1348/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Erleichterungen für die Wirtschaft

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die überbordende Bürokratie stellt eine Hürde für ein modernes, innovatives Land der GründerInnen und UnternehmerInnen dar. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Ein-Personen-Unternehmen und Start-ups leiden unter dem kompliziertem Behördendschungel und den unzähligen Ansprechstellen: Ihnen fehlen die Zeit und Ressourcen, um diesen Hindernislauf zu bewältigen. Doch gerade diese kleinen und mittleren Unternehmen sollten die Zielgruppe Nummer Eins der Wirtschaftsgesetzgebung sein: Sie stellen zwei Drittel aller Arbeitsplätze in Österreich.[1]

 

Das Schlagwort „Entbürokratisierung“ ist seit Jahren fixer Bestandteil der Ankündigungspolitik der Regierung.  So wurden unter dem Begriff der Entbürokratisierung im letzten Jahr unter anderem folgende Maßnahmen als wesentlicher Fortschritt dargestellt[2]:

 

·        Eichämter dürfen Batterien von geeichten Geräten tauschen (Anpassung an Maß- und Eichgesetzen) ohne eine Nacheichung vornehmen zu müssen.[3]

·        HebeanlagenwärterInnen und Anlagenverantwortliche für den Betrieb elektrischer Anlagen sind nicht mehr notwendig[4]

·        Die Begebung einer Genehmigungsfreistellungsverordnung, welche die Arten von genehmigungsfreien Betriebsanlagen regelt (Im Wesentlichen eine Niederschrift bereits davor existenter Regelungen und Handhabungen)[5].

Diese Maßnahmen sind begrüßenswert und erleichtern in Einzelfällen die Arbeit von einigen Unternehmen - sind aber als Tropfen auf den heißen Stein zu werten. Es sind jedoch  umfassende und grundlegende Reformen notwendig. Die Bundesregierung hat dies vordergründig erkannt und im Regierungsprogramm beispielsweise folgende Maßnahmen festgeschrieben:

 

·        Beschleunigung von Verwaltungsabläufen (z.B. Erweiterung der Verfahrenskonzentration als One-Stop-Shop für Betriebsanlagen, Reduktion der Einreichunterlagen, gesetzliche Verankerung eines bundesweiten Verfahrensmonitorings nach einheitlichen Kriterien, Erweiterung der Genehmigungsfreistellung für ungefährliche Kleinstanlagen), Orientierung an Best-Practice-Beispielen in Österreich.

·        Ausbau der Online Gewerbeanmeldung und der One-Stop-Agency in den 90 Gründer Servicestellen der WKO, um die Eintragung von Neugründungen ins Firmenbuch zu beschleunigen (…);

·        Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen;

·        Veröffentlichungspflichten: Es werden alle Veröffentlichungsverpflichtungen von Unternehmen, insbesondere auch im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, durchforstet.

·        Novellierung des Normengesetzes mit folgenden Schwerpunkten: Kontrolle des Normungsinstituts mit konkretem Aufsichtsrecht im Wirtschaftsministerium, Normung nur mehr auf Antrag, Einspruchsrecht gegen Normungsanträge und Schaffung einer Schlichtungsstelle, Neuausrichtung der Finanzstruktur des Normenwesens unter gleichzeitiger Entlastung der Anwender.

·        Ausbau von E-Government – insbesondere Aufnahme weiterer Anwendungen von möglichst allen Gebietskörperschaften in das Unternehmensserviceportal;

 

Die Diskrepanz zwischen umgesetzten Maßnahmen und angekündigten Strukturänderungen wird in der täglichen Arbeit in der Wirtschaft sichtbar. Bisher wurden hauptsächlich Nischen-Reparaturen vorgenommen, ohne die grundlegenden Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und zu modernisieren.

Dabei ist das Bermudadreieck der Bürokratie für UnternehmerInnen seit Jahrzehnten verortet: Es erstreckt sich von den verstaubten Reglementierungen der Gewerbeordnung über langwierige Unternehmensgründungen und unübersichtliche Betriebsanlagengenehmigungen bis hin zur allgemeinen Zunahme der bürokratischen Hürden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich Gesetzesvorschläge vorzulegen, die folgende Punkte beinhalten:

 

·        Einrichtung eines flächendeckenden One-Stop Shops für GründerInnen und Betriebsanlagengenehmigungen

·        Umfassende Verwaltungsreform und Abbau der Bürokratie

·        Vollständige Überarbeitung und Modernisierung der Gewerbeordnung unter der Prämisse: „So viel Regulierung wie nötig, so wenig wie möglich“.  Jene Gewerbe bzw. Tätigkeiten, deren Ausübung das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährden, Umweltschäden nach sich ziehen sowie das Vermögen von Kunden vernichten können, sollen weiterhin reglementiert bleiben.

 

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, einen verbindlichen Zeitplan zur Umsetzung aller geplanten Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie und Stärkung der Rahmenbedingungen für die österreichische Wirtschaft vorzulegen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie  vorgeschlagen.

 



[1] http://www.kmuforschung.ac.at/index.php/de/kmu-daten-oenace

[2] BMWFW, abgerufen am 17.9.15: http://www.bmwfw.gv.at/Unternehmen/Seiten/Buerokratie-abbauen.aspx

[3] Wirtschaftsblatt, 22.10.14: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/newsletter/4194056/print.do

[4] Wirtschaftsblatt, 22.10.14: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/newsletter/4194056/print.do

[5] 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung vom 16. April 2015: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2015_II_80/BGBLA_2015_II_80.html