1436/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.11.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erhöhung des Zuschusses der Krankenkassen zur Psychotherapie

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Aus dem kürzlich veröffentlichten Fehlzeitenreport des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger geht hervor, dass der Anstieg psychischer Erkrankungen weiterhin anhält. Psychische Erkrankungen sind für 8,7 % aller Krankenstandstage verantwortlich und weisen mit 39,4 Tagen die längste durchschnittliche Krankheitsdauer und Arbeitsverhinderung unter allen Krankheitsgruppen auf. In Österreich haben rund 900.000 Menschen oder knapp 11% der Bevölkerung psychische Erkrankungen.

 

Durch psychotherapeutische Behandlung kann die psychische Gesundheit vieler Menschen wiederhergestellt werden.

 

Seit 1992 leisten die Gebietskrankenkassen für Psychotherapie-Einzelsitzungen einen Kostenzuschuss in Höhe von 21,80 Euro, seitdem wurde keine Anpassung dieses Beitrags vorgenommen. Die niedrige Höhe des Zuschusses stellt eine große finanzielle Hürde bei der Inanspruchnahme von Psychotherapie dar. Gerade finanziell schlechter gestellte Menschen sind durch geringe Zuschüsse benachteiligt und müssen lange Wartezeiten für einen kassenfinanzierten Therapie-Platz in Kauf nehmen, da diese kontingentiert wurden und nicht in ausreichender Menge vorhanden sind.

Die Erhöhung des Zuschusses der Krankenkassen zur Psychotherapie würde vermehrt zu einem sofortigen Behandlungsbeginn führen. Dadurch würden Chronifizierungen verhindert und die Behandlungsdauer wäre kürzer.

Eine verringerte Kostenbelastung der PatientInnen verkürzt  also die Wartelisten zur Sachleistung und lässt gesamt betrachtet auch Kosteneinsparungen erwarten.

 

Aus der IHS-Studie „Modelle der Psychotherapieversorgung in Österreich“ von Monika Riedel geht hervor, dass die Kontingente an vollfinanzierten Therapieplätzen zwischen 2008 und 2012 zurückgingen und es in einigen Bundesländern 2012 mehr Psychotherapieplätze mit Kassenzuschuss als vollfinanzierte Psychotherapieplätze gab.


Derzeit haben sich bereits die Landtage von fünf Bundesländern (Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol) für eine Stärkung der Finanzierung von Psychotherapie ausgesprochen. 2014 erhöhte die Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete (BVA) den Zuschuss zu Psychotherapie auf 40 Euro und 2015 die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) auf 28 Euro.

Eine Erhöhung des Zuschusses auf 40 Euro pro Therapie-Einheit entspricht in etwa der Inflationsabgeltung zwischen 1992 und heute.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, sich für eine Stärkung der Finanzierung von Psychotherapie einzusetzen und im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für die Erhöhung des Zuschusses der Gebietskrankenkassen für Psychotherapie-Einheiten auf 40 Euro pro Einheit zu sorgen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.