1312/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Zusammenlegung landwirtschaftlicher Bundesanstalten

Die Zusammenlegung der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und der Bundesanstalt für Bergbauernfragen wurde vom Rechnungshof als Maßnahme zu mehr Effizienz in der Verwaltung mehrfach vorgeschlagen. Im Jahr 2000 hatte das Bundesministerium die Zusammenlegung bereits projektiert. 2012 wurde ein Agrar- und Umweltorganisationsgesetz vorgelegt, in dem auf das Einsparpotenzial von 400.000 Euro pro Jahr durch Verbesserungen von Eigenleistungen und durch das Nicht-Ersetzen des natürlichen Personalausganges hingewiesen wurde.Trotz der bestehenden Einsparpotenziale legte das Lebensministerium die beiden Bundesanstalten bislang nicht zusammen.

Im Jahr 2013 antwortete der damalige Bundesminister auf eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage folgendes: "Hinsichtlich der Empfehlungen des Rechnungshofes und der seinerzeit in Auftrag gegebenen Studie, die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und die Bundesanstalt für Bergbauernfragen zusammenzuführen, wird festgehalten, dass dies seitens des BMLFUW in den letzten Jahren mehrfach vorgeschlagen wurde, die Umsetzung jedoch an der fehlenden Mehrheit für eine diesbezügliche gesetzliche Änderung scheiterte."

(http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_15108/fnameorig_322184.html)

Im Sinne von Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung in der Verwaltung sollte es möglich sein, im Jahr 2015 so weit Konsens zu finden, dass diese Maßnahme endlich umgesetzt werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird dazu aufgefordert, die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und die Bundesanstalt für Bergbauernfragen zusammenzulegen. Bis zum 31.12.2015 soll dafür eine gemeinsame Strategie ausgearbeitet werden. Die Zusammenlegung der beiden Bundesanstalten soll dann bis spätestens 30.06.2016 abgeschlossen sein."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss vorgeschlagen.