1422/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.11.2015
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Obligatorische Erweiterung der praktischen Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten im Bereich der Exekutive“

 

Medien berichten immer wieder von Urteilen von Richtern bzw. von Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, die von der Bevölkerung und auch von Exekutivkräften nicht nachvollzogen werden können und daher oft als ungerecht oder auch überschießend empfunden werden.

Ursächlich dafür ist die Situation, dass unter Richtern und Staatsanwälten wenig Bezug zur Arbeit und den damit einhergehenden Herausforderungen der Exekutivkräfte besteht und somit die Erfahrungen aus dem Bereich der Exekutive nicht in Urteile von Richtern und Staatsanwälten einfließen können.

Um diesem Umstand in positiver Weise Rechnung zu tragen, wäre es sinnvoll und angebracht, die Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten zu erweitern, indem man die Ausbildung der Richteramtsanwärter für Ihre spätere Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt um einen Ausbildungsdienst bei der Exekutive erweitert.

Zur Erweiterung des Erfahrungshorizontes der künftigen Richter und Staatsanwälte besteht bereits jetzt die Verpflichtung in einer Vollzugsanstalt, bei einem Rechtsanwalt, Notar oder bei der Finanzprokuratur, sowie bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung den Ausbildungsdienst zu versehen, mit unterschiedlicher Zeitdauer. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen Teil der Ausbildung bei einer Einrichtung der Bewährungshilfe, bei einem für die Namhaftmachung von Sachwaltern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern geeigneten Verein oder bei einem Jugendwohlfahrtsträger abzuleisten.

Aufgrund der dramatischen Steigerung der Wirtschaftskriminalität wurde überdies die Möglichkeit für Richteramtsanwärter geschaffen, einen Teil des Ausbildungsdienstes zur Förderung Ihres Verständnisses für wirtschaftliche Abläufe und Zusammenhänge zu verwenden und im Bereich des Finanzwesens, wie beispielsweise bei der FMA, bei Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern etc., Erfahrungen zu sammeln.

Ähnlich dazu soll daher die Verpflichtung geschaffen werden, einen Teil des Ausbildungsdienstes der Richteramtsanwärter im Exekutivdienst zu versehen. Als eine angemessene Dauer kann dabei ein Zeitraum von mindestens drei Monaten angesehen werden. In dieser Zeit ist ein umfassender Einblick in die anspruchsvolle Tätigkeit der Exekutive gewährleistet und können ausreichende Eindrücke und praktische Erfahrungen gesammelt werden, welche die Qualität der Entscheidungen von künftigen Richtern und Staatsanwälten nachhaltig verbessern können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen, welcher die Verpflichtung für RichteramtsanwärterInnen für ihre spätere Tätigkeit als Richterin oder Richter bzw. als Staatsanwältin oder Staatsanwalt vorsieht, einen Teil des Ausbildungsdienstes bei der Exekutive abzuleisten, wobei die Dauer mindestens drei Monate betragen soll.“

 

In formaler Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.