121/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Verbot von Fracking

 

Die Förderung von Schiefergas ist aufgrund ihrer Umweltauswirkungen höchst umstritten. Eine große Menge teils hochgiftiger Chemikalien wird mit Millionen Liter Wasser unter hohem Druck in den Boden gepresst, um das Gas aus dem Gestein zu lösen (Fracking). Allerdings gibt es schwerwiegende Bedenken, dass das hydraulische Fracking die Qualität des Grund- und Oberflächenwassers beeinträchtigen und damit Mensch und Umwelt bedrohen kann. So bleiben bis zu 80 Prozent der in den Boden gepumpten Chemikalien auch dort. Selbst die US-Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) bestätigte, dass jede einzelne Gasförderstätte mehrere Millionen Liter Wasser verunreinigt. Selbst beim  „Clean Fracking“, bei dem keine Chemikalien, sondern nur Wasser, Bauxit-Sand und Stärke eingesetzt werden sollten, ist zumindest der enorme Wasserverbrauch und der unklare Einfluss auf die Grundwasserströme zu kritisieren.

 

Die Situation in Österreich ist nicht transparent, es gibt unterschiedliche Aussagen darüber, seit wann und wie oft die OMV hierzulande bereits Schiefergas durch Fracking gefördert hat. Demgegenüber bestätigte Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. mont. Herbert Hofstätter in der  ZIB 24 am 23.01.2014 ,dass diese Technologie in Österreich bereits seit 15 Jahren genutzt wird. Auch die Pläne der Bundesregierung sind unklar, im Regierungsübereinkommen fehlt eine explizite Distanzierung von Fracking, stattdessen ist ein Bekenntnis zur „Intensivierung der Entwicklung von Low Carbon- Technologien in energieintensiven Industrien“ verankert, womit unter anderem auch Fracking gemeint sein kann. Die EU- Kommission verweist zwar auf Risiken beim Fracking, schließt  ein generelles Verbot jedoch aus. Laut EU-Umweltkommissar Janez Potocnik gebe die EU- Kommission "Mindestgrundsätze vor, die die Staaten befolgen sollten, um Umwelt- und gesundheitliche Bedenken auszuräumen und Betreibern und Investoren die Vorhersehbarkeit zu gewährleisten, die sie benötigen“. Rechtlich verbindliche Standards gibt es demnach keine. Zwar soll es zu Kontrollen der Qualität von Gewässern, Luft und Boden kommen, was eine allfällige Kontamination des Grundwassers aber nicht verhindert und demnach keinen präventiven Schutz bietet. Die EU hat zudem eine verbindliche UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) für die Förderung von Schiefergas durch Fracking abgelehnt, was eine weitere Erleichterung für Fracking- Vorhaben darstellt.

 

 Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden


Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung- insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Wirtschaft und Wissenschaft- wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf für ein Verbot der Schiefergasförderung durch Fracking vorzulegen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.