1274/A XXV. GP

Eingebracht am 07.07.2015
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ANTRAG

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria” (AMA-Gesetz 1992) geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria” (AMA-Gesetz 1992) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria” (AMA-Gesetz 1992) geändert wird, BGBl. I Nr. 376/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 46/2014 wird wie folgt geändert:

 

Nach § 11 Absatz 1 Ziffer 4 wird folgende Ziffer 5 angefügt:

 

Ziffer 5. je ein Vertreter der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen politischen Parteien.“

 

 

Begründung

 

Bis dato sind in den Verwaltungsrat Vertreter der Landwirtschaftskammer, der Bundesarbeitskammer, der Wirtschaftskammer und des Gewerkschaftsbundes entsandt. Die Probleme rund um die Almfutterflächenfeststellungen der letzten Jahre zeigen als konkretes Beispiel sehr deutlich, dass in diesem Gremium auch den jeweiligen im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen politischen Parteien eine Mitgliedschaft durch ein Nominierungsrechts eines Vertreters eingeräumt werden sollte, um im Sinne der Transparenz - über etwaige Rechnungshofprüfungen hinausgehend - eine bessere Vollziehung und Kontrolle zu gewährleisten.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen