1242/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.06.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Schutz vor hormonell wirksamen Chemikalien

 

Eine hormonell wirksame Substanz ist ein chemischer Stoff, der eine Reaktion des Hormonsystems hervorruft. Tritt dabei eine Schädigung ein, ist die Substanz als „endokriner Disruptor“ zu bezeichnen. Laut EU-Verordnungen zu Bioziden und Pestiziden (EG 528/2012 und EG 1107/2009) hätte die EU-Kommission bis Ende 2013 konkrete Maßnahmen zur Bestimmung von hormonell wirksamen Chemikalien (endokrine Disruptoren) vorlegen müssen. Solange aber Maßnahmen zur Identifizierung von hormoneller Wirksamkeit bzw- endokrinschädigenden Eigenschaften nicht vorliegen, können auch die seit 2011 geltenden Verbote von endokrine Disruptoren in Bioziden und Pestiziden nicht wirksam werden.

Davon betroffen ist auch die Regulierung von hormonell wirksamen Chemikalien in Kosmetika und Körperpflegeprodukten. Die Kosmetikverordnung 1223/2009 sieht eine „Überprüfung der Verordnung hinsichtlich Stoffen mit endokrin wirksamen Eigenschaften“ vor, sobald „in der Gemeinschaft anerkannte Kriterien für die Bestimmung von Stoffen mit endokrin wirksamen Eigenschaften zur Verfügung stehen“. Eben diese fehlen nach wie vor, obwohl die WHO bereits 2013 endokrine Disruptoren als „globale Bedrohung“ darstellte und eine strenge Regulierung empfahl.

Auf der anderen Seite liegt ein Bericht der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) vor, der von der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Auftrag gegeben wurde. Die Efsa erklärte, dass die Substanzen wie "die meisten anderen Chemikalien" behandelt werden könnten. Das Efsa-Gutachten kam der Industrie entgegen, die im Falle einer Regulierung von endokrine Disruptoren vor Milliardenverlusten vor allem im Pestizidgeschäft warnte. Davon betroffen wäre auch Glyphosat, umstrittener Bestandteil des bekanntesten und profitabelsten Produktes des Monsanto-Konzerns, dessen Krebs-erregenden Wirksamkeit mittlerweile von der WHO bestätigt wurde.

Diesen potentiellen Milliardenverlusten im einstelligen Bereich stehen allerdings Einsparungen an Gesundheitsausgaben im zweistelligen Milliardenbereich im Falle einer Reduzierung der Belastung dieser Stoffe gegenüber. Neben internationalen Industrieverbänden haben auch US-Landwirte und die US-Handelskammer kräftig lobbyiert, die eine Regulierung von endokrinen Disruptoren als ernsthafte Gefährdung der TTIP-Verhandlungen bezeichneten.

Während der damalige TTIP-Chefunterhändler der EU Ignacio Garcia Bercero am 17.03.2014 im EU-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz noch erklärte, dass das Schutzniveau der REACH-Verordnung nicht herabgesetzt werde, erklärte die EU-Kommission selbst kurze Zeit später die Standards für die Zulassung gefährlicher Chemikalien (REACH) ohne erkennbaren Druck der USA zur Verhandlungssache. Laut einem geleakten Strategiebericht der EU-Kommission soll im Chemiesektor das Prinzip der wechselseitigen Anerkennung von Testverfahren und Marktzulassung eingeführt werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die verantwortlichen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf EU-Ebene im Rahmen der TTIP-Verhandlungen vehement dafür einzusetzen, dass das Schutzniveau der REACH-Verordnung nicht durch das Prinzip der wechselseitigen Anerkennung von Testverfahren und Marktzulassung herabgesetzt wird und dass die Arbeiten an der Erstellung eines Kriterienkatalogs für hormonell wirksame Chemikalien rasch wieder aufgenommen werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.