1230/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.06.2015
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EntschlieSSungsantrag

n.

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Recht auf Neuberechnung des Besoldungsdienstalters für  öffentlich Bedienstete, die gemäß den im Bundesgesetzblatt vom  12.2.2015 veröffentlichten Bestimmungen automatisch ins neue  Besoldungsrecht übergeleitet wurden.

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Den Antragsteller erreichen immer wieder Beschwerden von öffentlich Bediensteten, die gemäß den im Bundesgesetzblatt vom 12.2.2015 veröffentlichten Bestimmungen automatisch ins neue Besoldungsrecht übergeleitet wurden, aber durch eine Anwendung der Anrechnungsbestimmungen im neuen Besoldungsrecht durch Neuberechnung und Anrechnung von berufsnützlichen Privatwirtschaftszeiten, wie sie für ab dem 12.2.2015 Neueintretende gelten, wesentlich besser aussteigen würden. Die Änderungen des Besoldungsrechtes wurden unter anderem durch EUGH-Erkenntnisse angeregt, die die Nichtanrechnung von Privatwirtschaftserfahrungszeiten (Schlechterstellung dieser gegenüber früherer Beschäftigung im öffentlichen Dienst) abgelehnt haben.

Nun ermöglicht zwar das seit 12.2.2015 gültige Recht für neu in den öffentlichen Dienst Aufzunehmende die Anrechnung von bis zu 10 Jahren aus der Privatwirtschaft, aber wer am 12.2.2015 schon einen Vorrückungsstichtag hatte, darf solche Zeiten nicht angerechnet bekommen. Eine Neuberechnung des Besoldungsdienstalters ist bei derzeitiger Gesetzeslage ausgeschlossen.

Dies stellt eine Ungleichbehandlung der vor und nach dem 12.2.2015 Aufgenommenen dar.

Lediglich bei Kündigung des derzeitigen Vertrages und neuerlicher Aufnahme in den öffentlichen Dienst würden die neuen Bestimmungen angewendet. Dies würde sicherlich mehr bürokratischen Aufwand verursachen, als die Ermöglichung des Antragsrechtes auf Neuberechnung des Besoldungsdienstalters (nach den ab 12.2.2015 gültigen Bestimmungen) für öffentlich Bedienstete, die gemäß den im Bundesgesetzblatt vom 12.2.2015 veröffentlichten Bestimmungen automatisch ins neue Besoldungsrecht übergeleitet wurden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler wird aufgefordert, mit den VertreterInnen der öffentlich Bediensteten in Verhandlungen einzutreten, um bereits im Dienst befindlichen öffentlich Bediensteten das Antragsrecht auf Neuberechnung des Besoldungsdienstalters nach den ab 12.2.2015 gültigen Bestimmungen zu ermöglichen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss  vorgeschlagen.