132/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helene Jarmer,  Freundinnen und Freunde

 

betreffend Behandlung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen im Nationalrat

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Österreich hat 2008 die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ratifiziert.

 

Zweck des Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. (Artikel 1, UN-Behindertenrechtskonvention)

 

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde 2012 ein „Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020“ vom Ministerrat beschlossen. Der Nationale Aktionsplan (NAP) ist jedoch uneinheitlich gestaltet. Nicht zu allen Zielsetzungen gibt es konkrete Maßnahmen. Die Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen ist teilweise sehr lang gewählt. Indikatoren zur Zielerreichung findet man nur wenige. Die Teilnahme der Bundesländer, die für große Teile der Behindertenpolitik zuständig sind, gestaltet sich unregelmäßig und uneinheitlich.

 

All dies führt dazu, dass es schwierig ist, die Umsetzung der

UN-Behindertenrechtskonvention zu beobachten. Die beiden vorgesehenen Evaluierungen in den Jahren 2016 und 2020 sind zu wenig.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zuzuleiten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.