15/A XXV. GP

Eingebracht am 29.10.2013
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ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Chancengleichheit für Kinder von Geburt an -  Verankerung des Geburtslandprinzips (ius Soli) im Staatsbürgerschaftsgesetz

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG), BGBl Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 188/2013geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG), BGBl Nr. 311/1985 idF BGBl. I Nr. 188/2013, wird geändert wie folgt:

 

1.    In § 7 Abs.1 wird nach Z 4 folgende Z 5 eingefügt:

„5. zumindest ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassen ist. Die Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft des Kindes ist zu bewilligen, wenn diese beantragt wird.“

2.    In §11a Abs. 4 entfällt Ziffer 3.

 


Begründung:

 

Seit Jahren sind konstant über 30 % der jährlich eingebürgerten Personen bereits in Österreich geboren. Gesetzesverschärfungen seit 2006 haben es selbst für Kinder und Jugendliche, die hier geboren wurden und hier aufwachsen, schwerer gemacht die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen. Dadurch werden jedes Jahr zahlreiche Kinder per Gesetz zu „AusländerInnen“ gemacht, obwohl sie hier geboren sind, hier aufwachsen und oft auch gar keine andere Heimat kennen.

Es ist zentral, dass junge Menschen Chancengleichheit vorfinden, sich hier zugehörig fühlen können und damit die Einheit der Gesellschaft sichergestellt wird. Die Verankerung eines Geburtsrechts (ius soli) im Staatsbürgerschaftsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen ist integrationspolitisch sinnvoll, um hier geborenen und hier aufwachsenden Kindern ein Zugehörigkeitsgefühl zu Österreich und Chancengleichheit von Anfang an zu vermitteln.

Immerhin gibt es pro Jahr rund 10.000 Geburten von BewohnerInnen Österreichs, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind. Der Großteil dieser Neugeborenen hat Eltern, die bereits mehrjährig rechtmäßig in Österreich niedergelassen sind. Die jetzige Gesetzeslage hat zur Folge, dass mehrere tausend Kinder und Jugendliche, die in Österreich geboren wurden, hier aufwachsen und leben offiziell als „AusländerInnen“ behandelt werden. Auch unnötige Bürokratie könnte mit dem Geburtsrecht vermieden werden: Bereits jetzt sind über 30% der Personen, die die Staatsbürgerschaft jährlich erhalten, in Österreich geboren. Erhielten diese automatisch die Staatsbürgerschaft, würde man sich viele langwierige, kostenintensive Einbürgerungen durch Verleihung sparen.

Unser Land hat tausende DoppelstaatsbürgerInnen, seien es (ehemalige) Kinder aus binationalen Ehen oder aber ausgewanderte ÖsterreicherInnen, die in ihrer neuen Heimat eine zweite Staatsbürgerschaft angenommen haben. Diese Menschen mit Doppelstaatsbürgerschaften dienen als wichtige Brückenbauer zwischen Nationen, Kulturen und Wirtschaften. Daher ist es sinnvoll, auch hier geborenen und aufgewachsenen jungen Menschen die Doppelstaatsbürgerschaft zu ermöglichen.  Das hat nun auch die deutsche Politik erkannt, die lange einen „Optionszwang“ mit 23 Jahren bei in Deutschland aufgewachsenen DoppelstaatsbürgerInnen vorsah. SPD, CDU und tlw. CSU sprechen sich nun für eine echte doppelte Staatsangehörigkeiten aus.  "Ich frage mich, ob es noch Sinn macht, die jungen Leute zwischen 18 und 23 Jahren durch diese Zerreißprobe zu jagen", sagte CSU-Chef Seehofer, "die Bereitschaft, sich in Deutschland zu integrieren, erhöht dies nicht" (Süddeutsche, 27.10. 2013). Auch Österreich sollte die Chance nutzen und junge Menschen, die hier geboren sind und aufwachsen, endlich mit an Bord holen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.

 

Gleichzeitig wird die Abhaltung einer ersten Lesung binnen 3 Monaten verlangt.