1493/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend 100 Prozent Ökostrom bis 2030

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

"Austria continues to maintain its ambitious target of increasing the share of renewable energy in electricity generation to 100% by the year 2030"

BK Faymann zum Klimaabkommen von Paris, 13.12.2015

 

In seiner Plenarrede vor dem UN-Klimagipfel am 30.11.2015 hat Bundeskanzler Faymann für Österreich das Ziel einer hundertprozentigen erneuerbaren Stromversorgung bis zum Jahr 2030 ausgegeben.

 

Dieses neue Ausbauziel gilt es als ersten Schritt zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens jetzt zu implementieren. Dafür sind die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und Förderregime anzupassen und um die neue Zielgröße zu ergänzen. Im Lichte des kurzen Zeithorizonts bis 2030 ist es entscheidend, dass diese Anpassungen schnellstmöglich umgesetzt werden.

 

Die Grundlage für die Förderung von Ökostrom in Österreich bildet das Ökostromgesetz (ÖSG) und die dazugehörigen Verordnungen.  Das Ökostromgesetz kann bereits jetzt die dynamische Entwicklung der erneuerbaren Energien in Österreich nicht mehr zu vollständiger Entfaltung bringen. Bereits jetzt zeichnet sich ein Rückstau bei bei genehmigten Windkraftanlagen und bei der Photovoltaik an. Biogasanlagen Warten auf eine Vergütungs-Folgeregelung; die Kleinwasserkraft  ist durch die niedrigen Strompreise in Bedrängnis.  Laut aktuellem Ökostrombericht sank der Anteil des Stroms aus Erneuerbaren am Verbrauch im Jahr 2014 auf 69%. Dies ist ein signifikanter Rückgang von weit über 70%-werten der letzten Jahre. (E-Control: Ökostrombericht 2015).

 

Eine ökostrom-freundliche Anpassung der gesetzlichen Grundlagen an die aktuellen Rahmenbedingungen des Strommarktes und an die Ziele bis zum Jahr 2030 ist dringend notwendig.

 

Um zu gewährleisten, dass der Ökostrom-Ausbau bis 2030 bestmöglich umgesetzt wird und notwendige Korrekturen in den Rahmenbedingungen erfasst und zeitnah vorgenommen werden können, sollte der jährlich von der E-Control erstellte Ökostrombericht, vergleichbar mit dem E-Control Geschäftsbericht auch im Wirtschaftsausschuss behandelt werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft werden aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Novellierung des Ökostromgesetzes zukommen zu lassen,

der die Erreichung des neuen Ausbauzieles von 100 Prozent Ökostrom bis 2030 gewährleistet, sowie die Behandlung des jährlichen Berichts zur Entwicklung von Ökostrom und Stromverbrauch (Ökostrombericht) im Nationalrat vorschreibt.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie  vorgeschlagen.