1534/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend klare Rollen, direkte Finanzierung: Entflechtung der Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden im Schulwesen

 

Die Herausforderungen für Österreichs Schulen sind heute vielfältiger und größer als je zuvor. Vielfältig und höchst unterschiedlich sind auch die sozialen, emotionalen, künstlerischen, handwerklichen, kognitiven Begabungen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler. Zentral geplante und top-down verordnete Reformbemühungen zeigen in diesem komplexen und unübersichtlichen System immer weniger die gewünschte Wirkung.

Entscheidungsverantwortung muss dort konzentriert werden, wo das lebendige Wissen über die jeweiligen Probleme und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler vorhanden ist: Direkt an den Schulen. Nur so kann Schule mit den rasanten gesellschaftlichen Veränderungen mithalten und allen Jugendlichen das Rüstzeug für ein gelingendes, selbstbestimmtes Leben mitgeben.

Am Weg zu einer echten, systemisch gelebten Schulautonomie braucht es grundlegendere Veränderungen als die am 17.11.2015 angekündigten. Wir müssen im Schulwesen von der demotivierenden Verordnungskultur zu einer modernen Kultur des Vertrauens in die pädagogische Fachkompetenz und in die Verlässlichkeit der Lehrpersonen kommen und den Schulen einen übersichtlichen und transparenten gesetzlichen Rahmen geben, in dem sie sich frei entfalten können. Grundvoraussetzung dafür ist eine klare Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Dieser Antrag ist im Rahmen des „Barcamp Bildung“ im Parlament am 19.01.2016 in Zusammenarbeit mit direkt betroffenen Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern entstanden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um eine weitgehende und Überblick ermöglichende Entflechtung der Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden im Schulwesen vorzubereiten. Dies soll entlang folgender Leitlinien geschehen:

 

a)    Die Verantwortung für den operativen Betrieb einer Schule (Schulträger, Dienstgeber) und für die externe Qualitätskontrolle (derzeit „Schulaufsicht“) darf nicht derselben Gebietskörperschaft obliegen.

b)    Der Bund hat sich daher aus der Schulträger- und Dienstgeberschaft komplett zurückzuziehen, die Länder haben sich aus der Schulaufsicht zurückzuziehen.

 

c)    Der Bund ist zuständig für die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Finanzierung und Kontrolle der Schulen sowie für die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und für die Rahmenlehrpläne.

 

d)    Länder, Gemeinden und gemeinnützige Private sind Schulträger und Dienstgeber der Lehrerinnen und Lehrer. Bestehende allgemeinbildende Schulen werden den Gemeinden übertragen, bestehende berufsbildende Schulen den Ländern. Bei der Neugründung von Schulen sind Länder, Gemeinden und gemeinnützige Private sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich gleichberechtigt und nur durch die für alle gleichermaßen geltenden Qualitätskriterien einer Akkreditierung beschränkt.

 

e)    Die Finanzierung der Schulen erfolgt außerhalb des Finanzausgleichs durch eine direkte Pro-Kopf-Finanzierung vom Bund an jeden akkreditierten Schulträger. Dieser – nach Schultyp unterschiedlich hohe – Fixbetrag pro Schüler_in  wird ergänzt durch eine indexgebundene soziale Komponente und steht den Schulen als Globalbudget zur Verfügung. Die indexgebundene Finanzierungskomponente umfasst etwa eine Bildungsaufstiegsförderung (pro Kind mit Eltern ohne Schulabschluss höher als Pflichtschule), eine Sprachförderung (pro Kind mit nichtdeutscher Muttersprache) oder eine Regionalförderung (pro Kind in ländlichen Gemeinden).

 

f)     Die Zulassung als Schulträger wird durch ein Akkreditierungsverfahren des Bundes geregelt. Die Schulen unterliegen einer externen, unabhängigen, weisungsfreien Qualitätskontrolle, die vom Bund organisiert wird.

 

g)    Davon losgelöst betreibt der Bund regionale Bildungsserviceeinrichtungen, die die Schulen in beratender Rolle dabei unterstützen, die vorgegeben Qualitätsziele zu erreichen und sich laufend zu verbessern.

 

h)    Am Ende der Pflichtschulzeit wird als neuer Schulabschluss die „Mittlere Reife“ eingeführt, die den Kompetenz- und Qualitätsrahmen vorgibt und für Vergleichbarkeit zwischen den autonomen Schulen sorgt. Diese ist kein punktueller Abschlusstest, sondern setzt sich aus verschieden, teils zentralen, teils schulindividuellen und teils schülerindividuellen Prüfungen und Leistungsdokumentationen zusammen und inkludiert Aufgaben, die in Kooperationen der Schüler_innen untereinander zu lösen sind.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss
vorgeschlagen.