hinausgeht.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.