1478/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 10.12.2015
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Multiprofessionelle und multimodale Behandlung akuter und chronischer Schmerzen“

 

 

In Österreich leben derzeit rund 1,5 Millionen Menschen mit chronischen Schmerzen.

 

Die Wartezeiten auf einen Termin in einer Schmerzambulanz betragen in der Zwischenzeit mehrere Monate, verbunden mit lang anhaltendem Leiden und massiver Reduktion der Lebensqualität. Unzureichend behandelte chronische Schmerzen führen aber auch durch steigende direkte klinisch-medizinische Behandlungskosten sowie hohe indirekte Kosten durch den Ausfall von Arbeitstagen und Produktivitätsverluste zu enormen Kosten für das Gesundheitssystem.

 

Die Versorgung akuter Schmerzen ist aufgrund mangelnder personeller und zeitlicher Ressourcen weder im niedergelassenen noch im stationären Bereich für jeden österreichischen Patienten in erforderlicher Qualität verfügbar.

 

Die Österreichische Schmerzgesellschaft sieht die aktuellen Schließungen bzw. massiven Reduktionen des Angebots von Schmerzambulanzen und das Streichen von Schmerzdiensten gemeinsam mit den nicht vorhandenen Kompensationsmöglichkeiten im niedergelassenen Bereich für die Verschlechterung der ohnehin schon unbefriedigenden Versorgungssituation verantwortlich.

 

Die Zahl chronischer Schmerzpatienten wird weiter ansteigen, da Patienten mit Akutschmerz nicht mehr adäquat versorgt werden können und inadäquat versorgter Akutschmerz einen wesentlichen Risikofaktor für die Chronifizierung von Schmerzen darstellt.

 

Da Patienten höheren Alters häufiger an Schmerzen leiden, wird auch der demographische Wandel zum Anstieg der Betroffenen führen. Andere europäische Länder - wie z.B. Deutschland, Belgien und Italien - haben die multiprofessionelle, multimodale Behandlung akuter und chronischer Schmerzen per Gesetz verankert und Struktur- und Qualitätskriterien für die entsprechenden Einrichtungen vorgegeben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Initiative vorzulegen, welche die multiprofessionelle und multimodale Behandlung akuter und chronischer Schmerzen per Gesetz verankert und Struktur- und Qualitätskriterien für die entsprechenden Einrichtungen vorsieht.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.