1384/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 15.10.2015
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Zuerkennung des Pflegegeldes auch für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate“

 

Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen in Österreich ein nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben ermöglichen und wird gewährt, wenn diese Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate andauert und der Pflegeaufwand mehr als 65 Stunden monatlich beträgt:

 

Bundespflegegeldgesetz: „§ 4. (1) Das Pflegegeld gebührt bei Zutreffen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen, wenn auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf) voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird oder würde.“

 

Wünschenswert wäre hier eine Möglichkeit für einen kürzeren Bezug, wenn eine tatsächliche Bedürftigkeit, die auch kürzer als sechs Monate sein kann, eintritt. Das ist zum Beispiel im Fall eines Oberschenkelhalsbruches gegeben.

Laut Statistik stürzt ein Drittel aller über 65 Jährigen mindestens einmal pro Jahr, doch Anspruch auf Pflegegeld gibt es in den meisten Fällen hier nicht. Da die Pflegebedürftigkeit zwar momentan intensiv, aber – zum Glück – nicht sehr lange andauert. Ein zusätzliches Problem ist hier auch, dass der Beginn der Leistung vom Antragsdatum abhängt und das Pflegegeld bzw. eine Erhöhung des Pflegegeldes erst ab dem auf die Antragstellung folgenden Monatsersten gebührt. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt monatlich im Nachhinein (12-mal jährlich).

 

Wünschenswert wäre, dass die Leistungen bei diesen kürzeren Fällen an das Antragsdatum gekoppelt und nicht im Nachhinein ausbezahlt wird. Dass die Kosten auch zu dem Zeitpunkt bezahlt werden können, wenn sie tatsächlich anfallen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Zuerkennung des Pflegegeldes auch für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.